Pfändbarkeit von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass Zuschläge für Sonn- und Feiertage sowie für Nachtarbeit unpfändbar sind.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass Zuschläge für Sonn- und Feiertage sowie für Nachtarbeit unpfändbar sind.
Das Hessische Finanzgericht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen bei Unterbringung in einem Pflegeheim einen eigenen Haushalt der gepflegten Person in dem Heim voraussetzt.
Zu klären war, ob der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer der eigenen Gesellschaft anzusehen ist.
Der Bundesgerichtshof hat zu klären, ob eine vertraglich vereinbarte Kündigung eines Geschäftsführers aufgrund seines Alters gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstößt.
Das Landesarbeitsgericht hatte zu klären, inwieweit der Mindestlohn auch bei der Berechnung von Nacht- und Feiertagszuschlägen anzuwenden ist.
Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen zeigt ausführlich die Rechtsfolgen auf, die sich aus der Beendigung einer Organschaft ergeben.
In einem aktuellen Urteil wirft das Finanzgericht Hamburg Zweifel an der Verfassungskonformität des vollständigen Verlustuntergangs bei Kapitalgesellschaften auf.
Zu klären war, ob der Geschäftsführer einer GmbH auch für masseschmälernde Zahlungen, die durch eine Gegenleistung ausgeglichen werden, haftet.
Auch eine „Einheits-GmbH & Co. KG“, in deren Gesellschaftsvertrag den Kommanditisten die Geschäftsführungsvertretung zur Ausübung der Gesellschaftsrechte aus oder an den gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH übertragen wird, ist gewerblich geprägt.
Entscheidend ist, ob ein Leistungsaustausch stattfindet oder nicht. Hierfür bedarf es über die Zahlung eines Entgelts hinaus einer Prüfung aller Umstände des jeweiligen Falls.