Gemeinschaftliches Ehegattentestament
Durch Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament können lebzeitige Schenkungen eingeschränkt werden.
Durch Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament können lebzeitige Schenkungen eingeschränkt werden.
Das Beschäftigtendatenschutzrecht befindet sich gegenwärtig in einem Umbruch. Neue Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz finden sich in dem ab 25.5.2018 geltenden neuen Bundesdatenschutzgesetz („BDSG-neu“).
Überhöhte Zahlungen einer GmbH an ihren Gesellschaftern nahestehende Personen stellen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar. Sie können darüber hinaus auch Schenkungssteuer auslösen. Allerdings ist die GmbH in derartigen Fällen nicht der Schenker.
Im internationalen Steuerrecht ist umstritten, ob völkerrechtliche Privilegien (in Form von Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien) durch nationale Vorschriften eingeschränkt werden dürfen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen.
Die Vorschrift zum Verlustuntergang bei einem schädlichen Anteilseignerwechsel (§ 8c KStG) bleibt weiter in der Diskussion. Die schon verloren geglaubte Sanierungsklausel könnte bald vom Europäischen Gerichtshof rehabilitiert werden.
Bei Verrechnungspreisen zwischen international verbundenen Unternehmen kommt es häufig zu nachträglichen Anpassungen, um die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu gewährleisten. Strittig war und ist, ob sich hierdurch auch der Zollwert nachträglich ändert.
Auf Gewinne chinesischer Unternehmen fiel bisher regelmäßig auch dann Quellensteuer an, wenn diese Gewinne nicht an den ausländischen Gesellschafter ausgeschüttet, sondern im Land reinvestiert wurden. Diese strenge Handhabung wurde rückwirkend ab 1.1.2017 gelockert.
Nur mühsam hält das Steuerrecht mit der Digitalisierung von Geschäftsmodellen Schritt. Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer tut sich der Gesetzgeber bislang noch schwer, passende und handhabbare Regelungen für die digitale Wirtschaft zu finden.
Kurz vor Weihnachten hat der Bundesfinanzhof noch eine wichtige und erfreuliche Entscheidung veröffentlicht: Danach sind Verluste aus dem Ausfall einer privaten Darlehensforderung – entgegen der Verwaltungsauffassung – steuerlich abzugsfähig.