Steuerliche Fragestellungen haben einen wesentlichen Einfluss auf unternehmerische und betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Einmal getroffene Entscheidungen legen die steuerliche Behandlung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre fest. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens vorab aus steuerlicher und rechtlicher Sicht betrachten und bewerten möchten. Wir sind Ihr Berater und unterstützen Sie im Rahmen einer aktiven Steuergestaltung bei der Umsetzung aller nötigen Maßnahmen. Unser Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen, die mit Blick auf ihr Vermögen die steuerliche Behandlung optimieren möchten.
Unser Expertenteam aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht deckt alle Bereiche des Steuerrechts ab. Egal ob Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer oder Erbschaftsteuer – wir unterstützen Sie darin, Ihre wirtschaftlichen Pläne mit Blick auf alle steuerrechtlichen Belange zu optimieren.
Steueroptimale Strukturen und Lösungen setzen wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen voraus. Wir optimieren dort, wo Steuerminderung und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen Hand in Hand gehen. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche und Planungen sowie rechtliche Rahmenbedingungen und absehbare Gesetzesentwicklungen.
Im Zentrum der Steueroptimierung steht die Auseinandersetzung mit komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen. Wir verstehen es als Kernaufgabe unserer Tätigkeit, Ihnen jenseits davon stets eine greifbare und eindeutige Entscheidungsgrundlage zu liefern.
Im Rahmen von Steuergestaltungen gehen steuerliche und rechtliche Fragen Hand in Hand. Unsere Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht finden für Sie die beste Lösung und setzen sie im Anschluss auch gemeinsam um.
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
dhpg aktuell - 10/24
Unabhängig davon, dass die Rechtsformneutralität der Besteuerung fundamentales Ziel des deutschen Gesetzgebers ist, existiert eine Vielzahl von rechtsformbedingten Besteuerungsunterschieden. Insbesondere zwischen Kapitalgesellschaften, wie etwa GmbHs oder AGs, und Personenunternehmen, wie etwa Einzelunternehmern oder OHGs, bestehen erhebliche Unterschiede. Diese fangen bei den laufenden Steuersätzen an, gehen jedoch weit darüber hinaus und berühren neben dem Ertragsteuerrecht auch grunderwerbsteuerliche sowie schenkung- und erbschaftsteuerliche Fragen. Die Wahl der steuerlich optimalen Rechtsform sollte dabei idealerweise bereits zu Beginn alle relevanten Folgen berücksichtigen.
Die Notwendigkeit von Holdingstrukturen ergibt sich für viele größere Konzerne und Familienunternehmen bereits aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Aus steuerlicher Sicht können hiervon nahezu alle Unternehmen profitieren. Die Möglichkeit, durch Holdinggesellschaften steueroptimale Gewinnausschüttungen aus der operativen Betriebseinheit vorzunehmen, ist elementar für die Risikominimierung des Vermögensaufbaus und -erhalts (Asset Protection). Eine Holdingstruktur bietet aber auch Vorteile für einen späteren Unternehmens- bzw. Anteilsverkauf.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge richtet sich die Aufmerksamkeit besonders auf die Optimierung der anfallenden Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Insbesondere bei der Übertragung unternehmerischen Vermögens bestehen umfangreiche, wenngleich komplexe Verschonungsregelungen. Auch für private Vermögen lohnt es sich, steuerliche Gestaltungsüberlegungen in Betracht zu ziehen. Neben den schenkung- bzw. erbschaftsteuerlichen Folgen spielen im Rahmen der Unternehmensnachfolge auch ertragsteuerliche Folgen eine Rolle. Dies beginnt bei der Sicherstellung einer Übertragung unter Minimierung der anfallenden Einkommensteuer und endet z.B. bei der Gestaltung steuerlich abzugsfähiger Versorgungsleistungen an die übertragende Generation. Soweit privater oder unternehmerischer Grundbesitz involviert ist, sind stets auch die grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen zu beleuchten.
Im Hinblick auf Immobilien existiert eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei steht immer die persönliche Zielsetzung im Vordergrund, denn die steueroptimalen Gestaltungsmöglichkeiten für gewerbliche Grundstückshändler unterscheiden sich wesentlich von denen für langfristige Bestandshalter und Vermieter. Besonders hervorzuheben ist im Bereich der langfristigen Vermietung die Möglichkeit, eine laufende Besteuerung von rund 15 % in Anspruch zu nehmen. Gegenüber einer Vermietung mit dem üblichen Einkommensteuersatz ergeben attraktive Reinvestitionsmöglichkeiten. Mit der richtigen Gestaltung können diese Vorteile auch für Bestandsobjekte in Anspruch genommen werden.
Die langfristige Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Unternehmenserfolg stellt ein beliebtes und in der Praxis weitverbreitetes Mittel dar, um auf diesem Weg eine möglichst kongruente Zielsetzung und Interessenverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in zu gewährleisten. Besondere Bedeutung kommt der Einräumung von Beteiligungen, insbesondere in jungen Unternehmen und Start-ups, zu. Aus Sicht dieser Unternehmen bieten Beteiligungsprogramme eine liquiditätsschonende Vergütungsmöglichkeit, die aufgrund der oftmals steilen Wachstumsperspektive hohe Anreizwirkung aus Arbeitnehmersicht entfalten. Im Rahmen der konkreten Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kommt den steuerlichen Auswirkungen in der Regel eine übergeordnete Bedeutung zu. Dies ist verständlich, steht und fällt die Attraktivität des Programms aus Arbeitnehmersicht doch erheblich mit den sich ergebenden (lohn-)steuerlichen Folgen. Hier hat der Steuergesetzgeber zuletzt nachgebessert, um die Mitarbeiterbeteiligungsmodelle lohnsteuerlich attraktiver zu machen. Aber auch die Steuerwirkungen, die sich aus Unternehmenssicht ergeben, hängen maßgeblich von der Wahl und Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms ab. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie über eine Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nachdenken.
Die Einsatzmöglichkeiten von Stiftungen und die damit einhergehenden steuerlichen Fragen sind vielfältig. So ist etwa die Familienstiftung, die einerseits den Schutz und Zusammenhalt des Vermögens des Stifters (Asset Protection) und andererseits dessen Versorgung sowie die seiner Familienangehörigen sicherstellen soll, ein zunehmender Bestandteil von Nachfolgeplanungen. Sie ist auch in erbschaft- und schenkungsteuerlicher Hinsicht attraktiv, um Belastungen des Familienvermögens zu vermeiden. Daneben ist die gemeinnützige Stiftung zu nennen, die weitestgehend Steuerfreiheit genießt. Dafür sind allerdings viele steuerliche Voraussetzungen zu schaffen und einzuhalten, weshalb wir auf ein Team von erfahrenen Expert:innen für Non-Profit-Organisationen (NPO) innerhalb der dhpg zurückgreifen.
Die wirtschaftlichen Handlungen eines Unternehmens und vermögender Privatpersonen lösen viele steuerliche Folgen aus. Diese aktiv und steueroptimiert zu gestalten, ist Wunsch eines jeden Unternehmens und einer jeden vermögenden Privatperson. Mit der dhpg haben Sie Expert:innen an Ihrer Seite, die Sie dabei unterstützen, Ihre Pläne unter steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren. So stellen wir sicher, dass Sie immer das beste Ergebnis erreichen.