Pflegesatzverhandlungen, Investitionskostenfinanzierung, betriebswirtschaftliche Beratung, Finanzierungsberatung – unsere Berater:innen und speziell geschulten Mitarbeiter:innen bieten ein praxisnahes, lösungsorientiertes und fachübergreifendes Leistungsspektrum an, das den spezifischen Anforderungen der Pflegebranche gerecht wird. In persönlichen Gesprächen mit Ihnen nehmen wir die Belange und Ziele Ihrer Pflegeeinrichtung ganzheitlich in den Fokus. Gemeinsam entwickeln wir in engem Kontakt mit Ihnen strategische Konzepte, in denen wir Ihnen die Chancen und Risiken aufzeigen – immer mit Blick auf die Zukunftsperspektive Ihrer Pflegeeinrichtung. Profitieren Sie von jahrzehntelanger Erfahrung auf dem Gebiet rund um die Pflegeeinrichtungen.
Wir beraten Sie persönlich – das ist nicht nur ein Werbeslogan, sondern ein Baustein unserer Unternehmensphilosophie. Mit Herz und Verstand setzen wir uns für Ihre Belange ein. Augenhöhe und eine gemeinsame Sprache bilden die Basis für eine langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das ist unser Ziel.
Mit Ihrer Entscheidung für die dhpg setzen Sie auf einen Partner, der seit Jahren erfolgreich Pflegeeinrichtungen, soziale Einrichtungen, Krankenhäuser und weitere Betriebe der Gesundheits- und Sozialwirtschaft berät – persönlich, flexibel, verantwortungsvoll.
Wir beraten Sie umfassend in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und konzeptioneller Hinsicht. In enger Zusammenarbeit erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie, die auch Ihre Wertvorstellungen und Unternehmensphilosophie berücksichtigt.
Wir beraten Sie persönlich: gewerbliche, gemeinnützige und kommunale Träger, unabhängig von Rechtsform und Größe. Ihre Zufriedenheit und eine daraus resultierende langfristige Zusammenarbeit ist unser Ziel.
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
Die Pflege ist ein extrem regulierter Markt. Gleich drei verschiedene Ordnungssysteme stoßen aufeinander. Die Länder geben über die Landes-Heimgesetze (in NRW z.B. das Wohn- und Teilhabegesetz [WTG]) ordnungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen vor. Der Bund steuert über das Pflegeversicherungsrecht und (für die ambulante Pflege) das Krankenversicherungsrecht das Leistungserbringungsrecht einschließlich der Finanzierungsaspekte und über das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) den zivilrechtlichen Teil. Die Abstimmung dieser Systeme ist nicht immer widerspruchsfrei. Unternehmerische Initiative kann sich in den Systemen verheddern. Wir beraten Sie schon früh in der Konzeptarbeit und unterstützen Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung.
Neben der Finanzierung der Pflegesätze, Unterkunft und Verpflegung im System der Pflegeversicherung wurden bei Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 die Investitionskosten gesondert geregelt (§ 82 SGB XI „Finanzierung der Pflegeeinrichtungen“). Die Bundesländer hatten sich vorbehalten, Regelungen zur baulichen Infrastruktur zu treffen. So kommt es, dass heute 16 verschiedene Systeme der Investitionskosten vorzufinden sind. Die Investitionskosten werden in der Regel von den Pflegebedürftigen getragen. Einige Bundesländer entlasten die Pflegebedürftigen über das individuelle Pflegewohngeld, eine sozialhilfeähnliche Leistung. Ansonsten greift die Sozialhilfe in Form der Hilfe für Pflege. Das Investitionskostenrecht ist also für jedes Bundesland gesondert zu betrachten.
Alle Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den jeweiligen Kostenträgern abgeschlossen haben, sind nach dem Pflege-Versicherungs-Gesetz (PflegeVG) zur ständigen Überprüfung der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Mit anderen Worten: Über den wirtschaftlichen Erfolg einer Pflegeeinrichtung entscheidet maßgebend eine erfolgreiche Pflegesatzverhandlung. Pflegeleistung, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind Gegenstand der Pflegesatzverhandlungen. Sie werden einzeln verhandelt und bedürfen einer fundierten Vorbereitung. Die einzelnen Bundesländer haben sehr unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern können die Pflegeeinrichtungen entscheiden, ob eine individuelle Pflegesatzverhandlung oder eine Pauschalverhandlung für ihre Einrichtung infrage kommt. Eine betriebswirtschaftliche Beratung umfasst die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit auch unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Pflegeeinrichtungen. Wir unterstützen Sie gerne. Das notwendige Know-how und die Instrumente in Form eines maßgeschneiderten Managementinformationssystems bringen wir mit.
Viele Details müssen bei einer Unternehmensnachfolge, einer Umstrukturierung sowie beim Unternehmenskauf und -verkauf bedacht werden. Eine Nachfolge ist verbunden mit gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen sowie persönlichen Zielen. Jede Unternehmensnachfolge hat individuelle Gründe. Unsere Berater entwickeln als verlässliche Partner mit Ihnen die richtige Strategie unter Berücksichtigung Ihrer emotionalen und sozialen Aspekte. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Wir bieten Ihnen Ihre individuelle Lösung mittels Analyse und Controlling Ihrer Zahlen als strategische Entscheidungshilfe an. Erfahren Sie, wie Sie effizient und übersichtlich den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Pflegeeinrichtung mithilfe einer Ergebnisübersicht für die Bereiche Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie sonstige Erträge auf einen Blick einschätzen und auch für die Zukunft planen können. Die maßgeschneiderten Auswertungen aus unserem Controlling-Tool „care inside“ sind Grundlage zur schnellen Erfassung von Über- bzw. Unterdeckungen, dienen zur Unterstützung bei Finanzierungsgesprächen, Pflegesatzverhandlungen und als Basis zur Erstellung eines Maßnahmenkatalogs – laufend, zeitnah und übersichtlich.
Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanzierungsberatung, Investitionskostenfinanzierung, Pflegesatzverhandlung, branchenspezifische Beratung für Pflegeeinrichtungen – ein breites Leistungsspektrum in einer Zeit des Wandels und der Veränderung. An dieser Stelle zitieren wir Louis Pasteur: „Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist.“ Lassen Sie uns gemeinsam in engem Austausch und in persönlichen Beratungsgesprächen die richtige Strategie für Ihre Pflegeeinrichtung finden – für einzelne Projekte und als Kooperationspartner zur Lösung komplexer Sachverhalte mit klarem Blick für das Wesentliche und die Kernfelder Ihrer Pflegeeinrichtung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.