Seit 1.1.24
Eintragungspflicht auch für eGbR
Das Transparenzregister ist ein nach dem Geldwäschegesetz vorgeschriebenes Register, in dem alle wirtschaftlich berechtigten Personen erfasst werden. Dies betrifft Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Vereine und Stiftungen gleichermaßen. Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Organisation steht. Wirtschaftlich berechtigt ist grundsätzlich jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Fehlt ein wirtschaftlich Berechtigter, so tritt an dessen Stelle der gesetzliche Vertreter der Organisation.
Ein ordnungsgemäßer Eintrag im Transparenzregister ist nicht nur ein Reputations- und Compliance-Thema. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben. Dies im laufenden Geschäft stets im Blick zu behalten, ist nicht immer einfach. Als Partner des Mittelstands sind wir dafür da, Sie mit Expertise effizient zu entlasten. Damit Sie sich um das kümmern können, was Sie am besten beherrschen: Ihr Geschäft!
Wir stehen für klare Antworten. Den Satz „Es kommt darauf an“ vermeiden wir. Damit Sie unternehmerische Chancen und Risiken gut beurteilen können.
Ob Eintrag im Transparenzregister oder Prüfung einer Unstimmigkeitsmeldung: Bei der dhpg vereinbaren wir klar umrissene Leistungspakete und transparente Kostenstrukturen. So haben Sie Ihr Budget immer im Griff.
Wir stehen für standardisierte und optimierte Prozesse. Ihr Vorteil: Sie haben Zeit, um sich auf die wesentlichen Aufgaben Ihres Unternehmens zu konzentrieren. Denn eines möchten wir nicht: Sie vor ein zeitfressendes Projekt stellen.
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
Das Transparenzregister wurde geschaffen, um dem Missbrauch von Unternehmen zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken. Mittels Einsichtnahme ins Transparenzregister kann sich jeder potenzielle Vertragspartner über die erfassten wirtschaftlich Berechtigten informieren und somit eine bessere „Transparenz“ über den Vertragspartner erhalten. Damit verbunden ist die Verpflichtung, diese Daten immer aktuell zu halten. Somit muss eine Organisation nicht nur einmal beim Neueintrag aktiv werden, sondern auch jede Änderung der wirtschaftlich Berechtigten melden. Wird eine Unstimmigkeit erkannt, so kann es auch sein, dass Organisationen direkt vom Transparenzregister angeschrieben werden.
Seit dem 1.8.2021 müssen alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und aktiv dem Transparenzregister melden. Die bis dahin bestehende Mitteilungsfiktion gilt nicht mehr.
Das Transparenzregister begleitet eine Organisation – Personengesellschaft, GmbH, Verein oder Stiftung – im gesamten Lebenszyklus. Sprich: Nach der Ersteintragung muss auch jede Änderung des wirtschaftlich Berechtigten dort elektronisch hinterlegt werden. Die dhpg übernimmt diesen Meldeservice für Sie ebenso wie mögliche Anfragen oder Aufforderungen zur Klärung, die das Transparenzregister direkt an Sie stellt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sich Ihre Organisation in einer besonderen Situation wie beispielsweise eine Beteiligung an ausländischen Gesellschaften, Testamentsvollstreckung oder Insolvenz befindet.
Das Transparenzregister dient der Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wie der Name schon sagt, soll es Transparenz in gesellschaftliche Strukturen bringen. Die Frist zum Eintrag ist im Juni 2022 abgelaufen. Ist eine Organisation dort nicht eingetragen, drohen Bußgelder.
Jede Personengesellschaft, GmbH, Stiftung und jeder Verein ist verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigen ins Transparenzregister einzutragen. Dies kann je nach Gesellschaftsform ein Eigentümer oder die juristische Person als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens sein. Ziel ist es, wirtschaftlich kriminelle Handlungen zu vermeiden. Neben dem ersten Eintrag sollten Unternehmen, Stiftungen und Vereine auch Veränderungen der Berechtigungen im Unternehmen im Auge behalten, denn diese sind dem Transparenzregister erneut zu melden. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sowohl beim Eintrag als auch bei Anfragen des Transparenzregisters bzw. Verstößen.