Handelsrecht und Vertriebsrecht

Fachanwälte im Handelsrecht, im Direktvertrieb und Onlinehandel
Handelsrecht und Vertriebsrecht

Ihr Partner für Handelsrecht und Vertriebsrecht national wie international

Als Fachanwälte für Handelsrecht sowie Experten im Vertriebsrecht und Vertragsrecht unterstützen und beraten wir Unternehmen, Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise-Systeme und sonstige Vertriebsmittler in nationalen wie grenzüberschreitenden rechtlichen Fragen rund um Vertragsrecht, Vertriebsrecht und Handelsrecht. Neben allen klassischen handelsrechtlichen Vertragslösungen können Sie von der dhpg eine besondere Expertise bei Franchise-Systemen, im Onlinehandelund in der Digitalisierung des Vertragswesens (Vertragsmanagement) erwarten. Gerne sind wir Ihr interdisziplinär denkender Sparringspartner in der strategischen Vertriebssystemplanung und deren vertragsrechtlichen Ausgestaltung. 

In diesen Punkten unterstützen und beraten wir Sie gerne

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Warum dhpg?

Über den Tellerrand hinaus

Die Fragen des Handelsrechts und Vertriebsrechts treffen den „Nerv“ eines jeden Unternehmens. Rechtlich einwandfreie Verträge sind dabei eine notwendige Bedingung. Vielmehr ist es unser Anspruch, immer auch über den Tellerrand hinaus zu schauen. Denn nicht selten sind Fragen des Vertriebsrechts und Handelsrechts eng mit gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerlichen Fragen verknüpft. Dafür stehen unsere Berater.

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Digital denken

Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht möchten Ihnen und Ihren Mitarbeitern das Leben so angenehm wie möglich machen. Gerne durchleuchten wir Ihr Vertragswesen und stellen Ihnen ein individuelles digitales Vertragsmanagement zur Verfügung: damit immer rechtlich einwandfreie Verträge Ihr Unternehmen verlassen.

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Offline und online zu Hause

Die Beliebtheit von Onlinekanälen steigt von Jahr zu Jahr. Gemeinsam mit unseren Steuer- und IT-Experten bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung, die auf die Besonderheiten des Onlinekanals abzielt. Denn schließlich gilt es hier, für den grenzüberschreitenden Handel von Beginn an gut aufgestellt zu sein.

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International vernetzt

Geht es einmal um eine Spezialfrage? Gut, wenn man 14.000 Fachkollegen in über 200 Büros weltweit erfahrene Partner an seiner Seite hat. Gleichgültig, welche Fragestellung Sie haben, innerhalb unseres Partner-Netzwerks CLA Global haben wir für unsere Mandanten immer den richtigen Ansprechpartner.

Ihre Ansprechpartner für das Handelsrecht und Vertriebsrecht sowie das Vertragsrecht

Sie wünschen mehr Informationen oder ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Zu den Ansprechpartnern

FAQ – Fragen zum Handelsrecht und Vertriebsrecht sowie zum Vertragsrecht

Einmal allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – immer AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln eine Vielzahl von Fragen, die sich aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen von Vertragspartnern ergeben. So können sie rechtliche und wirtschaftliche Risiken minimieren und den Vertragsschluss beschleunigen und standardisieren. Das Internet ist voller gut gemeinter Templates, um Verträge oder auch AGB zu erstellen. Doch bei deren Nutzung ist Vorsicht geboten. Denn Fehler gehen zulasten des Verwenders und können sanktionierbare Wettbewerbsverstöße nach sich ziehen. Durch die aktuellen Rechtsprechungen unterliegen AGB einem stetigen Wandel, sodass eine kontinuierliche Aktualisierung für jedes Unternehmen unabdingbar ist. 

Wir zeigen Ihnen auf, worauf es bei den AGB wirklich ankommt:

  • Weisen Sie im Vorfeld eines Geschäftsabschlusses auf die AGB hin. Nur so werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam als Vertragsgrundlage einbezogen.
  • Berücksichtigen Sie branchenspezifische bzw. produktspezifische Besonderheiten in der konkreten Ausgestaltung der AGB. 
  • Separieren Sie einzelne Regelungen in Unterabschnitte – auch wenn sie inhaltlich zusammenhängen. Denn nur unbedenkliche und trennbare Regelungen werden nach der Rechtsprechung im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen nicht von der Unwirksamkeitsfolge erfasst. 
  • Verwenden Sie AGB-Abwehrklauseln, um gegenläufige Klauseln des Vertragspartners zu vermeiden. Die Abwehrklausel schließt nicht nur widersprechende, sondern auch ergänzende Klauseln in den anderen AGB aus.  
  • Legen Sie als wichtigen Punkt einen Fokus auf die Haftungsklauseln. Haftungsbegrenzungen und Risikominimierung sind individuell auszugestalten. Beachten Sie dabei, dass selbst die Haftung für die nur leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Verwender nicht ausgeschlossen werden kann. Besondere Vorsicht ist bei einer summenmäßigen Haftungsbegrenzung geboten.
  • Kündigungsmöglichkeiten und etwaige daraus resultierende Ansprüche sind abzustimmen. 

Worauf man beim Franchisevertrag achten sollte

Charakteristisch für den Franchisevertrag ist, dass meistens eine bestimmte Kennzeichnung (Marke, Name, Symbol, Know-how etc.) in den Vordergrund tritt, unter der der Franchisenehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach außen auftritt (z.B. Restaurantkette). Der Franchisevertrag ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt und bindet die Vertragsparteien meist auf lange Zeit, weshalb die einzelnen Rechte und Pflichten der Parteien präzise und umfassend in dem Franchisevertrag geregelt werden müssen. Da bereits vorvertraglich sensible und vertrauliche Informationen preisgegeben werden, sollte im Vorfeld zudem eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden. Neben dem Franchisevertrag, der dezidiert die Rechte und Pflichten der Parteien ausgestaltet, ist die Verwendung eines Franchisehandbuchs üblich. Dieses enthält alle für die Führung des Geschäfts notwendigen Grundsätze, Informationen und Richtlinien hinsichtlich des Franchisesystems. 

UN-Kaufrecht – was steckt dahinter?

Auch Ihre Waren werden häufig über eine Grenze hinweg verkauft? Neben den nationalen Regelungen zum Kaufrecht haben viele Staaten noch die Geltung des internationalen UN-Kaufrechts vereinbart. Diese besonderen Regelungen sind auf grenzüberschreitende Sachverhalte zugeschnitten und in 92 Staaten ratifiziert. Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, kommen sie zur Anwendung. Das Internationale Kaufrecht bietet ein einheitliches Vertragsrecht auf Basis der Handelsbräuche und lässt den Parteien die Freiheit, eigene passende vertragliche Regelungen zu finden. Die Regelungen können vor Gericht genauso durchgesetzt werden wie nationale Regelungen. 

Hier finden Sie einige Punkte, die abweichend zum nationalen Recht geregelt sind: 

  • Einbeziehung von AGB 
  • Rücktrittsrecht nur bei wesentlicher Vertragsverletzung 
  • Verschuldensunabhängiger, garantieähnlicher Schadensersatzanspruch 
  • Schadensersatzanspruch ist auf den voraussehbaren Schaden begrenzt 
  • Ist keine Beschaffenheit der Waren vereinbart, so ist die Erwartung des Verkäufers relevant 
  • Kein Rückgriff des Unternehmers entsprechend
    §§ 478 f BGB beim Verkauf von Verbrauchsgütern 

Immer up to date: Automatisierung für Verträge dank Vertragsmanagement

Wer kennt im Unternehmen nicht die Frage: Hast du das letzte Vertragsmuster für die Auslieferung unserer Maschine? Die Fachanwälte der dhpg liefern Ihnen per Vertragsmanagement „frei Haus“ alle Vertragsmuster in standardisierter Form. Dafür machen wir uns die Möglichkeiten der Digitalisierung zunutze. Zusammen mit der Nutzung der Software unseres Partners Lawlift können Sie Ihre Standardverträge mit einem einfach zu bedienenden Vertragsmanagement erstellen. Die dhpg spielt die passenden Verträge ein und stellt sicher, dass diese Dokumente stets auf dem aktuellen Stand sind. Mithilfe des Ausfülldialogs im Vertragsmanagement können dann auch Nichtjuristen in kurzer Zeit stets den passenden, aktuellen Vertrag generieren.

Die Experten der dhpg denken das Vertriebs- und Handelsrecht interdisziplinär

Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht der dhpg begleiten Unternehmen, Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisesysteme und sonstige Vertriebsmittler in nationalen wie grenzüberschreitenden rechtlichen Fragen des Vertrags-, Vertriebs- und Handelsrechts. Eng mit dem Gesellschafts-, Steuer- und IT-Recht verknüpft ist es unser Ziel, Ihnen mittels Vertragsmanagement bzw. Vertragsverwaltung ein Höchstmaß an Standardisierung und Entlastung zu bieten und Sie insbesondere vor Vertragsstreitigkeiten zu schützen. Mit einem interdisziplinär aufgestellten Expertenteam an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, nicht nur in Fragen des Vertriebs- und Handelsrechts, sondern auch in arbeits- und steuerrechtlichen Belangen gut aufgehoben zu sein. Eine wichtige Komponente stellt das IT-Recht dar, das heute durch den steigenden Onlinehandel und die Nutzung von Webshops ein wichtiger Bestandteil des Handelsrechts geworden ist.

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