Unsere Beratung zu Zeitarbeit für Unternehmen setzt schon bei der Kooperation mit den Erlaubnisbehörden (Regionaldirektion für Arbeit) ein. Wir vertreten Ihre Interessen in Erlaubnis- oder auch in Widerspruchsverfahren und beraten Sie umfassend bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher – und umgekehrt. Gemeinsam mit Ihnen planen und gestalten wir
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen gerne auch zu an Zeitarbeit angeschlossene Themen, wie
Unsere Experten garantieren Kompetenz bei Inhalt und Anwendung des Tarifvertrags für Zeitarbeit, der die Interessen der Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher schützt. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn es um folgende Aspekte geht
Falls gewünscht, führen wir in Ihrem Unternehmen In-House-Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch und klären alle anfallenden Rechtsfragen, die Zeitarbeit betreffen. Selbstverständlich gehört zu unserem umfassenden Leistungsangebot auch die Vertretung in Verfahren vor Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG), z.B. bei Kündigungsschutzklagen, Equal-Pay-oder Klagen aus dem weiten Thema der Branchenzuschlagstarifverträge, die Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verwaltungsverfahren gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und auch in Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das AÜG.
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