Die Anforderungen im Heimrecht nehmen zu

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Die Anforderungen im Heimrecht nehmen zu

Behalten Sie mit einem Rechtsanwalt für Heimrecht den Überblick

Seit 2006 regeln die Bundesländer das öffentliche Heimrecht jeweils auf Landesebene. Das Heimrecht ist nicht nur föderal ausdifferenziert, sondern auch materiell: Kernstück aller 16 Varianten des Heimrechts ist der ordnungsrechtliche Teil. Aber auch Fragen der heimrechtlichen Mitbestimmung durch Bewohnerbeiräte sowie die Verwaltungsorganisation fallen unter das Heimrecht. Das Pflegerecht hingegen ist weiterhin Bundesmaterie (SGB XI). Ob es um den Personaleinsatz geht, um verwaltungsrechtliche Sanktionsmittel, bauliche Besonderheiten oder um branchenspezifische arbeitsrechtliche Fragen: Unsere erfahrenen Experten bieten Rechtsberatung rund um das Heimrecht an. Die Vertretung vor Heimaufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichten ist selbstverständlich. 

Welche Aufgaben können wir für Sie übernehmen?

Warum dhpg?

Weil wir Experten auf unserem Gebiet sind

Die Rechtsanwält:innen der dhpg konzentrieren sich engagiert auf Ihre Rechtsangelegenheiten. Heimrecht wird in Deutschland nur von wenigen spezialisierten Rechtsanwält:innen angeboten. Wir bearbeiten das Sachgebiet seit fast 20 Jahren mit größter Leidenschaft. Wir verfolgen Ihre Ziele, halten Sie kontinuierlich auf dem neuesten Sachstand und arbeiten in enger Abstimmung mit Ihnen zusammen – Schritt für Schritt.

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Branchenspezialisiert

Ein Bestandteil unserer täglichen Arbeit sind Themen rund um das Pflegerecht, Pflegegesetz nach Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Heimrecht der Länder und das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, kurz WBVG. Neben der Spezialisierung auf Heimrecht umfasst die Expertise unseres Rechtsanwalts auch verwandte Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht in Pflegeeinrichtungen sowie gesellschaftsrechtliche Themen. 

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Interdisziplinär

Die Rechtsanwält:innen der dhpg mit unterschiedlichen fachgebietsübergreifenden Qualifikationen und Spezialisierungen ergänzen sich hervorragend untereinander. Unsere Arbeit ist geprägt von Teamgeist und Engagement. 

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Persönlich

Unser Rechtsanwalt für Heimrecht findet in enger Absprache mit Ihnen die richtige Strategie für Ihre Einrichtung. Wir setzen auf eine gute Zusammenarbeit. Das merken Sie an unserer Leistung und in unseren persönlichen Gesprächen. 

Ihre Ansprechpartner für das Heimrecht

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Zu den Ansprechpartnern

FAQ – Fragen zum Heimrecht

Was versteht man unter öffentlichem Heimrecht und wo liegen die Beratungsschwerpunkte der dhpg?

Die Bundesländer haben Heimgesetze erlassen. Jedes Heimgesetz regelt u.a. Betriebsvoraussetzungen, personelle und bauliche Mindestanforderungen, die Überwachung der Einrichtungen durch Heimaufsichtsbehörden und Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsichten durch Beratungen, Anordnungen, Belegungsstopps und Betriebsschließungen. 

Bei Meinungsverschiedenheiten mit der Heimaufsicht unterstützt unser Rechtsanwalt für Heimrecht Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Als juristischer Beistand nehmen wir Ihre Anliegen wahr, z.B. in Verwaltungsverfahren, verwaltungsgerichtlichen Prozessen sowie in spezifischen Ordnungswidrigkeitenverfahren. 

Wir beraten Pflege- und Betreuungsreinrichtungen in allen Bundesländern. Schwerpunkte bilden folgende Länder:

  • Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit dem Wohn- und Teilhabegesetz, kurz WTG 
  • Land Rheinland-Pfalz mit dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
  • Saarland mit dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (SWBPQG)
  • Land Hessen mit dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP)
  • Land Baden-Württemberg mit dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, kurz WTPG, sowie das 
  • Land Bayern mit dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

In welcher Beziehung stehen Heimrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht?

Die Heimgesetze der Bundesländer und darauf beruhende Verordnungen auf Landesebene enthalten Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände.

Hier hat in den letzten Jahren ein regelrechter Wildwuchs eingesetzt, der dem Recht der Ordnungswidrigkeiten eigentlich fremd ist. Wir haben und behalten den Durchblick. Wir vertreten Einrichtungen und betroffene natürliche Personen im Anhörungsverfahren und im gerichtlichen Bußgeldverfahren.

Welches Gesetzbuch prägt bundesweit das Leistungsgeschehen in den Pflegeeinrichtungen und -heimen bzw. Einrichtungen der Altenhilfe?

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt die leistungsrechtlichen Ansprüche bei Pflegebedürftigkeit, das Begutachtungsverfahren zur Einstufung sowie die Organisation und Finanzierung der Pflegekassen. Maßgebend prägt das SGB XI bundesweit das Leistungsgeschehen in den Einrichtungen der Altenhilfe. Unser Rechtsanwalt berät rund um das Leistungserbringungsrecht, etwa in Fragen der Zulassung, der Kündigung von Zulassung und Fragen zu Qualitätsprüfungen. 

Welche Pflegeeinrichtungen bzw. Einrichtungen der Altenhilfe können in Zusammenhang mit der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie Hilfe durch den sogenannten Pflegerettungsschirm in Anspruch nehmen und wo sind mögliche Stolpersteine?

Pflegeeinrichtungen, die infolge des Coronavirus anfallende, außerordentliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen zu verzeichnen haben, die nicht anderweitig finanziert werden, haben gemäß § 150 Abs. 3 SGB XI einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Aufwendungen bzw. Mindereinnahmen. 

Auszahlungen der Pflegekassen erfolgen zunächst vorläufig und gelten erst dann als endgültig, wenn die zuständige Pflegekasse bis zum 31.12.2022 keine Rückerstattung geltend macht oder eine endgültige Entscheidung über den Erstattungsanspruch trifft. Die Auszahlungsphase verlief bislang reibungslos. Die Leistungsbescheide sind sämtlich unter Nachprüfungsvorbehalt ergangen. Im Nachprüfungsverfahren sind Diskussionen über Einzelpositionen zu erwarten. Genau hier sehen wir die Probleme und bieten Ihnen schnell und unkompliziert unsere Hilfe bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen an. 
 

Gibt es über das Fachgebiet Arbeitsrecht hinaus branchenspezifische Besonderheiten in Pflegeeinrichtungen?

Über das „normale“ Arbeitsrecht hinaus (in kirchlichen Einrichtungen sind noch einmal Sonderregelungen zu beachten) gibt es branchenspezifische Besonderheiten. Die "Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung" (4. PflegeArbbV) trifft verbindliche Vorgaben zum Pflegemindestlohn, zu Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften, zur Fälligkeit des Entgelts, zu Arbeitszeitkonten und zu branchenspezifischem Mehrurlaub über das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hinaus. 

Der Pflegemindestlohn steht neben dem allgemeinen Mindestlohn nach MiLoG. Er umfasst die Berufsgruppen in Pflegeeinrichtungen, die pflegerischen oder betreuenden Tätigkeiten nachgehen.

Versuche, das Arbeitsrecht und die Vergütung in Einrichtungen über allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge zu vereinheitlichen, sind im März 2021 vorläufig gescheitert.

Die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Pandemie erweitert auch das Feld der Arbeitsrechtsberatung, angefangen von Fragen zum Corona-Bonus über Fragen des Arbeitsschutzes bis hin zum Arbeitszeitrecht; dieses war vorübergehend durch die COVID-19-Arbeitszeitverordnung (COVID-19-ArbZV) modifiziert.

Welche Unterstützung bieten Ihnen die Experten der dhpg im Heimrecht und Pflegerecht?

Setzen Sie in der regulierten Branche vollstationärer Pflegeeinrichtungen auf erfahrene Kenner des Marktes und seiner Rahmenbedingungen. Seit Jahrzehnten berät die dhpg mit ihren Ansprechpartnern erfolgreich Pflegeeinrichtungen, soziale Einrichtungen, Krankenhäuser und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ob ordnungsrechtliche Themen im Fokus stehen, wie z.B. ungerechtfertigte Anordnungen, Belegungsstopps oder unzutreffende Prüfberichte der Heimaufsichten, oder förderrechtliche Themen aus der Investitionskostenförderung, oder ob es sozialrechtliche Themen sind wie z.B. Qualitätsanforderungen des SGB XI und der Rahmenverträge oder Prüfungen und Berichte des Medizinischen Dienstes: Wir unterstützen Sie im Verwaltungsverfahren mit Aufsichtsbehörden und vertreten Sie vor Verwaltungs- und Sozialgerichten. Im Zivilrecht reicht das Spektrum von der Gestaltung von Heimverträgen über die Kündigung und Aufhebung von Heimverträgen nach dem WBVG bis zu Räumung und Forderungsmanagement. Abgerundet wird das Beratungsspektrum durch das Arbeitsrecht mit den Besonderheiten der Pflegebranche. Wir beraten gewerbliche, gemeinnützige und kommunale Träger, unabhängig von Rechtsform und Größe. Falls gewünscht, bieten wir unsere Leistung als Full-Service-Berater an oder auf einzelne Fragen und Sachverhalte bezogen. Machen Sie sich ein Bild von uns in einem persönlichen Gespräch.

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