Erbrecht Den Nachlass frühzeitig und umfassend regeln

Testament, Erbvertrag und Nachfolgeregelung gemeinsam planen und aufsetzen

Ob Einzeltestament, Ehegattentestament, Erbvertrag oder eine Unternehmensnachfolge: Die Nachlassregelung erfolgt stets individuell. Denn jeder Mensch und seine Lebenssituation sind anders. Die dhpg berät Sie in sämtlichen erbrechtlichen, erbschaftsteuerlichen und damit zusammenhängenden Fragestellungen; auch bei internationalen Erbfällen oder Nachfolgegestaltungen. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir passgenaue Nachlassregelungen. Wir vertreten Ihre Rechte im Falle eines Erbstreits oder einer Erbauseinandersetzung - außergerichtlich und gerichtlich. 

Schenkung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung: Gemeinsam finden wir den richtigen Weg

Kaum etwas ist persönlicher als die Frage des eigenen Nachlasses sowie der eigenen Unternehmensnachfolge. Die persönliche und individuelle Beratung steht bei der dhpg im Mittelpunkt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie:

  • Fragen zum nationalen und internationalen Erbrecht sowie Erbschaftsteuerrecht haben
  • Vorsorge in Form von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen treffen möchten
  • Planen, ein Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen
  • Die Nachfolge und letztwillige Verfügung gestalten und damit die Erbschaftsteuer optimieren oder berechnen möchten
  • Unterstützung beim Erstellen der Erbschaftsteuererklärung benötigen
  • Bei Erbauseinandersetzungen professionelle Begleitung wünschen
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche abwehren oder durchsetzen möchten

Internationale Erbfälle und Nachfolge: Wir gestalten Lösungen weltweit

Gleichgültig, ob Ferienhaus, Vermögen oder eine unternehmerische Beteiligung im Ausland: Im Erb- und Nachfolgefall greifen unterschiedlichen Regelungen und Rechtssysteme verschiedener Länder. Gemeinsam mit unseren weltweit tätigen Partnern des CLA Global-Netzwerks gestalten wir Ihren privaten und unternehmerischen Nachlass, beispielsweise durch Rechtswahl oder besondere Regelungen. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie selbst Erbe von Auslandsvermögen werden - dann sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, um erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen und Erbschaftsteuerfragen zu lösen.

Wir beraten Sie persönlich

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Ausgabe 03/24

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