Die Pflegebranche stellt spezifische Anforderungen an eine gute Beratung. Gefragt sind Know-how im betriebswirtschaftlichen Bereich und Spezialkompetenzen im Leistungsrecht (SGB XI) und besonderen Ordnungsrecht (Heimgesetze der jeweiligen Länder). Mit Ihrer Entscheidung für die dhpg setzen Sie auf einen Partner, der seit Jahren erfolgreich Pflegeeinrichtungen, soziale Einrichtungen, Krankenhäuser und weitere Betriebe der Gesundheits- und Sozialwirtschaft berät. Umfassend in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und konzeptioneller Hinsicht. Unsere Experten sind die Herausgeber der branchenrelevanten Standardwerke und in zahlreichen Branchenverbänden als gefragte Ansprechpartner aktiv.
Die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen der Pflegebranche werden immer komplexer. Die Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg sind erheblich. Für Betreiber von Pflegeeinrichtungen und für Immobilieninvestoren sind Partner wichtig, die mit Spezialkompetenzen begleitend zur Seite stehen, und dies persönlich, flexibel und zuverlässig. Dafür stehen unsere Berater:innen.
Wir als dhpg suchen das persönliche Gespräch mit Ihnen und haben ein offenes Ohr für Ihre individuellen Anliegen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen in der Pflegebranche beraten wir Sie umfassend, flexibel und lösungsorientiert.
Unser Expertenteam stellt Ihre Einrichtung in den Fokus und wird in engem Kontakt mit Ihnen Lösungswege aufzeigen, sei es in betriebswirtschaftlicher, rechtlicher oder konzeptioneller Hinsicht.
Im Bereich des Leistungserbringungsrechts (SGB XI) und des besonderen Ordnungsrechts (Heimgesetz der jeweiligen Länder) sind unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gefragte Herausgeber und Autoren branchenrelevanter Standardwerke und Autoren von Fachbeiträgen in den einschlägigen Fachzeitschriften
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
Als modernes Beratungsunternehmen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Dienstleistungen an. Sie haben Beratungsbedarf in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher oder konzeptioneller Hinsicht? Gilt es einen personellen Engpass in Ihrem Rechnungswesen zu überbrücken? Möchten Sie Ihr internes Reporting verbessern? Wir erarbeiten entsprechend Ihren Zielvorstellungen auf der Grundlage der erhaltenen Informationen in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihrem Mitarbeiterteam konkrete Lösungswege und Maßnahmen. Sie haben dabei stets einen zentralen Ansprechpartner, der von der Klärung spezieller Fragestellungen bis zur Rundum-Lösung alles für Sie dynamisch erledigt und koordiniert.
Ganz gleich, um welche Themen es sich aber handelt – in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen vor Ort wäre es uns wichtig, Sie und Ihr Unternehmen zunächst kennenzulernen, denn Vertrauen, Wertschätzung und Respekt sind der Garant für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Wir bieten Beratung zu digitalen Geschäftsprozessen sowie zu Datenschutz und IT-Sicherheit an. Kompetent und verständlich – immer Ihre Belange und Ambitionen im Blick.
Wenn Sie planen, die Buchführung bzw. das Rechnungswesen in Ihrer Einrichtung (weiter) zu digitalisieren, unterstützen wir Sie gerne. Dabei kommt es auf die richtige Koordination der einzelnen Bereiche an. Schnittstellen zu vorhandenen Softwarelösungen sollten aus Gründen der Effizienz und Schaffung von Flexibilität genutzt werden. Erfahren Sie von unseren Expert:innen, wie Ihr Rechnungswesen von den Ausgangsrechnungen über die Lohn- und Gehaltsdaten bis hin zur Erfassung von Bank- und Kassenbewegungen digitalisiert werden kann. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein Konzept, um den bestehenden Anforderungen in technischer, fachlicher und rechtlicher Hinsicht gerecht zu werden.
Das Heimrecht wird im Grundgesetz tatsächlich nicht genau definiert. Die verfassungsrechtliche Kommentierung verweist auf den Normenbestand des Heimgesetzes, sodass also diejenigen Regelungsgebiete als Heimrecht zu verstehen sind, die der Heimgesetzgeber in das frühere Heimgesetz aufgenommen hat. Es handelt sich also um eine Art „Sammelbecken“ für Normen, die die Organisation des Heimbetriebs und seine behördliche Aufsicht regeln. Hierzu gehören u.a.
Klar hiervon abzugrenzen ist hingegen das Zivilrecht, das früher im Heimgesetz geregelt war und nun unter das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz fällt. Auch Heime für Kinder und Jugendliche fallen nicht unter das Heimrecht, sondern sind im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufgeführt.