Gesellschaftsrecht

Ganzheitliche Beratung bei Gründung, Neustrukturierung, Erwerb oder Verkauf des Unternehmens
Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht hat viele Facetten und Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

Wir beraten Gesellschaften, Gesellschafter und Organe in allen Bereichen des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften sowie im Vereins- und Stiftungsrecht. Dabei begleiten wir Sie und Ihr Unternehmen in jeder Phase der Entwicklung: Sie möchten ein Unternehmen gründen, durch einen Unternehmenskauf wachsen oder sich mit einem Partnerunternehmen zusammenschließen? Sie planen, Ihre Gesellschaft neu zu strukturieren oder die Rechtsform zu wechseln? Ein Generationswechsel steht an und es gilt, über das Ausscheiden der Senioren nachzudenken? Im Geschäftsführer- oder Gesellschafterkreis zeichnet sich eine Konfliktlage ab oder es droht gar eine Haftung? Unsere Experten und Fachanwälte begleiten Sie kompetent und erfahren im gesamten Prozess. 

Das können Sie von uns erwarten

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Warum dhpg?

Wir denken unternehmerisch und interdisziplinär

Wir kennen die Belange des Mittelstands. Warum? Weil wir selbst ein durch und durch mittelständisches Unternehmen sind. Deshalb wissen wir, dass kaum ein Sachverhalt nur eindimensional gesellschaftsrechtlich gelöst werden kann. Somit betrachten wir stets alle Implikationen. Das gilt insbesondere für das Steuerrecht und alle betriebswirtschaftlichen Aspekte, aber beispielsweise auch für das Erb- und Familienrecht.  

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Ein Ansprechpartner

Egal ob GmbH, KG, GbR oder UG – gesellschaftsrechtliche Fragen haben immer auch Bezug zu anderen Fachdisziplinen beispielsweise zum Steuerrecht, zum Erb- oder Familienrecht. Deshalb arbeiten wir für Sie interdisziplinär und ziehen fallweise unsere Spezialisten hinzu. Trotzdem können Sie sicher sein: Sie haben nur einen Ansprechpartner, der alle Themen für Sie koordiniert.

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Beratung auf Augenhöhe

Unsere Berater denken praxisnah und unternehmerisch. Fachlich erfahren, zeigen sie Ihnen zweckmäßige Gestaltungen und machbare Wege auf und unterstützen Sie in der Umsetzung. Damit für Sie alles reibungslos funktioniert und Sie die gewünschten Ergebnisse erzielen.

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International vernetzt

Gesellschaftsrechtliche Fragen machen an keiner Landesgrenze halt. Gut, wenn man 14.000 Fachkollegen in über 200 Büros weltweit erfahrene Partner an seiner Seite hat. Gleichgültig, welche Fragestellung Sie haben, innerhalb unseres Partner-Netzwerks CLA Global haben wir immer den richtigen Ansprechpartner.

Ihre Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Zu den Ansprechpartnern

FAQ – Fragen zum Thema Gesellschaftsrecht

Welche Rechtsform ist die passende für meine Gesellschaft bzw. mein Unternehmen?

GmbH, KG, OHG, GmbH & Co. KG, GbR oder doch UG? Bei der Rechtsformwahl den Überblick zu behalten und zu entscheiden, welche Rechtsform die richtige für die eigene Gesellschaft ist, kann manchmal schwierig sein. Hinzu kommt, dass Unternehmen und Gesellschaften stetigen Veränderungen unterliegen. Gesellschafter kommen hinzu oder scheiden aus oder möchten das Unternehmen an die nachfolgende Generation übergeben. Deshalb verwundert es nicht, dass das Gesellschaftsrecht eng mit der strategischen Planung eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft, aber auch mit anderen Rechtsgebieten verbunden ist. So ist auch die Wahl der Rechtsform eine weitreichende Entscheidung. Rechtsformen geben Auskunft darüber, wie eine Gesellschaft strukturiert und finanziell ausgestattet ist oder welche Ansprüche gegen sie gestellt werden können und wer dafür wie haftet. Nicht immer lässt sich ein strategisches Ziel mit der gewählten Rechtsform verfolgen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, den Wechsel der Rechtsformen nicht singulär gesellschaftsrechtlich, sondern immer auch die steuerlichen und zivilrechtlichen Fragen im Blick zu behalten. In diesen Fällen ist es sinnvoll, über eine Anpassung der Rechtsform nachzudenken:

  • Ausgliederung eines Unternehmensteils
  • Steuerliche Beweggründe
  • Wachstums- und Finanzierungsziele
  • Fragen der Haftung und Haftungsbegrenzung (Asset Protection)
  • Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Verschmelzung, Übernahme oder Trennung von Unternehmen
  • Vorbereiten der Vermögens- und Unternehmensnachfolge 

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich weiterentwickeln oder verändern möchten und dies auch einen Blick auf die Rechtsformen implizieren könnte. Die dhpg stellt durch ein interdisziplinär aufgestelltes Team sicher, dass Sie Ihre Ziele nachhaltig erreichen.

Welche Leistungen erbringt die dhpg im Bereich der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung?

Die Komplexität und Diversität des Gesellschaftsrechts erfordert bei der Beratung durch einen Anwalt ein weites Spektrum. Zu unseren Beratungsfeldern zählen u.a.:

  • das Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere das Aktienrecht, GmbH- und Konzernrecht
  • das Personengesellschaftsrecht
  • das Vereins- und Stiftungsrecht
  • das Umwandlungsrecht

 

Zudem sollte insbesondere in Fällen

  • der Unternehmensnachfolge und der erbrechtlichen Gestaltung,
  • der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter-, Haupt- und Mitgliederversammlungen,
  • der Insolvenz und der Liquidation,
  • von Organhaftung und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

eine rechtliche Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen.

Welche Phasen sind in einem Mergers & Acquisitions-Prozess (M&A-Prozess) zu unterscheiden?

Insgesamt kann der Unternehmenskauf bzw. die Übernahme eines Unternehmens (Deal) in drei Abschnitte unterteilt werden, in denen sowohl Käufer als auch Verkäufer die stetige rechtliche und steuerliche Beratung zu empfehlen ist: Vorbereitungs-, Transaktions- und Integrationsphase. Hat der Käufer das Unternehmen ausgewählt (Screening), wird dieses Unternehmen angesprochen, gefolgt von der Absichtserklärung (Letter of Intent) und der Due Diligence. Ausgehend von den Ergebnissen der Due Diligence, erfolgt die weitere Planung der Übernahme, insbesondere die Bewertung des Unternehmens und die Preis- sowie Vertragsgestaltung. Abhängig von den Transaktionsbeteiligten sind gegebenenfalls noch kartellrechtliche Fragestellungen zu prüfen oder es muss eine Meldung an die zuständige Wettbewerbsbehörde erfolgen. Abschluss des M&A-Prozesses ist der Vertragsabschluss. Wir unterstützen im M&A-Prozess sowohl Käufer als auch Verkäufer, bis der Deal abgeschlossen ist. 

Bei welchen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten ist Unterstützung durch einen Anwalt oder Vertretung im Prozess notwendig?

Unabhängig von einem Anwaltszwang vor den jeweiligen Gerichten empfiehlt es sich bei einer Vielzahl von Konstellationen, die Prozess- und Verhandlungsführung, insbesondere bei Schieds-, Spruchstellen- oder dem ordentlichen Gerichtsverfahren, aber auch bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung oder der Mediation, einem Rechtsanwalt zu übertragen. 

Sie sollten zusätzlich in folgenden Fällen einen Rechtsanwalt hinzuziehen:

  • bei der Forderungsabwehr
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverboten
  • in der (Zwangs)Vollstreckung, dem Arrest und der einstweiligen Verfügung
  • im Prozessmanagement und der Risiko-/ Kostenanalyse
  • bei der Verhandlung und Statuierung von Schiedsvertrags- und Rechtswahlklauseln
  • neben der Sicherung von Beweismitteln auch bei der prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit
  • bei Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Sachverhalt.

Wen betrifft die Pflicht zur Meldung an das Transparenzregister und welche Informationen müssen gemeldet werden?

Beim Transparenzregister handelt es sich um ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den oder die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Die Verantwortlichen müssen die Informationen einholen und stets auf dem aktuellen Stand halten, um gegebenenfalls eine Meldung zu machen. Grundsätzlich sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften meldepflichtig. 

Um die wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister einzutragen, werden jeweils folgende Angaben benötigt: 

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort und Wohnsitzland
  • alle Staatsangehörigkeiten 
  • der Typ des wirtschaftlich Berechtigten
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses 
     

Vertrauen Sie einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

Die Experten der dhpg im Gesellschaftsrecht begleiten Sie in jeder Phase der unternehmerischen Entwicklung – von der Gründung, Rechtsformwahl, Neustrukturierung bis zur Unternehmensnachfolge. Gleichgültig, ob Sie über einen Verkauf oder Kauf eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft nachdenken: Wir sind Ihr Partner von der Unternehmensbewertung über die Due Diligence bis hin zur Erstellung der Transaktionsdokumente, insbesondere des Unternehmenskaufvertrags.  Dabei ist ein interdisziplinärer Blick auf die Transaktion mit allen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Implikationen für uns ein Muss. Durch das Zusammenspiel unserer Experten aus den verschiedenen Disziplinen sind wir in der Lage, mögliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen und Fehlentscheidungen zu vermeiden

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