Chancen und Perspektiven für ein Unternehmen zu erkennen – das ist unser Fokus. Denn in jedem Unternehmen liegen Potenziale, um die Leistungsfähigkeit zu steigern oder über ein gutes Turnaround Management die Krise zu überwinden. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir die Handlungsfelder, erstellen notwendige Gutachten (IDW-S6-Gutachten) und Sanierungspläne und blicken auf steuer-, gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte, um letztlich Ihr Vermögen (Asset Protection) zu schützen. Auch eine Insolvenz muss nicht das Aus für ein Unternehmen bedeuten, sondern kann eine zweite Chance sein. Gemeinsam schauen wir auf die aktuelle Situation Ihres Unternehmens und entwickeln praktikable Lösungswege.
Dafür ziehen wir alle Register – sei es in einer sich abzeichnenden Krise oder einer drohenden Insolvenz. In der Bewältigung einer Krise ist es wichtig, genau zu wissen, an welchen Stellschrauben Veränderung sinnvoll möglich ist. Eine ganzheitliche Betrachtung ist deshalb unerlässlich.
Gemeinsam schauen wir mit Ihnen auf die Chancen einer Neuausrichtung Ihres Unternehmens. Die langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen, Gläubigern und Gerichten unterstützt Sie darin, Ihre Ziele umzusetzen und den Weg dahin bestmöglich vorzubereiten.
Strategie, Restrukturierung, Sanierung, Steuern, M&A, Personal oder auch Insolvenzrecht: Bei der dhpg haben wir für alle Fragen Experten im Haus, können so für Sie agil agieren und Sie gut durch die Krise führen.
Zertifizierte Restrukturierungsberater, Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater und das Backoffice dahinter stehen für Ihre fachlichen und administrativen Fragen bereit. So sind wir in der Lage, uns flexibel und schnell auf neue Herausforderungen einzustellen.
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unterscheidet fünf Krisenszenarien. Zur Stakeholderkrise kommt es, wenn beispielsweise die Muttergesellschaft wirtschaftliche Probleme hat und es infolgedessen zu verzögerten Investitionen in die Tochtergesellschaften kommt. Somit wird die Krise von der Mutter auf die Tochter übertragen. Ähnlich verhält es sich, wenn sich Gesellschafter untereinander uneins sind und die Unternehmensentwicklung darunter leidet. Die Krise selbst ist noch nicht erkennbar. Infolge der oben genannten Punkte wird das Unternehmen strategisch nicht weiterentwickelt (Strategiekrise). So werden Chancen markt- und kundenseitig nicht genutzt. Mittelfristig wird das Unternehmen mit sinkenden Marktanteilen zu kämpfen haben. Damit ist die Produkt- und Absatzkrise nicht weit. Die Ergebnisse des Unternehmens verschlechtern sich, die Zahlen werden rot. In der Erfolgskrise ist das Unternehmen noch zu sanieren. Rutscht das Unternehmen allerdings in die Liquiditätskrise ab, besteht die Gefahr, zahlungsunfähig zu werden. Es bestehen nicht mehr ausreichend Finanzmittel, um den Verbindlichkeiten nachzukommen bzw. ins Unternehmen zu investieren.
Das Unternehmen muss den Insolvenzantrag schriftlich beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dies kann der Unternehmer selbst, der Geschäftsführer oder aber ein Gläubiger sein. Hier finden Sie ein Antragsformular mit den wichtigsten Angaben, die eine Anmeldung enthalten sollte. Dazu gehören:
Das IDW-S6-Gutachten gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen in der Krise erfolgreich saniert werden kann. Die Form des Gutachtens wurde vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) standardisiert und folgt damit einer klaren Struktur. Sie soll dem Empfänger des Gutachtens Auskunft über die Entwicklung des laufenden sowie des kommenden Geschäftsjahrs geben. Ziel ist es, zu erkennen, ob die Sanierung eines Unternehmens nachhaltig gelingen kann. In der Regel kommt der Anstoß zu einem IDW-S6-Gutachen von außen, z.B. von Banken, die von einem unabhängigen Dritten ein Gutachten verlangen.
Die Arbeitsagentur zahlt für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung Insolvenzgeld. Das Insolvenzgeld kann vom vorläufigen Insolvenzverwalter vorfinanziert werden, sodass die Arbeitnehmer bei einer Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren pünktlich ihren Lohn erhalten können.
Nein, das muss es nicht. Wir begreifen eine Insolvenz als wichtiges Sanierungsinstrument für ein Unternehmen. In jeder Krisenphase ist es unser Anspruch, Lösungen zu entwickeln, die auf den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen abzielen. Die Gläubigerinteressen bilden einen weiteren Fokus unserer Arbeit. Das ist der Grund, warum die Insolvenzverwalter der dhpg zu den meistbestellten Anwälten in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz gehören.