Wenn Sie sich fragen, was Ihr Unternehmen ausmacht, wird sicher eine der Antworten lauten: Ein erheblicher Wert des Unternehmens besteht aus den Rezepturen, Strategien, Kunden, Kalkulationen etc. und damit aus Ihren Geschäftsgeheimnissen. Das sieht der Gesetzgeber genauso und hat, um diese optimal zu schützen, das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) erlassen. Ziel des Gesetzes ist es, innerhalb der Europäischen Union einen einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse zu erreichen und damit für eine größere Rechtssicherheit zu sorgen.
Ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Gesetzes ist eine Information,
Nutzen Sie die umfassenden Schutzmöglichkeiten des neuen Gesetzes, indem Sie die folgenden Punkte in Ihrem Unternehmen angehen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Verstoßes die umfangreichen Ansprüche des Gesetzes geltend machen können.
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