Sonderprüfungen und prüferische Dienstleistungen

Über die Jahresabschlussprüfung hinaus
Sonderprüfungen und prüferische Dienstleistungen

Gesetzliche Prüfungen, Sonderprüfungen und prüferische Dienstleistungen

Neben der Jahresabschlussprüfung können auch gesellschaftsrechtliche oder gesetzliche Gründe der Anlass für eine Sonderprüfung sein. Vertrauen und Sicherheit der Stakeholder sind hier in hohem Maße durch die Bestätigung der Richtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit eines Sachverständigen (Prüfer) geprägt. Sprechen Sie deshalb mit einem Partner, der seit mehr als 70 Jahren in zahlreichen Branchen aktiv ist. Einem Partner, der interdisziplinär aufgestellt ist und im Beratungsfall weitere Expertise aus dem eigenen Haus hinzuziehen kann.

Welche Aufgaben können wir für Sie übernehmen?

Sonderprüfungen (Auswahl)

Prüferische Dienstleistungen

Weitere rechnungslegungsnahe Dienstleistungen (Auswahl)

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Warum dhpg?

Besondere Situationen brauchen ein Mehr an Vertrauen

Hinter jeder Prüfung außerhalb des Jahresabschlusses steht eine besondere Herausforderung. In vielen Fällen, in denen eine Sonderprüfung angefragt ist, befindet sich ein Unternehmen im Wandel. Genau jetzt kommt es darauf an, sich innerhalb der Prüfung auf ein vertrauensvolles Ergebnis verlassen zu können. Sprechen Sie uns gerne an.

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Gut aufgestellt

Durch die interdisziplinäre Arbeitsweise der dhpg sind wir in der Lage, Unternehmen bei einer Vielzahl von Sonderprüfungen zur Seite zu stehen. Gleichgültig wie komplex die Aufgabe ist, Sie erhalten nur einen Ansprechpartner, der die Fäden in der Hand hält.

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Mittelstandserfahren

Wir sprechen die Sprache des Mittelstands, weil wir selbst ein mittelständisches Unternehmen sind. Somit wissen wir um die Erwartungshaltungen, die ein mittelständischer Mandant an eine Sonderprüfung und den Prüfer mitbringt.

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Internationale Anbindung

Die dhpg ist Mitglied von CLA Global Limited (CLA Global), einem weltweiten Zusammenschluss unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen, der Mandant:innen in mehr als 100 Ländern vertritt.

Ihre Ansprechpartner für Sonderprüfungen im Mittelstand

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit einem unserer erfahrenen Prüfer? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Zu den Ansprechpartnern

FAQs zu Sonderprüfung und prüferischen Dienstleistungen

Was verbirgt sich hinter der Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)?

Gewerbetreibende im Sinne der MaBV sind verpflichtet, sich jedes Kalenderjahr von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und den Prüfbericht der zuständigen Behörde spätestens zum Ende des darauffolgenden Jahres vorzulegen. Im Bericht testiert der Wirtschaftsprüfer, dass er keine Verstöße gegen die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (= MaBV) feststellen konnte. Durch die MaBV sollen vor allem Immobilienerwerber und deren Zahlungen besonders geschützt werden. Zahlungen dürfen nur dann entgegengenommen werden, wenn ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, eine Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen, die Sicherung der Lastenfreistellung erfolgt und eine behördliche Baugenehmigung erteilt wurde.

Was heißt die Prüfung nach Verpackungsverordnung ganz genau?

Verpackungen tragen maßgeblich zur Müllentwicklung bei. Nach der Verpackungsverordnung muss der Handel, der verpackte Ware in den Umlauf bringt, die Rücknahme und die Entsorgung dieser Verpackungen mitorganisieren und -finanzieren. Die mit Entsorgern zu diesem Zweck abgeschlossenen Verträge sehen definierte Verpackungsmengen vor. Zudem sieht die Verpackungsverordnung elektronische Vollständigkeitserklärungen vor, die durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einen Sonderprüfer testiert werden müssen. Gerne stehen Ihnen die Sonderprüfer:innen der dhpg zur Seite.

Welche IT-Prüfungen bietet die dhpg außerhalb des Jahresabschlusses?

Neben der IT-Prüfung, die wir bei komplexen IT-Infrastrukturen standardmäßig mit in der Jahresabschlussprüfung durchführen, bietet die dhpg Unternehmen auch die Prüfung weiterer Compliance-Vorgaben (z.B. GoBD, BAIT, MaRisk, Swift, KassenSichV, DSGVO) an. Im Bereich der IT-Sicherheit prüfen wir Standards wie z.B. DIIR, OSSTMM, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – IT-Grundschutzbausteine. Unternehmen, die den Stand ihrer IT-Sicherheit generell prüfen lassen möchten, können zudem einen umfassenden Schwachstellentest durchführen lassen.

Sonderprüfungen außerhalb der Jahresabschlussprüfung

Neben der Jahres- und Konzernabschlussprüfung gibt es eine ganze Reihe von Anlässen und Vorgaben des Gesetzgebers, die Sonderprüfungen nach sich ziehen, z.B. die Gründungsprüfung, die Kapitalerhöhungsprüfung sowie Sonderbilanzen bei Umstrukturierungen und den Abhängigkeitsbericht. Die dhpg bietet mittelständischen Unternehmen jeder Größenordnung und Rechtsform kompetente Unterstützung durch Sonderprüfer:innen an – sei es auf nationaler oder internationaler Ebene. Sprechen Sie uns gerne an.

Kontakt

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