Setzen Sie bei der Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenüberwachung bis hin zur Beratung im Streitfall auf einen erfahrenen Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir optimale Strategien für Ihren Markenschutz. Gleichgültig, ob Sie eine Marke neu beim Markenregister anmelden oder deren Schutz verlängern möchten: Im Streitfall sind wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie schnell und unkompliziert. Gerne sind wir Ihr Partner an jeder Stelle des Prozesses.
Eine einprägsame Marke zu finden, ist wichtig, aber alles andere als einfach. Den einzigartigen Namen, die alleinstehende Gestaltung – mal ehrlich: Es gibt nichts, was es nicht schon gibt. Unsere Beratung zielt darauf ab, mit Ihnen Mittel und Wege zu finden, Ihre Marke einzigartig zu positionieren und zu schützen. Gerne sind wir auch Ihr Sparringspartner.
Ob Markenstrategie oder Markenschutz: Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Rechtsanwälte im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die optimale Strategie für Ihre Marke – sei es bei der Anmeldung oder für den weiteren Markenschutz.
Ob Markenanmeldung oder Markenüberwachung: Bei der dhpg vereinbaren wir klar umrissene Leistungspakete und transparente Kostenstrukturen. So haben Sie Ihr Budget immer im Griff.
Der Markenschutz hört nicht an der Landesgrenze auf. Gut, wenn man 14.000 Fachkollegen in über 200 Büros weltweit erfahrene Partner an seiner Seite hat. Gleichgültig, welche markenrechtliche Frage Sie haben: Innerhalb unseres Partner-Netzwerks CLA Global haben wir immer den richtigen Ansprechpartner.
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
dhpg aktuell - 11/24
Das Markenrecht befasst sich allgemein mit dem Schutz von Marken und Bezeichnungen von Dienstleistungen und Waren im geschäftlichen Verkehr und gehört zum gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht regelt, was eine Marke ist, unter welchen Voraussetzungen eine Marke angemeldet werden kann und welchen Schutz die Eintragung der Marke bietet.
Im Grundsatz dient eine Marke der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie stellt somit ein Zeichen dar, das geeignet ist, die Dienstleistung und/oder die Ware eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Geschützte Zeichen können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, Hologramme, Multimediazeichen oder auch Klänge sein.
Auf dem heutigen Markt sind Alleinstellungsmerkmale und Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen schwer umkämpft. Wer seine Marke nicht schützt, läuft Gefahr, dass diese auch vonKonkurrenten und Mitbewerbern genutzt werden. Außerdem haben Marken für ein Unternehmen häufig einen hohen immateriellen Wert und sollten schon deshalb im heutigen Wettbewerb geschützt werden.
Die Anmeldung bzw. Eintragung einer Marke erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und kann entweder in elektronischer Form oder Papierform eingereicht werden. Nach ihrer Anmeldung und Prüfung wird die Marke in das deutsche Markenregister eingetragen, welches elektronisch abrufbar ist.
Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht, über die Marke für die geschützten Dienstleistungen und Waren zu verfügen. Dritten kann die Nutzung einer identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichnung untersagt werden. Sollte jemand unerlaubt von der Marke Gebrauch machen (Markenrechtsverletzung), dann kann der Markeninhaber diese Person abmahnen sowie gegebenenfalls Ansprüche gegen den abgemahnten Nutzer geltend machen, u.a. kann er auf Unterlassung, Beseitigung und gegebenenfalls Schadensersatz klagen. Die Schutzwirkung beginnt am Tag der Anmeldung der Marke und kann auf Antrag und Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
Hinsichtlich des räumlichen Schutzbereichs einer Marke wird zwischen der nationalen Marke, der Unionsmarke und internationalen Marken unterschieden. Der Schutzbereich einer nationalen Marke erstreckt sich nur auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, während eine Unionsmarke Schutz in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Schutz gewähren kann. Die Anmeldung einer sogenannten Unionsmarke erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), auf deren Internetseite sich unter der Rubrik Online-Dienste nähere Informationen zum Anmeldeverfahren finden lassen. Der räumliche Schutzbereich der internationalen Marke, auch IR-Marke genannt, umfasst sogar insgesamt 97 Mitgliedstaaten. Das sind die Staaten, die Mitglieder des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken (1891) oder des Protokolls zum Madrider Abkommen (1989) sind. Das konkrete Anmeldeverfahren einer IR-Marke hängt davon ab, ob ein Land Mitglied des Madrider Abkommens (MMA) und/oder Mitglied des Protokolls (PMMA) ist. Die wichtigste Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass die Marke bereits vorher im „Heimatland“ eingetragen wurde. Diese „Basismarke“ muss im „Heimatland“ angemeldet werden, also dem Land, in dem der Anmelder seinen Firmen- oder Wohnsitz hat. Alternativ kann auch eine Unionsmarke angemeldet werden. Der Antrag für eine IR-Marke wird beim jeweiligen „Heimatamt“, also für einen deutschen Anmelder entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim EUIPO, gestellt. Dieses Amt leitet die Anmeldung an die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf weiter.
Zunächst braucht es eine formal korrekte, inhaltlich vollständige und frühzeitige Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Markenanmeldung muss Angaben beinhalten, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen. Darüber hinaus muss in jedem Fall die nachträglich nicht mehr änderbare Markendarstellung enthalten sein und auch die beanspruchte Markenform inklusive aller Klassen und den genauen Schutzgegenstand erkennen lassen. Die weiteren besonderen Anforderungen an eine Anmeldung hängen von der jeweiligen Art der Marke ab und sind in diesem Infoblatt des deutschen Patent und Markenamts (DPMA) näher erläutert. Außerdem lassen sich auf der Internetseite des DPMA unter der Rubrik Service – Marken die amtlichen Anmeldeformulare finden, die für eine Anmeldung ausgefüllt werden müssen. Solange keine absoluten Schutzhindernisse, wie z.B. eine fehlende Unterscheidungskraft der Marke oder ein Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung, vorhanden sind, kann die Eintragung der Marke ins deutsche Markenregister erfolgen.
Die Kosten für eine Anmeldung einer nationalen Marke für bis zu drei Klassen in elektronischer Form belaufen sich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf 290 €, während die Kosten für den Antrag in Papierform 300 € betragen. Dazu kommt gegebenenfalls das Honorar für einen eingeschalteten Berater. Die dhpg vereinbart gerne mit Ihnen Pauschalen, die abhängig sind von der Zahl der Klassen, dem Umfang der Recherche, der Beratung und der Frage, ob eine nationale, eine europäische Marke oder ein darüber hinausgehender Markenschutz gewünscht ist.
Fühlt sich ein Unternehmen als Markeninhaber z.B. durch eine Werbeaktion verletzt, so wird es eine Abmahnung ausstellen. In der Regel ist das Ziel der Abmahnungen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme des entstandenen Schadens. Mit Unterschrift auf der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, keine weiteren entsprechenden Aktivitäten mehr zu unternehmen und so keine Markenrechtsverletzungen gegen diesen Markeninhaber zu begehen. In den meisten Fällen werden Sie vom Markeninhaber aufgefordert, eine laufende Kampagne zu stoppen. Bitte nehmen Sie eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter und fragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird Sie beraten, Kontakt mit dem Markeninhaber aufnehmen, die Unterlassungserklärung gegebenenfalls modifizieren und die notwendigen Fristen im Blick behalten. Haben Sie eine Abmahnung für eine Markenrechtsverletzung erhalten, so sprechen Sie uns gerne an. Wir sichern Ihnen eine rasche Bearbeitung des Sachverhalts zu.
Die Experten für Marken- und Wettbewerbsrecht der dhpg unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung von Marken. Unser Leistungsspektrum beginnt bei der Namenssuche über die Ähnlichkeitsrecherche bis hin zur Eintragung einer Marke im deutschen wie europäischen Marken- und Patentamt. Gerne übernehmen wir auch die Markenüberwachung und Markenverteidigung im Streitfall für Sie. Sprechen Sie uns gerne bei einer Abmahnung an, wir versprechen rasche und unbürokratische Hilfe. Anhand von klar definierten Leistungspaketen bleibt das Budget für Sie an jeder Stelle des Prozesses transparent.