Umsatzsteuer – national und international

Kompetente Beratung zu Umsatzsteuererklärung, Vorsteuerabzug und Reihengeschäften
Umsatzsteuer – <span class="no-hyphens">national</span> und international

Umsatzsteuer bei nationalen und internationalen Lieferungen und Dienstleistungen

Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung, Umsatzsteuer in der Leistungserstellung, grenzüberschreitende Leistungen: Kaum ein Steuergebiet ist so komplex und zugleich derart dynamisch wie die Umsatzbesteuerung. Die Gründe sind vielfältig: Geschäftsvorfälle finden täglich statt, die Anforderungen an die Rechnungslegung und Compliance sind hoch und europäische Richtlinien wie deutsche Gesetze wirken sich spürbar auf den unternehmerischen Alltag aus. Kein Wunder, dass die Finanzverwaltung hier genau hinschaut. Setzen Sie deshalb auf die Kompetenz der Steuerexpert:innen der dhpg. Wir behalten die umsatzsteuerrelevanten Sachverhalte für Sie im Blick und beraten Sie optimal.

Das können Sie von uns erwarten

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Warum dhpg?

Mit Begeisterung in Sachen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer genannt ist die häufigste Steuerart in Deutschland. Kaum ein wirtschaftlicher Vorgang kommt ohne sie aus. Mit ein Grund, warum sich oft Fehler einschleichen. Dem begegnet der Gesetzgeber mit vielen Verordnungen und Prüfungen. Je komplexer das Thema, desto spannender die Aufgaben: Bei der dhpg begeistern sich viele Expert:innen für Fragen der Umsatzsteuer. Sprechen Sie uns gerne an.

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Für jeden Fall die passende Expertise

Immobilienbesteuerung, E-Commerce, grenzüberschreitende steuerliche Fragen oder die Umsatzsteuer für die öffentliche Hand: Als Unternehmen mit über 900 Mitarbeitenden haben wir für jede dieser Fragen den richtigen umsatzsteuerlichen Experten für Sie.

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Grenzüberschreitend

Als Partner von CLA Global haben wir über 14.000 Fachkollegen in über 200 Büros weltweit. Ein Anruf genügt und Ihre grenzüberschreitenden umsatzsteuerlichen Themen sind in guten Händen.

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Wir reden nicht drum herum

Manchmal ist es verzwickt mit der Umsatzsteuer. Das geben wir zu. Unser Ansatz ist es aber, Ihnen die Sachverhalte klar und verständlich zu präsentieren und Sie damit für umsatzsteuerliche Stolpersteine fit zu machen.

Ihre Ansprechpartner für Fragen der Umsatzsteuer

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Zu den Ansprechpartnern

FAQ – Fragen rund um die Umsatzsteuer

Was Sie bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung erwartet

Anlass und Zweck einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Anlass sind häufig Auffälligkeiten in den abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, etwa wiederholte Berichtigungen oder hoher Vorsteuerüberhang. Diese Kriterien grenzen die Umsatzsteuer-Sonderprüfung von einer umfassenden Betriebsprüfung ab:

  • Zeitnahe Prüfung
  • Prüfung kürzerer Zeiträume, meist wenige Monate oder Quartale
  • In der Regel Prüfung von Einzelsachverhalten (z.B. Vorsteueraufteilung bei Vermietung)

 
Prüfungsanordnung

  • Schriftlich, mindestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn
  • Genaue Angabe zu Prüfungszeitraum und zu prüfenden Sachverhalten
  • Datenzugriffsrecht wie bei umfassender Außenprüfung  
  • Vor Prüfungsanordnung meist telefonische Terminabstimmung durch den Prüfer
  • Nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist bei Steuerstraftaten keine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung mehr möglich   

 
Durchführung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Führen Sie zu Beginn mit dem Prüfer ein einleitendes Gespräch und verschaffen Sie ihm einen allgemeinen Überblick über die Organisation des Betriebs. Stimmen Sie auch Einzelheiten und Ablauf der Prüfung ab.

  • Grundsätzlich Durchführung in den Geschäftsräumen des Unternehmens
  • Häufig mit Betriebsbesichtigung
  • Prüfung ganz oder teilweise in den Räumen der Behörde auch möglich

 
Ende der Umsatzsteuer-Sonderprüfung

  • In der Regel durch Zusendung des Prüfungsberichts
  • Bei Feststellungen besteht Anspruch auf Schlussbesprechung

 
Folgen der Umsatzsteuer-Sonderprüfung

  • Änderung der Steuerfestsetzung, in der Regel Umsatzsteuernachzahlungen
  • In Ausnahmefällen auch Erstattungen möglich
  • In der Regel keine Zinsen, da zeitnahe Prüfung
  • Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abgabenordnung bleibt bestehen
  • Keine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung
  • Folge: Die geänderten Bescheide können später erneut geändert werden, z.B. durch eine allgemeine Außenprüfung     

 
Folgen bei größeren Unregelmäßigkeiten

  • Ausdehnung des Prüfungszeitraums
  • Anordnung einer allgemeinen Außenprüfung  
  • Bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit kann der Prüfer ein Strafverfahren einleiten
  • Die Ermittlungen dürfen erst fortgesetzt werden, wenn dem Unternehmer die Einleitung des Strafverfahrens mitgeteilt worden ist
  • Organisationsverschulden (fehlende fachliche Kompetenz oder Kontrollsysteme im Unternehmen) kann Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit sein
  • Internes Kontrollsystem auch hinsichtlich Einhaltung umsatzsteuerlicher Vorschriften (Tax Compliance Management System, kurz Tax CMS) kann den Vorwurf einer Steuerstraftat entkräften
  • Die Einrichtung eines Tax CMS ist daher zu empfehlen; auch weil unentdeckte Fehler bei der Umsatzsteuer sich häufig über lange Zeiträume erstrecken und sich zu hohen Nachzahlungsbeträgen aufsummieren, die bei nachträglicher Korrektur zusätzlich zu hohen Zinsbelastungen führen.

Was ist beim Onlineshop umsatzsteuerlich zu beachten?

Wichtig ist zunächst, dass Ihre Vertriebsstrategie (Verkauf im EU-Ausland, mit oder ohne Lager, über Portale wie z.B. Amazon etc.) maßgeblichen Einfluss auf die Frage hat, wo und in welcher Höhe Umsatzsteuer anfällt und was deren Deklaration kostet. Ferner ist zu beachten, dass bei Lieferungen an Endkund:innen die Höhe der Umsatzsteuer Ihre Marge bestimmt. Daher beachten Sie von Anfang an angemessen die umsatzsteuerlichen Folgen Ihres Handelns.

Um die zutreffende Umsatzbesteuerung sicherzustellen, müssen Sie über folgende Informationen verfügen:

  • Lieferort
  • Status des Kunden (Unternehmer:in oder nicht)
  • Anwendung der Umsatzschwelle sowie der anzuwendenden Steuerbefreiungen und -sätze im In- und Ausland

Klären Sie zudem rechtzeitig die Form der Deklaration im EU-Ausland (Registrierung oder kostengünstiges OSS-Verfahren) und wer diese vornehmen soll (Sie selbst oder externe Dienstleister).

Detaillierte Informationen finden Sie auch in unserem Newsroom. Sollten Sie Fragen haben, helfen Ihnen unsere Expert:innen gerne.

Was ist ein Reverse-Charge-Verfahren?

Unter dem Reverse-Charge-Verfahren versteht man die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen hat nicht der leistende Unternehmer, der den Umsatz ausführt, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Sofern der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er gleichzeitig die Vorsteuer mindernd geltend machen.

Die Anwendungsfälle erstrecken sich sowohl auf den unternehmerischen Bereich als auch auf den nicht unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers.

Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer und ist mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ zu versehen.

Es besteht daher Handlungsbedarf: Bei Eingangsrechnungen ist zu prüfen, ob eine Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erfolgt. Bei Ausgangsrechnungen ist darauf zu achten, dass keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen wird, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Vom Reverse-Charge-Verfahren werden vor allem Umsätze erfasst, die aus Sicht des Gesetzgebers als anfällig für Steuerhinterziehungen gesehen werden. Der Anwendungsbereich unterliegt einer fortlaufenden Erweiterung durch den Gesetzgeber. Die häufigsten Anwendungsfälle haben wir hier dargestellt.

Was ist eine umsatzsteuerliche Organschaft?

Unter einer umsatzsteuerlichen Organschaft versteht man die Zusammenfassung von rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einem Steuersubjekt. Eine Organschaft besteht aus dem Organträger und einer oder mehreren Organgesellschaften. Insgesamt spricht man auch von dem Organkreis.

Rechtsfolge der Organschaft ist, dass nur noch der Organträger als umsatzsteuerlicher Unternehmer angesehen wird. Er ist verpflichtet, konsolidierte Umsatzsteuererklärungen für den gesamten Organkreis einzureichen. Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft oder zwischen verschiedenen Organgesellschaften unterliegen als sogenannte Innenumsätze nicht mehr der Umsatzsteuer.

Die deutschen Vorschriften zur Organschaft stehen derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof auf dem Prüfstand. Es ist denkbar, dass die bisherige Umsetzung in Deutschland gegen europäisches Recht verstößt. Verfolgen Sie daher die aktuellen Entwicklungen hierzu auf unserem Blog.

Der Organträger ist häufig zugleich eine Holdinggesellschaft. Unter einer Holding versteht man üblicherweise eine Gesellschaft, die Anteile an anderen Gesellschaften hält. Umsatzsteuerlich wird weiter unterschieden zwischen unternehmerisch tätigen geschäftsleitenden Holdings und sogenannten Finanzholdings, die sich auf das Halten und Verwalten ihrer Beteiligungen beschränken und damit nicht unternehmerisch tätig sind. Auch gemischte Holdings kommen in der Praxis häufig vor. Die Unterscheidung hat insbesondere Bedeutung für den Vorsteuerabzug der Holding aus Eingangsleistungen.

Eine detaillierte Darstellung des Themas finden Sie hier.

Was hat die Umsatzsteuer mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien zu tun?

Mehr als mancher glaubt. Gerade Käufe bzw. Verkäufe von Immobilien, die ohne Kenntnisse der komplexen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes erfolgen, ziehen erhebliche, nicht eingeplante und gegebenenfalls auch unnötige Umsatzsteuernachzahlungen nach sich. So kann der steuerfreie Verkauf einer Immobilie beim Verkäufer Vorsteuerkorrekturen nach sich ziehen. Diese können aber auch den Käufer treffen, wenn der Verkauf als Geschäftsveräußerung im Ganzen zu werten ist. Der Verkäufer kann wiederum unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsatzsteuer optieren, um Vorsteuerkorrekturen zu vermeiden. Für den Käufer stellt sich dann die Frage, ob er das möchte; denn für ihn bringt dies in der Zukunft Risiken für den Vorsteuerabzug mit sich. Das sind eine Menge Fragen, die zu klären sind. Erschwerend kommt hinzu, dass formale Vorgaben nachträgliche Korrekturen verhindern. Verbleibende Risiken können durch entsprechende Umsatzsteuerklauseln in den Kaufverträgen abgefangen werden.

Ein paar Beispiele haben wir für Sie in unserem Blog zusammengestellt. Sprechen Sie unsere Expert:innen bei Fragen gerne an.

Kompetente Umsatzsteuerberatung – weil sich zweimal hinsehen lohnt

Die Umsatzsteuer betrifft die meisten Vorgänge im Liefer- und Leistungsprozess der Unternehmen. Sie steht im Fokus von Betriebsprüfungen oder umsatzsteuerlichen Sonderprüfungen, da es viele Stolpersteine gibt. Die dhpg bietet Ihnen Fachexpertise bei nationalen wie internationalen Umsatzsteuerfragen, bei Onlinehandel und E-Commerce, beim Kauf und Verkauf von Immobilien, aber auch bei umsatzsteuerlichen Fragen der öffentlichen Hand. Immer auf Basis eines verständlichen und pragmatischen Beratungsansatzes. Sprechen Sie uns an.

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