Insolvenzverfahren erfordern vielfach die Bewältigung von komplexen Fragestellungen und forensischen Aufgaben. Aus diesem Grund haben wir vor Jahren damit begonnen, die steuerliche Beratung im Krisenfall in einem Expertenteam zu bündeln. Seither haben wir praktische Erfahrung mit verschiedenen Insolvenzverwaltern gesammelt und bereits mehrere tausend Verfahren von der Bestellung des Insolvenzverwalters bis zur Schlussverteilung betreut. Die Größenordnungen reichen hierbei vom Einzelunternehmen bis zur Betreuung von Konzerninsolvenzen verschiedener Branchen. Bei der dhpg sind Sie in guten Händen.
Gerne unterstützen wir Insolvenzverwalter – beratend oder ganz operativ - in den nachfolgenden Aufgabestellungen:
Optimierung der massebezogenen Steuerlast
Steuerliche Beurteilung von Organschaften in der Insolvenz
Steuerliche Beurteilung der Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen und komplexer Einzelsachverhalte
Begleiten von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Forderungsanmeldungen des Finanzamtes
Unterstützen bei der Feststellung von Anfechtungsansprüchen sowie Beurteilung der daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen
Vorbereiten von Umsatzsteuervoranmeldungen unter Beachtung der Besonderheiten von § 55 Abs. 4 InsO und umsatzsteuerliche Berichtigungen
Erstellen der handelsrechtlichen/insolvenzrechtlichen Buchhaltung, der Jahresabschlüsse (Insolvenzeröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanz) in der vereinfachten Gewinnermittlung
Insolvenzspezifische Lohnbuchhaltung (Insolvenzgeld, Insolvenzgeldvorfinanzierung etc.)
Die oben aufgeführten Leistungen bieten wir Ihnen natürlich auch in der Sanierung und im Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren an. Mehr Informationen finden Sie dazu unter außergerichtliches Sanierungsverfahren und Eigenverwaltung.
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