Der Umfang und die Komplexität der Aufgaben der öffentlichen Hand unterscheiden sich heute grundlegend von denen der Vergangenheit. Die Notwendigkeit, unter Kostendruck unternehmerisch zu agieren, ist nochmals gestiegen. Die dhpg-Berater sehen ihre Aufgabe darin, Ihnen wirtschaftliche und rechtliche Gestaltungsspielräume aufzeigen und Sie in der planmäßigen Haushaltspolitik aktiv zu unterstützen. Mandanten aus Kommunen sowie öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen setzen bereits auf unsere langjährige Expertise in diesem Segment.
Gerne stehen wir Ihnen in den nachfolgenden Aufgabenfeldern zur Seite – als Berater, Sparringspartner oder pragmatischer Umsetzer:
Prüfung von Haushaltsrechnungen und kommunalen Jahresabschlüssen
Prüfung von Jahresabschlüssen von Gesellschaften, Betrieben und Einrichtungen der öffentlichen Hand
Beratung zu Public-Private-Partnership-Projekten (Kooperationsmodelle, Betreibermodelle)
Steuerberatung für Betriebe gewerblicher Art
Umsatzsteueroptimierungsfragen der öffentlichen Hand
Steuerliche Beratung von gemeinnützigen Einrichtungen der öffentlichen Hand
Beratung bei Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen, z.B. bei der Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR-Gründung)
Prüfung und Einrichtung von Risikomanagementsystemen
Unterstützung und Support für die örtliche Rechnungsprüfung und Rechnungsprüfungsämter