Aktuelle Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bleibt weiterhin Gegenstand intensiver politischer Debatten. Sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland gibt es Forderungen nach Vereinfachungen, einer Reduzierung der Berichtspflichten und möglichen Verschiebungen der Umsetzungsfristen.
Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene: Vereinfachung und Konsolidierung
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat im November 2024 eine Initiative zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten angekündigt. Ziel ist es, die CSRD, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie in einem Omnibus-Verfahren zu bündeln und so den Bürokratieaufwand für Unternehmen zu reduzieren. Dieses Vorhaben wurde in dem am 29.1.2025 veröffentlichten „Competitiveness Compass for the EU“ formalisiert. Das Ziel der EU ist demnach eine Senkung der Berichtspflichten um mindestens 25 % für alle Unternehmen und um 35 % für kleine und mittelgroße Unternehmen. Erreicht werden soll dies u.a. durch die Einführung einer weiteren Größenkategorie, sogenannter „small mid-caps“.
Die Europäische Kommission hat den Entwurf des Omnibus-Standards für Ende Februar 2025 angekündigt. Dies könnte eine entscheidende Veränderung für Unternehmen bedeuten, da die Anforderungen an die Berichterstattung überarbeitet und besser aufeinander abgestimmt werden sollen. Allerdings bleibt unklar, in welchem Umfang materielle Verpflichtungen tatsächlich reduziert oder lediglich strukturell neu organisiert werden.
Debatte in Deutschland: Verschiebung und Anpassung der CSRD?
Die deutsche Bundesregierung konnte die CSRD-Umsetzung im Jahr 2024 nicht abschließen und es ist unklar, wann dies nach den Neuwahlen Priorität haben wird. Nun gibt es verstärkte politische Bestrebungen, die Umsetzung der CSRD zu verschieben und die Berichtspflichten für Unternehmen abzumildern. Bundesminister wie auch Bundeskanzler haben sich in Schreiben an die EU-Kommission für eine zweijährige Verzögerung der CSRD sowie eine Anhebung der Schwellenwerte ausgesprochen, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Auch Frankreich verfolgt einen ähnlichen Ansatz und plädiert für eine Verschiebung sowie eine stärkere Fokussierung auf klimarelevante Indikatoren.
Gleichzeitig gibt es Widerstand gegen eine Aufweichung der Berichtspflichten. Große Unternehmen wie Amundi SA und Electricité de France SA haben einen offenen Brief an die EU-Kommission unterzeichnet, in dem sie eine Beibehaltung des aktuellen Zeitplans fordern. Ihre Argumentation: Eine Verzögerung würde zu regulatorischer Unsicherheit führen und Unternehmen, die sich bereits auf die Anforderungen vorbereitet haben, benachteiligen. Hier ist anzumerken, dass Frankreich, anders als Deutschland, die CSRD bereits in nationales Recht umgesetzt hat und die unterzeichnenden Unternehmen bereits für das Berichtsjahr 2024 ESRS-konforme Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen.
IDW fordert weniger Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben vom 20.1.2025 an die EU-Kommission weitere Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterbreitet. Wichtig sei eine klare Trennung zwischen bindenden gesetzlichen Anforderungen und unverbindlichen Leitlinien, eine Vereinfachung der unternehmensspezifischen Angaben sowie eine Überprüfung der geplanten sektorspezifischen Berichtspflichten.
Fazit: Vorbereitung bleibt entscheidend
Trotz der laufenden Diskussionen und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit sollten Unternehmen sich weiterhin auf die Umsetzung der CSRD vorbereiten. Für nicht kapitalmarktorientierte, bilanzrechtlich große Unternehmen gilt die CSRD voraussichtlich weiterhin ab dem Geschäftsjahr 2025 – es sei denn, es kommt zu einer formellen Verschiebung, was zum aktuellen Zeitpunkt nicht auszuschließen ist. Wir empfehlen, die verbleibende Zeit zu nutzen, um sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten und Prozesse zukunftssicher aufzustellen. Wir halten Sie in unserer Blogserie selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.
Blogserie „Nachhaltigkeit“
- Im ersten Teil unserer Blogserie zum Thema Nachhaltigkeit beschäftigen wir uns mit der erweiterten Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD).
- Mit dem zweiten Teil halten wir Sie über die bis Juni 2022 aktuellen Entwicklungen der CSRD auf dem Laufenden.
- Im dritten Teil geben wir Ihnen einen Überblick über die bisher veröffentlichten Konsultationsentwürfe für EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit.
- Der vierte Teil informiert über das Inkrafttreten der CSRD.
- Im fünften Teil stellen wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor.
- Der sechste Teil beschäftigt sich mit der finalen Verabschiedung der ersten europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Europäische Kommission.
- Im siebten Teil erklären wir, was durch die EU-Taxonomie-Verordnung auf deutsche Unternehmen zukommt.
- Der achte Teil widmet sich den Verrechnungspreisen im Zusammenhang mit den ESG-Kriterien.
- Teil neun befasst sich mit den nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern.
- Der zehnte Teil enthält einen Quick Check, was für die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung notwendig ist.
- In Teil elf stellen wir Ihnen das EU-Renaturierungsgesetz vor.
- Die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 ist Inhalt des zwölften Teils.
- In Teil 13 befassen wir uns mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen der öffentlichen Hand.
- Die Verringerung der Berichtslast durch Übergangsbestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS ist Thema von Teil 14.
- Teil 15 befasst sich mit der Berichterstattung und Prüfung bei kommunalen Unternehmen.
- Die vorläufige politische Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist Thema von Teil 16.
- In Teil 17 geht es um die Auswirkungen der CSRD auf mittelständische Zulieferer.
- Mit Teil 18 stellen wir Ihnen die im Entwurf veröffentlichten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU vor.
- Den Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erläutern wir in Teil 19.
- Im Interview geben unsere Expert:innen einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen von Unternehmen auf den ersten Nachhaltigkeitsbericht (Teil 20).
- In Teil 21 geht es um das europaweit einheitliche elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD.
- Mit Teil 22 beleuchten wir, welche Vorteile ESG-Reporting-Tools bieten.
- Um neue Sorgfaltspflichten durch die EU-Entwaldungsverordnung geht es in Teil 23.
- Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der CSRD ist Gegenstand von Teil 24.
- In Teil 25 geht es um die Treibhausgasbilanz im Nachhaltigkeitsbericht.
- Teil 26 gibt einen Überblick über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
- Was Sie über den neuen Prüfstandard ISSA 5000 wissen müssen, erfahren Sie in Teil 27.
- Wie die EU-Taxonomie in der Praxis anzuwenden ist, lesen Sie in Teil 28.
- Teil 29 befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Das Omnibus-Paket ist Thema von Teil 30.
- In Teil 31 wird VSME als Alternative zu ESRS vorgestellt.