Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU im Entwurf veröffentlicht 

 

Am 22. Januar hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Entwürfe für Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht. Diese Standards sind sowohl für freiwillig berichtende KMU (voluntary small and medium-sized enterprises, VSME) als auch für kapitalmarktorientierte KMU (listed small and medium-sized enterprises, LSME) gedacht. Bis zum 21. Mai 2024 besteht die Möglichkeit, die Entwürfe online zu kommentieren. Die Entwürfe der ESRS für KMU finden Sie hier: 

Die Konsultation zielt darauf ab, Fragen zur Relevanz der vorgeschlagenen Informationen aus Sicht der Adressaten zu beantworten und die Akzeptanz der Standardentwürfe bei Anwendern zu prüfen. Darüber hinaus enthalten die Konsultationsbögen Fragen zur konzeptionellen Ausrichtung, den erreichten Vereinfachungen sowie zur Berücksichtigung der Anforderungen der Bilanzrichtlinie (nach CSRD). 

Während der Konsultationsphase führt die EFRAG auch sogenannte Field Tests durch, um die Eignung der Vorschläge für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kritisch zu überprüfen. 

Freiwillige und standardisierte Berichterstattung für nicht-kapitalmarktorientierte KMU

Die ESRS VSME sind für nicht-kapitalmarktorientierte Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen gedacht, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Die ESRS VSME sollen diesen Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Vielzahl von Anfragen zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten (insbesondere von Geschäftspartnern) durch eine freiwillige und standardisierteNachhaltigkeitsberichterstattung zu adressieren. Bei der Erarbeitung des Entwurfs wurde darauf geachtet, dass er mit den ESRS für große Unternehmen kompatibel ist. Die ESRS VSME gliedern sich in ein Basismodul und zwei zusätzliche optionale Module, ein Narrative Policy, Actions und Targets (PAT) Modul und ein Business Partners Modul. Eine verpflichtend durchzuführende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS VSME ist durch den Gesetzgeber nicht geplant. Auf Wunsch, z.B. eines Geschäftspartners, kann jedoch eine freiwillige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts beauftragt werden. 

Berichtspflichten für börsennotierte KMU ab 2028 

Gemäß Artikel 19a Abs. 7 der Bilanzrichtlinie (BilanzRL) sind börsennotierte KMU verpflichtet, spätestens für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2028 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Der zur Konsultation vorgelegte Entwurf der ESRS LSME basiert auf dem finalen Set 1 der ESRS für große Unternehmen und enthält Angabepflichten, die von Unternehmen, die diesen Standard anwenden, über ihre wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf ökologische soziale Aspekte sowie solche der nachhaltigen Unternehmensführung offengelegt werden müssen. Der Entwurf ist in eine vereinfachte Struktur unterteilt und umfasst drei allgemeine Abschnitte: "Allgemeine Anforderungen", "Allgemeine Angaben" und "Grundsätze, Maßnahmen und Ziele". Zusätzlich gibt es drei weitere Abschnitte, die sich mit Kennzahlen in den Bereichen „Umwelt“, „Soziales“ und „Unternehmerisches Handeln“ befassen. 

Im Vergleich zu den Berichtspflichten für große Unternehmen gibt es für LSME jedoch zahlreiche Erleichterungen. Einige Offenlegungspflichten sind freiwillig, im Gegensatz zu den verpflichtenden Offenlegungspflichten im Set 1 der ESRS für große Unternehmen. Darüber hinaus ist die Berichterstattung über positive Auswirkungen und Chancen gemäß dem ESRS LSME für KMU grundsätzlich freiwillig. Die ESRS LSME sind als eigenständig (standalone) konzipiert und folgen dem sogenannten Block-Ansatz.  

Wie geht es mit den Entwürfen weiter? 

Bis zum 21. Mai 2024 haben Sie die Möglichkeit, über die Online-Fragebögen Kommentare zu den Entwürfen an die EFRAG abzugeben. Anschließend wird die EFRAG die Ergebnisse der Umfrage bewerten und eine zweite Version der Entwürfe ausarbeiten. Im Herbst 2024 sollen nach aktueller Planung die finalen Versionen vorliegen. 

Für Fragen stehen Ihnen die Expert:innen der dhpg gerne zur Verfügung. 

 

Blogserie „Nachhaltigkeit“

Ähnliche Beiträge

Zurück

Thomas Bernhardt

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Zum Profil von Thomas Bernhardt

Leonhard Pischon

Manager

Zum Profil von Leonhard Pischon

Corinna Kaufhold

Wirtschaftsprüferin

Zum Profil von Corinna Kaufhold

Annika Brüning

Managerin

Zum Profil von Annika Brüning

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
YouTube Video laden
Permalink