Einigung über ein europäisches Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (EU-Renaturierungsgesetz)

Hintergrund

Der Rat der Europäischen Union (EU), Vertreter des EU-Parlaments und die Umweltminister:innen der 27 Mitgliedstaaten haben am 10.11.2023 eine vorläufige politische Einigung über das EU-Renaturierungsgesetz (EU Nature Restoration Law) erreicht. Das Gesetz stellt einen zentralen Bestandteil des europäischen Green Deals dar, der richtungsweisende Vorschläge zur Wiederherstellung der Natur in Europa, zur Halbierung der Verwendung von Pestiziden bis 2030 und die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2050 beinhaltet.

Laut Angaben der EU sind etwa 80 % der Lebensräume innerhalb der Europäischen Union in einem bedenklichen Zustand. Darüber hinaus sind 10 % der Wildbienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 % der Böden befinden sich in einem ungesunden Zustand.

Der Vorschlag für das Renaturierungsgesetz zielt darauf ab, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme der EU wiederherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden für jedes der aufgelisteten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen festgelegt. Es sollen unter anderem Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden.

Inhalt des EU-Renaturierungsgesetzes

Das Gesetz soll alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichten, bis 2030 Maßnahmen zur Renaturierung von mindestens 30 % der zerstörten Ökosysteme zu ergreifen und die Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Maßnahmen zur Wiederherstellung von mindestens 60 % der Lebensräume in schlechtem Zustand bis 2040 und von mindestens 90 % bis 2050 festlegen. Weiterhin verpflichten sich die Mitgliedstaaten, eine erhebliche Verschlechterung von Ökosystemen zu verhindern, die sich bereits in einem schlechten Zustand befinden. Nicht zuletzt soll auch dem drastischen Rückgang von wild lebenden Insektenbestäubern entgegengewirkt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis spätestens 2030 umzukehren. Das Gesetz baut auf bereits bestehenden Rechtsvorschriften auf, beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Erholung von Naturschutzgebieten, sondern bezieht das gesamte Ökosystem mit ein.

Des Weiteren sollen spezifische Governance-Vorschriften für die Politik in Bezug auf Überwachung, Bewertung, Planung, Berichterstattung und Durchsetzung folgen. Zusätzlich wurde festgelegt, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission jährlich ausführliche Fortschritts- und Durchführungsberichte vorlegen müssen.

Bezug auf den Berichtsstandard zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Auch für Unternehmen, die der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, ist das Thema von zentraler Bedeutung. Der Berichtsstandard ESRS E4 bestimmt die Berichtspflichten zu den Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme. Dabei sind im Standard als wichtige Unterthemen die direkten Ursachen des Biodiversitätsverlusts, die Auswirkungen des Unternehmens auf den Zustand der Arten, den Umfang und den Zustand von Ökosystemen sowie Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen (z.B. Bestäuber) angegeben. Ebendiese Aspekte sollen durch das EU-Renaturierungsgesetz positiv beeinflusst werden.

Ausblick

Der Gesetzentwurf wird nun den Vertreter:innen der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Billigung vorgelegt. Wird der Text gebilligt, muss er förmlich durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat angenommen werden, bevor die Verordnung – nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt – in Kraft treten kann. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich, die Verordnung gilt in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Mit der förmlichen Verabschiedung der Verordnung wird noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 gerechnet. 
Die Nachhaltigkeitsexpert:innen der dhpg unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD gerne im Hinblick auf die Frage, ob die Themen Biodiversität und Ökosysteme für Ihr Unternehmen von Bedeutung sind.

 

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