ISSA 5000: Was Sie über den neuen Prüfstandard für Nachhaltigkeitsberichte wissen müssen
ISSA 500 – globaler Prüfungsstandard
Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen, ähnlich wie Finanzberichte, einer externen Prüfung unterzogen werden. Dabei spielen Prüfungsstandards eine zentrale Rolle.
Am 20.9.2024 hat das IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board) den neuen, internationalen Standard für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 – verabschiedet. Damit werden Glaubwürdigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen deutlich erhöht. Als globaler Standard konzipiert, kann er sowohl in Europa als auch in anderen Regionen angewendet werden. Obwohl derzeit noch nicht vollständig absehbar ist, inwieweit eine Anwendung des ISSA 5000 in der EU bzw. in den EU-Mitgliedstaaten erfolgen wird, ist seine Übernahme als Prüfungsstandard durch die EU-Kommission möglich.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen und auf welche Prüfungen sollten Sie sich einstellen?
Überblick: Wichtige Fakten zum ISSA 5000
Die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen können mit zwei unterschiedlichen Intensitäten geprüft werden:
- Limited Assurance (Begrenzte Sicherheit): Hierbei handelt es sich um eine eingeschränkte Prüfung, bei der der Prüfer sicherstellen möchte, dass keine wesentlichen Unstimmigkeiten in den bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen auftreten. Das Prüfungsurteil erfolgt in Form einer Negativaussage, was bedeutet, dass der Prüfer keine Anzeichen für wesentliche Fehler gefunden hat.
- Reasonable Assurance (Hinreichende Sicherheit): Für diese Art der Prüfung werden umfassendere Prüfverfahren angewendet, um das Prüfungsrisiko auf ein vertretbar niedriges Niveau zu senken. Hier erhält das Unternehmen ein positives Prüfungsurteil.
Gemäß den Anforderungen der CSRD sollen Nachhaltigkeitsberichte zunächst mit einer begrenzten Sicherheit geprüft werden. Bis 2028 plant die Europäische Kommission, die Durchführbarkeit der hinreichenden Prüfungssicherheit zu bewerten und zu entscheiden, ob diese künftig als neuer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt werden soll.
Was machen Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit?
Wirtschaftsprüfer:innen führen spezifische Prüfhandlungen durch, um sicherzustellen, dass die von Unternehmen bereitgestellten Nachhaltigkeitsdaten korrekt und verlässlich sind. Dabei konzentrieren sie sich bei einer begrenzten Sicherheit auf weniger umfassende Prüfverfahren. Die Prüfer:innen führen Befragungen und analytische Prüfungshandlungen durch, um Trends und Unstimmigkeiten zu identifizieren. Im Vergleich zur hinreichenden Prüfung werden bei einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit weniger Standorte und Datensätze überprüft. Zudem werden die Daten oft in aggregierter Form analysiert, z.B. auf regionaler Ebene statt pro Standort. Prüfer:innen konzentrieren sich auf Bereiche, in denen ein höheres Risiko für Fehler besteht, wie z.B. bei komplexen Datensätzen oder unzureichend entwickelten Prozessen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Mit der Einführung des ISSA 5000 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre internen Systeme und Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen. Die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen werden eine zentrale Rolle spielen. Unternehmen müssen
- Dokumentationssysteme verbessern: Die Genauigkeit der offengelegten Daten muss nachvollziehbar sein, insbesondere bei Schätzungen und Prognosen;
- Methodik zur Wesentlichkeitsanalyse anwenden: Die doppelte Wesentlichkeit wird ein wichtiger Aspekt der Berichterstattung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Themen in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards abgedeckt sind;
- interne Kontrollsysteme stärken: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Systeme robuste Kontrollmechanismen bieten, um die Richtigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen zu gewährleisten.
Wie können Sie sich vorbereiten?
Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen frühzeitig ihre internen Prozesse überprüfen und optimieren. Die Vorbereitung auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit kann durch die Einrichtung interner Kontrollsysteme sowie durch eine stärkere Fokussierung auf die Nachvollziehbarkeit der Daten erheblich erleichtert werden.
Unser Team aus erfahrenen Wirtschaftsprüfer:innen steht Ihnen zur Seite, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Anforderungen des ISSA 5000 zu erfahren und darüber, wie Sie Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zukunftssicher gestalten können.
Bleiben Sie informiert und profitieren Sie von unserer Expertise!
Blogserie „Nachhaltigkeit“
- Im ersten Teil unserer Blogserie zum Thema Nachhaltigkeit beschäftigen wir uns mit der erweiterten Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD).
- Mit dem zweiten Teil halten wir Sie über die bis Juni 2022 aktuellen Entwicklungen der CSRD auf dem Laufenden.
- Im dritten Teil geben wir Ihnen einen Überblick über die bisher veröffentlichten Konsultationsentwürfe für EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit.
- Der vierte Teil informiert über das Inkrafttreten der CSRD.
- Im fünften Teil stellen wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor.
- Der sechste Teil beschäftigt sich mit der finalen Verabschiedung der ersten europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Europäische Kommission.
- Im siebten Teil erklären wir, was durch die EU-Taxonomie-Verordnung auf deutsche Unternehmen zukommt.
- Der achte Teil widmet sich den Verrechnungspreisen im Zusammenhang mit den ESG-Kriterien.
- Teil neun befasst sich mit den nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern.
- Der zehnte Teil enthält einen Quick Check, was für die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung notwendig ist.
- In Teil elf stellen wir Ihnen das EU-Renaturierungsgesetz vor.
- Die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 ist Inhalt des zwölften Teils.
- In Teil 13 befassen wir uns mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen der öffentlichen Hand.
- Die Verringerung der Berichtslast durch Übergangsbestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS ist Thema von Teil 14.
- Teil 15 befasst sich mit der Berichterstattung und Prüfung bei kommunalen Unternehmen.
- Die vorläufige politische Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist Thema von Teil 16.
- In Teil 17 geht es um die Auswirkungen der CSRD auf mittelständische Zulieferer.
- Mit Teil 18 stellen wir Ihnen die im Entwurf veröffentlichten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU vor.
- Den Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erläutern wir in Teil 19.
- Im Interview geben unsere Expert:innen einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen von Unternehmen auf den ersten Nachhaltigkeitsbericht (Teil 20).
- In Teil 21 geht es um das europaweit einheitliche elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD.
- Mit Teil 22 beleuchten wir, welche Vorteile ESG-Reporting-Tools bieten.
- Um neue Sorgfaltspflichten durch die EU-Entwaldungsverordnung geht es in Teil 23.
- Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der CSRD ist Gegenstand von Teil 24.
- In Teil 25 geht es um die Treibhausgasbilanz im Nachhaltigkeitsbericht.
- Teil 26 gibt einen Überblick über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
- Was Sie über den neuen Prüfstandard ISSA 5000 wissen müssen, erfahren Sie in Teil 27.
- Wie die EU-Taxonomie in der Praxis anzuwenden ist, lesen Sie in Teil 28.