Zollrecht und Verbrauchsteuern

Globale Lieferketten im Blick behalten
Zollrecht und Verbrauchsteuern

Zollrecht und Verbrauchsteuern

Die Abwicklung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im internationalen Handel entwickelt sich immer mehr von einer Routineaufgabe zu einem wichtigen Faktor in der Lieferkette. Globale Warenströme geraten ohne die Wahl des richtigen Zollverfahrens und ohne die korrekte Zollabwicklung schnell ins Stocken und führen zu Kostenbelastungen für die Unternehmen. Auch das Verbrauchsteuerrecht gewinnt bei immer mehr Unternehmen an Bedeutung. Die Vorgaben zur Einreichung von Erklärungen für verbrauchsteuerpflichtige Waren sowie von Entlastungsanträgen werden immer komplexer. Wir behalten die zollrechtlichen und verbrauchsteuerlichen Sachverhalte für Sie im Blick und beraten Sie entsprechend.

Das können Sie von uns erwarten

Zollrecht

Verbrauchsteuern  (insbesondere im Hinblick auf Strom- und Energiesteuer)

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Warum dhpg?

Beratung vom Mittelstand für den Mittelstand

Das Steuerrecht ist komplex und seine Anwendung fehleranfällig – das allein rechtfertigt die Befassung mit dem Zollrecht und den Verbrauchsteuern. Vor allem braucht es für Sie aber einen Ansprechpartner, der die Prozesse und Anwendungen versteht und Sie auf Augenhöhe berät. Wer könnte das besser sein als ein Steuerberater, der selbst Teil eines mittelständischen Unternehmens ist und genau dieselben Prozesse umsetzt, die Sie täglich umtreiben.

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Beratung aus einer Hand

Unser Team setzt sich aus vielen Fachberater:innen zusammen, die in ihren jeweiligen Fachgebieten eine ausgesprochene Expertise besitzen. So haben wir für jeden Fall einen Experten zur Hand, sei es für die Umsatzsteuer, die Lohnsteuer oder internationale Verrechnungspreise. Für Sie gibt es dennoch einen festen Ansprechpartner.

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Kommunikation auf Augenhöhe

Das Steuerrecht ist nicht immer leicht zugänglich und viele Sachverhalte gestalten sich äußerst komplex. Uns liegt viel daran, Sie auf dem Weg zu einer integrierten Steuerplanung zu begleiten und uns nicht hinter Paragrafen zu verstecken. Wir beraten Sie ganz persönlich.

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Wir arbeiten interdisziplinär

Es liegt in der DNA unserer Berater:innen, dass wir für unsere Mandantinnen und Mandanten auch nach links und rechts schauen. Wenn sich Schnittstellen zu anderen Fragestellungen außerhalb des Steuerrechts ergeben, ziehen wir einen fachlichen Kollegen zurate. So reicht unser Leistungsspektrum für Sie von der Steuerberatung über die Rechtsberatung bis hin zu den IT-Services und als unabhängiges Mitglied von CLA Global.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Zollrecht und Verbrauchsteuern

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Zu den Ansprechpartnern

FAQ – Fragen zum Thema Zollrecht und Verbrauchsteuern

Welche wesentlichen Zollverfahren gibt es?

Zollverfahren:Verwendungszweck:
Überlassung zum Zollrechtlichen freien VerkehrEndgültiger Verbleib der Ware im Zollgebiet der EU; Umwandlung in Unionsware
VersandverfahrenBeförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung oder außerhalb der EU
ZolllagerverfahrenZeitlich begrenzte Lagerung von Nicht-Unionswaren in zugelassenen Räumen
FreizonenverfahrenLagerung von Nicht-Unionswaren in speziellen Freizonen ohne Einfuhrabgaben
Vorübergehende VerwendungNutzung von Nicht-Unionswaren zu einem bestimmten Zweck mit anschließender Wiederausfuhr
EndverwendungVerwendung von waren zu einem bestimmten Zweck mit Zollbegünstigung
Aktive VeredelungVerarbeitung von Nicht-Unionswaren in der EU mit anschließender Ausfurh oder Überlassung
Passive VeredelungAusfuhr von Unionswaren zur Verarbeitung außerhalb der EU und Wiedereinfuhr
AusfuhrverfahrenAusfuhr von Unionswaren aus dem Zollgebiet der EU
WiederausfuhrRückführung von Nicht-Unionswaren, die nicht in den Wirtschaftskreislauf eingegangen sind

 

Was ist bei der Einfuhrumsatzsteuer zu beachten?

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern erhoben, wenn diese in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Zuständig für die Erhebung der EUSt ist die Zollverwaltung.

Der Importeur ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer. Wer Importeur ist, richtet sich nach den Lieferbedingungen.

Bemessungsgrundlage für die EUSt ist der Warenwert laut. Rechnung zzgl. Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze sowie gegebenenfallsgf. Zöllen und anderen Abgaben.

Soweit umsatzsteuerliche Unternehmer:innen die eingeführten Gegenstände für ihr Unternehmen im Inland verwenden und sie insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, steht ihnen grundsätzliche ein Vorsteuerabzug im Hinblick auf die EUSt zu, wenn sie zum Zeitpunkt der Abfertigung der Ware die Verfügungsmacht an dem Gegenstand innehatten. Der Vorsteuerabzug ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend zu machen. 

 

Was sind häufige Fehler im Verbrauchsteuerrecht?

Bei der Verbrauchsteuer schleichen sich in der Praxis immer wieder typische Fehler ein, die zu zusätzlichen Kosten führen können. Beispielhaft zu nennen sind:

Fehlende oder fehlerhafte Registrierung

  • Wer verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellt, lagert oder handelt, braucht eine gültige Verbrauchsteuernummer und gegebenenfalls eine Erlaubnis für ein Steuerlager.

 

Nichtbeachtung der Steueraussetzung bei Entnahmen aus dem Steuerlager

  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren dürfen nur unter bestimmten Bedingungen unversteuert gelagert oder transportiert werden.

 

Unvollständige oder fehlerhafte EMCS-Meldungen

  • Das elektronische Verfahren zur Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Excise Movement and Control System – EMCS) ist verpflichtend für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Falsche oder fehlende Steueranmeldung

  • Die Verbrauchsteuer muss korrekt und fristgerecht angemeldet werden.

 

Unkenntnis über Steuerbefreiungen und -erstattungen

  • Es gibt zahlreiche Ausnahmen und Vergünstigungen im Verbrauchsteuerrecht, z. B. bei Verwendung von Alkohol zu medizinischen Zwecken.

 

Fehlerhafte Einfuhrabwicklung

  • Bei der Einfuhr gelten besondere Zoll- und Verbrauchsteuerregelungen.

 

Verstöße gegen das Bestimmungslandprinzip

  • Innerhalb der EU muss die Verbrauchsteuer grundsätzlich im Land des Verbrauchs (Bestimmungsland) entrichtet werden

Ihre Vorteile durch die Beratung im Bereich Zollrecht und Verbrauchsteuern.

Zollrecht und Verbrauchsteuern sind zentrale Bestandteile der steuerlichen Compliance und haben weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette eines Unternehmens. Die Einhaltung dieser Regelwerke ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Reputation eines Unternehmens – insbesondere für Inhaber:innen und Gesellschafter:innen.

Eine professionelle Beratung bietet dabei gleich mehrere Vorteile: Sie hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, unterstützt Sie bei der strategischen Steuerplanung und kann so zur Senkung Ihrer Steuerlast beitragen. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass Sie alle relevanten Vorgaben im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht zuverlässig erfüllen und bei Betriebsprüfungen bestens vorbereitet sind. So vermeiden Sie nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern stärken auch das Vertrauen von Geschäftspartnern und Behörden in Ihr Unternehmen.

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