Sofortmaßnahmen für mehr erneuerbare Energien
Warum wurde das Gesetz überarbeitet?
Der Ausbau erneuerbarer Energien für die Energiewende soll noch mehr vorangetrieben werden. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Die Einführung des CO2-Preises und die sukzessive Erhöhung der EEG-Umlage haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
Ein aktueller Grund ist sicherlich auch die Verknappung des Angebots auf dem Energiemarkt als eine der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und folglich das Bestreben nach Unabhängigkeit auf dem Energiemarkt.
Was sind die wichtigsten Ziele für die Energiewende?
- Bis 2030 Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 %
- Bis 2035 Reduzierung treibhausgasbelasteter Stromerzeugung auf ein Minimum und die vollständige Treibhausgasneutralität bis 2045
- Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 °C
- Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern
Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte man die Ziele erreichen?
Zum einen möchte man finanzielle Anreize schaffen. Ein anderer Aspekt ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für alternative Stromerzeugungsmethoden sowie die Schaffung von besseren Ausbaupfaden für Wind-, Wasser- und Solarenergie. Auch die Kommunen sind angehalten, sich finanziell mehr an der Energiewende zu beteiligen.
Um die massive Ausdehnung der Stromerzeugung durch Wind-, Wasser- und Solaranlagen voranzutreiben sind zusätzlich Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorgesehen. So soll beispielsweise der Abstand von Windanlagen zu Wohn- oder Naturschutzgebieten verringert werden. Außerdem ist eine Erleichterung für den großflächigen Ausbau von Solarparks an Autobahnen und über Feldern (Agri-Photovoltaikanlagen) geplant.
Welche Relevanz haben die Maßnahmen für Sie?
Ein Plan der Bundesregierung für den Ausbau alternativer Energiegewinnung ist die Solardachpflicht. Der Koalitionsvertrag sieht vor, künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie zu nutzen – für gewerbliche Neubauten soll diese Vorgabe verpflichtend sein, für private die Regel. Bei Bestandsbauten sind momentan noch keine Verpflichtungen vorgesehen, selbst bei einer Dachsanierung nicht. Für Wohngebäude ist eine bundesweite Photovoltaikanlagenpflicht derzeit nicht in der Diskussion.
Anders sieht es auf Ebene der Bundesländer aus. Hier gibt es teilweise bereits erste Vorgaben für eine Solardachpflicht: So hat Baden-Württemberg in diesem Jahr eine Solardachpflicht für Neubauten sukzessive eingeführt. Bayern hat ähnliche Pläne, die schon seit Juli 2022 gelten bzw. ab 2023 greifen sollen. Im Jahr 2023 wollen weitere Bundesländer nachziehen. Andere befinden sich noch in der Diskussion.
Durch die Einführung einer Solardachpflicht werden die Immobilieneigentümer:innen in den meisten Fällen zu Unternehmer:innen mit entsprechenden steuerlichen Pflichten.
Fazit
Der von der Regierung geforderte und in Teilen geförderte Ausbau der alternativen Stromerzeugungsmethoden wird in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Durch die konkrete Forderung nach einer Solardachpflicht sind mehr und mehr Steuerpflichtige von den Regelungen betroffen.
Aber auch ohne die drohende Solardachpflicht gewinnt das Thema Solarstromerzeugung immer mehr an Bedeutung, um der finanziellen Belastung durch die Preiserhöhungen entgegenzuwirken und das, obwohl Strom durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 für private Abnehmer:innen und ab 2023 auch für Unternehmen wieder günstiger wird.
Um Sie als Steuerpflichtige und potenzielle Unternehmer:innen auf die steuerlichen Folgen vorzubereiten, werden wir diese Thematik in unserer Blogserie „Photovoltaik“ aufgreifen und einzelne Aspekte im Detail beleuchten.
Blogserie „Photovoltaik“
- Im ersten Teil unserer Blogserie haben wir die wesentlichen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG, für Sie zusammengefasst.
- Im zweiten Teil haben wir Ihnen die gängigen Einkunftsmodelle von Photovoltaikanlagen mit den entsprechenden steuerlichen Auswirkungen vorgestellt.
- Der dritte Teil widmete sich den steuerlichen Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022.
- Im vierten Teil geht es um Mieterstrom, also Strom, den Mieter:innen über die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mietshauses beziehen können.
- Das endgültige Schreiben des BMF zum Nullsteuersatz ist das Thema des fünften Teils.
- Im sechsten Teil geht es um den Vorsteuerabzug für Dachreparaturen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.
- Der siebte Teil befasst sich mit der Befreiung der Ertragsteuer für Photovoltaikanalagen.
- Der achte Teil thematisiert die Registrierungspflichten für kleine Photovoltaikanlagen.
- Einzelfragen zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen werden im neunten Teil behandelt.