Endlich: Registrierungspflichten für kleine Photovoltaikanlagen entfallen
Schreiben des BMF
Das BMF bestätigt zunächst, dass unverändert die Pflicht zur Registrierung für Betreiber:innen von PVA besteht. Zwecks Vereinfachung wird es nun aber nicht beanstandet, wenn die Betreiber:innen auf die steuerliche Anzeige der Aufnahme der Erwerbstätigkeit sowie die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verzichten. Das gilt für Betreiber:innen von PVA, die
- einen Gewerbebetrieb eröffnen, der sich auf das Betreiben einer ertragsteuerbefreiten PVA beschränkt (§ 3 Nr. 72 EStG), und
- die umsatzsteuerlich Unternehmer:innen sind, deren Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb einer dem Nullsteuersatz unterliegenden PVA (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG) sowie gegebenenfalls eine steuerfreie Vermietung beschränkt, sofern sie die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Konsequenzen
Aus Sicht der Praxis war diese Klarstellung überfällig. Da die Regelung rückwirkend ab dem 1.1.2023 gilt, bedarf es in den genannten Fällen keiner Registrierung mehr. Bitte beachten Sie, dass dies nur für die oben genannten Fälle gilt. So sind z.B. alle Unternehmer:innen, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, unverändert zur Registrierung verpflichtet.
Blogserie „Photovoltaik“
- Im ersten Teil unserer Blogserie haben wir die wesentlichen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG, für Sie zusammengefasst.
- Im zweiten Teil haben wir Ihnen die gängigen Einkunftsmodelle von Photovoltaikanlagen mit den entsprechenden steuerlichen Auswirkungen vorgestellt.
- Der dritte Teil widmete sich den steuerlichen Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022.
- Im vierten Teil geht es um Mieterstrom, also Strom, den Mieter:innen über die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mietshauses beziehen können.
- Das endgültige Schreiben des BMF zum Nullsteuersatz ist das Thema des fünften Teils.
- Im sechsten Teil geht es um den Vorsteuerabzug für Dachreparaturen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.
- Der siebte Teil befasst sich mit der Befreiung der Ertragsteuer für Photovoltaikanalagen.
- Der achte Teil thematisiert die Registrierungspflichten für kleine Photovoltaikanlagen.
- Einzelfragen zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen werden im neunten Teil behandelt.