Digitaler Nachlass – wie kann er geplant werden?

 

Unter dem digitalen Nachlass versteht man den gesamten Datenbestand in informationstechnischen Systemen, den ein Mensch nach seinem Tod hinterlässt. Gleichgültig, in welcher Form er gespeichert ist. Zum digitalen Nachlass gehören Fotos, Dokumente, Nachrichten, Posts und Blogbeiträge; sprich all das, was wir in unserem Leben in digitalen Medien produziert und veröffentlicht haben. Was viele nicht wissen: jeder Post oder jedes Foto unterliegt dem Urheberrecht. Darüber hinaus zählen das Konto bei Paypal, die Miles & More-Punkte oder das Bitcoin-Konto zum digitalen Nachlass. Im Detail umfasst das digitale Erbe folgende Vermögenswerte:

  • Konten bei Online-Banken
  • Guthaben bei Online-Bezahldiensten, wie PayPal oder Apple Pay
  • Guthaben bei Online-Shopping-Anbietern, wie Amazon
  • Vermögen in Form von Kryptowährungen
  • Punkte bei Bonusprogrammen, wie Miles & More oder Payback
  • Domains, Blogs und eigene Webshops
  • Daten, die auf dem privaten Rechner oder in einer Cloud gespeichert sind

 

Zum digitalen Nachlass gehören auch Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken, wie Xing oder LinkedIn. Es geht somit um jede Art von Vertrag, den wir über digitale Dienstleistungen geschlossen haben. Unser Erbe ist damit weit größer als wir sicher denken und umfasst neben möglichen digitalen Verträgen, Daten auch digitales Vermögen.

Persönlichkeits-, Telekommunikationsrechte und Datenschutz

Berühmt wurde das Thema vor einigen Jahren durch den verzweifelten Versuch eines Elternpaares, Zugriff auf den Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zu erhalten. Es kam zu einer Auseinandersetzung, die letztlich 2018 beim BGH entschieden wurde. Auf eigene und fremde Persönlichkeitsrechte und AGBs gestützte Versuche, den Anspruch abzuwehren, blieben vor dem BGH erfolglos. Der BGH befand, dass das Höchstpersönliche erst dadurch entsteht, dass ein Nutzer Inhalte einstellt und nicht alleine dadurch, dass eine Onlineplattform bereitgestellt wird. Auch auf das Telekommunikationsrecht und den Datenschutz gestützte Abwehrversuche drangen nicht durch. Denn der Datenschutz eines Verstorbenen unterliegt im deutschen Recht anderen Regeln als zu Lebzeiten. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ist hier nicht mehr wirksam. Eine Besonderheit, die mit einer Streitigkeit mit digitalen Medien zudem häufig einher geht, ist die Frage nach dem Gerichtsstand. Denn nicht selten sind die Betreiber dieser Plattformen im Ausland ansässig. In Nachlassfragen greifen aber neben des besonderen Gerichtsstandes des Nachlasses auch europarechtliche Regelungen, die in der Regel Deutschland als Gerichtsstandort zulassen.

Doch was bedeutet der digitale Nachlass im Klartext für die Erblasser und Erben?

  • Der digitale Nachlass unterscheidet zwischen digitalem Vermögen und digitalen schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen.
  • Benutzerkonten stellen schuldrechtliche Vertragsverhältnisse dar, in denen die Erben die Rechtsnachfolge antreten und damit auch über diese verfügen können.
  • Digitale Vermögenswerte entstehen aus digitalen Forderungen. Dies können beispielsweise Online-Verkäufe oder Bitcoin-Konten sein, aber auch urheberrechtliche Werke aus Blogs, YouTube, Bilder oder Beiträgen. Hier geht es um die Frage nach Rechten, Lizenzen oder gar Werbeeinnahmen.
  • In der Praxis stehen immer noch viele Erben vor „der digitalen Herausforderung“, weil ihnen Passwörter nicht bekannt sind. Im digitalen Nachlass bedeutet dies u.U., dass der Zugang zu Werten versperrt bleibt (z.B. Bitcoin-Konto).
  • Viele Onlineplattformen bieten in der Zwischenzeit Konfigurationen an, die Nutzer darin unterstützen sollen, ihren digitalen Nachlass selbst zu regeln. Leider findet man dazu noch zu wenig Hinweise auf den Plattformen.
  • Deshalb: Vorsorge treffen. Nehmen Sie Hinweise über Ihren digitalen Nachlass ins Testament auf, bevollmächtigen Sie ggfls. eine dritte Person damit, Ihren digitalen Nachlass zu regeln und hinterlegen Sie Passwörter an einem sicheren Ort. So können Sie sicherstellen, dass auch dieses Erbe nicht verloren geht bzw. zielgerichtet geführt wird.

Digitalen Nachlass sichten – Zugriff auf Accounts

Nach dem Tod der verstorbenen Person sollten die Erben auch den digitalen Nachlass sichten, um bestehende Verträge auflösen, Nutzerkonten verwalten und digitale Vermögenswerte beanspruchen zu können. Dazu sollten die Hinterbliebenen in Erfahrung bringen, welche Online-Dienste der oder die Verstorbene genutzt hat. Das E-Mail-Konto ist häufig ein wichtiger Anhaltspunkt, um herauszufinden, welche Mitgliedschaften bestehen, ob eventuell noch Rechnungen bei Internet-Anbietern offen sind und bei welchen Diensten ein Guthaben vorhanden sein könnte. Dazu zählen zum Beispiel PayPal-, Amazon- oder Bitcoin-Konten sowie Konten bei Online-Banken. Um auf die verwendeten Accounts und das darauf hinterlegte Vermögen zugreifen zu können, werden die Zugangsdaten benötigt. Es ist daher empfehlenswert, bereits zu Lebzeiten vorauszuplanen und eine Liste der Konten sowie der dazugehörigen Passwörter zu erstellen – Stichwort Vorsorge. Diese kann zum Beispiel auf einem verschlüsselten USB-Stick aufbewahrt werden oder in ausgedruckter Form an einem sicheren Ort verwahrt werden.

Zugriff auf Bitcoin-Konten

Ein Bitcoin-Konto wird mithilfe eines Private-Key verschlüsselt und ist nur damit zugänglich. Der Private-Key kann entweder auf einem Datenträger oder in einem Online-Wallet gesichert werden. Befindet sich der digitale Schlüssel auf einem Datenträger, ist dieser Bestandteil des vererbten Eigentums. Der Erbe kann sich also mithilfe des Schlüssels in dem entsprechenden Konto einloggen. Wenn der Private-Key hingegen in einer Online-Wallet gespeichert ist, müssen Erben erst die Herausgabe der Daten fordern, da es sich um einen externen Anbieter handelt. Besitzen die Erben bereits eine ausgestellte Vollmacht, vereinfacht dies natürlich den Prozess. 

Zugriff auf Google, Facebook und Co.

Manche Online-Dienste und -Anbieter haben bereits Möglichkeiten der Nachlassverwaltung eingerichtet. Bei Facebook beispielsweise können Nutzer festlegen, ob ihr Konto nach dem Tod vollständig gelöscht oder in den sogenannten Gedenkzustand versetzt werden soll. Im Gedenkzustand bleibt das Profil der verstorbenen Person bestehen, sodass – je nach Privatsphäreeinstellungen – Freunde und Familien Fotos oder Beiträge auf der Facebook-Seite posten können. Für die Verwaltung des Kontos kann ein Nachlasskontakt eingetragen werden.

Auch bei Google gibt es eine ähnliche Regelung. Über den Kontoinaktivität-Manager können Nutzer das Google Konto und verknüpfte Accounts, etwa bei YouTube, verwalten und bei langer Inaktivität deaktivieren lassen.

Den Instagram Account einer verstorbenen Person können Erben in den Gedenkzustand versetzen lassen oder komplett löschen. Bei den Diensten Twitter und Pinterest ist eine Anfrage beim Support notwendig, um das Entfernen des Kontos zu beantragen.

Vorsorge treffen: Digitaler Nachlass im Testament

Wer selbst entscheiden möchte, was mit den eigenen Daten und dem digitalen Vermögen passiert, sollte den digitalen Nachlass per Testament oder Vollmacht regeln. So schaffen Nutzer Klarheit darüber, wie die Angehörigen mit den zahlreichen Accounts und Daten verfahren sollen – und können auch festlegen, ob bestimmte Daten oder Konten der Familie nicht zugänglich gemacht werden sollen. Das digitale Erbe im Testament aufzuführen, bietet außerdem die Möglichkeit, das digitale Vermögen an die gewünschten Personen zu vererben. Umso detaillierter (digitale) Vermögenwerte aufgeführt werden, desto einfacher fällt die Verwaltung des Erbes. Im Testament können Sie darüber hinaus eine Vertrauensperson benennen, die das digitale Erbe verwalten soll. Auch mithilfe einer Vollmacht kann eine Person ernannt werden, die im Krankheits- oder Todesfall Zugriff auf Daten und Nutzungsverträge erhalten soll, um Profile in sozialen Netzwerken zu verwalten, Verträge zu kündigen und die Auszahlung der Vermögenswerte abzuwickeln.

Als Berater empfehlen wir unseren Mandanten frühzeitig an Testament und Nachlassplanung sowie damit verbundene Vollmachten zu denken. Wir alle haben in diesem Zusammenhang unser Vermögen vor Augen und überlegen, was nach dem Tod damit geschehen soll. Im digitalen Zeitalter gilt es aber neben dem realen Erbe auch das digitale Vermögen und die digitalen Verpflichtungen mit einzubeziehen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten, Ihren digitalen Nachlass zu planen und auch Ihr digitales Vermögen an die gewünschten Personen zu vererben.

Gereon Gemeinhardt, M.B.L.-HSG

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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