Erben sind Personen, denen im Erbfall, bedingt durch den Tod des Erblassers, der Nachlass (oder auch das Erbe) des Verstorbenen als Gesamtrechtsnachfolger zusteht. Der Nachlass kann einer einzelnen Person oder auch einer Erbengemeinschaft zustehen. Zum Erben wird man entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder z.B. durch ein Testament des Erblassers.