Als Erblasser bezeichnet man eine verstorbene Person, die ihren Hinterbliebenen ein Erbe (Vermögenswerte, Unternehmen etc.) hinterlässt. In der Regel greift im Erbfall die gesetzliche Erbfolge, die zunächst die engsten Angehörigen umfasst. Der Erblasser kann diese Reihenfolge aber durch das Verfassen eines Testaments ändern und sein Erbe so verteilen, wie er es für richtig hält. So werden z.B. entferntere Verwandte begünstigt oder engere Verwandte vom Erbe ausgeschlossen. In letzterem Fall gilt es jedoch zu beachten, dass bestimmten für das Erbe berechtigten Personen, nämlich Ehegatten oder Kindern, stets ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht.