26. Januar 2021
Ermittlung des Bodenwerts durch Sachverständigengutachten – grundsätzliche Bedeutung. Urteilskommentierung
AgrB 1/2021, S. 32
RA StB FAStR FAErbR Gereon Gemeinhardt, M.B.L.-HSG
05. März 2020
Lieferstörungen durch Corona: Was Unternehmen tun können
„Ich kann nur jedem Unternehmen raten, solche Regelungen zu vereinbaren. Meiner Erfahrung nach haben auch praktisch alle Unternehmen solche Klauseln in ihren Verträgen. Gibt es keine Absprachen, greift nationales oder internationales Recht. Nach deutschem Recht heißt das: bei einer objektiv unmöglich zu erbringenden Leistungen gibt es keinen Anspruch. Aber Lieferanten müssen alle zumutbaren Schritte ergreifen, um die eigene Lieferfähigkeit sicherzustellen.“ www.marktundmittelstand.de
RA StB FAStR Gereon Gemeinhardt M.B.L-HSG
26. Juni 2019
Zu den pflichtteils- und höferechtlichen Ansprüchen der Ehefrau beim Tode des Hofinhabers und seit mehr als zehn Jahren vergangener lebzeitiger Übertragung des Hofes i.S.d. HöfeO
Agrarbetrieb 3/2019, S. 183,
RA M.B.L.-HSG Gereon Gemeinhardt
10. Juli 2018
GAP-Zahlungsansprüche: Herausgabe- und Übertragungsverpflichtung des Pächters – Urteilsanmerkung
AgrB Agrarbetretrieb, Ausgabe 3-2018, S. 158 f.
RA FAStR FAErbR Gereon Gemeinhardt, M.B.L-HSG
20. März 2017
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tritt in Kraft - Was Arbeitgeber beachten sollten -
Am 1. April 2017 tritt die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.
25. November 2016
Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes birgt Rechtsunsicherheit
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist beschlossene Sache: Am 25. November 2016 stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat zu. Mit der Gesetzesnovelle soll der missbräuchliche Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen verhindert werden.
17. Oktober 2016
Flüchtlinge beschäftigen - worauf Sie achten sollten
Für Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen möchten, gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten (HelfRecht).
RA FAErbR StB M.B.L.-HSG Gereon Gemeinhardt
04. Mai 2016
dhpg berät Investoren beim Erwerb von Vallo & Vogler
Die Louvrette GmbH design & packaging und die Roeser GdbR übernehmen die insolvente Vallo & Vogler Oberflächenveredelung. Die Investoren wurden bei der Strukturierung, Verhandlung und Umsetzung der Transaktion von einem Team der dhpg unter der Federführung von Benno Lange, Partner der dhpg, unterstützt.