Die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung (inhouse oder ausgelagert) hat für jede Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine elementare Bedeutung. Für den Arbeitgeber ist wiederum die Einhaltung von steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Maßstäben von besonderer Relevanz. Denn ein Beschäftigungsverhältnis kennt viele Varianten: Alle wollen abgebildet und im Rahmen der Compliance-Grundsätze einwandfrei abgerechnet sein. Sie möchten Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung komplett oder teilweise auslagern? Sie legen Wert auf einen Partner, der sich sowohl in der laufenden Bearbeitung der Lohnbuchhaltung als auch in den arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften bestens auskennt? Dann sind Sie bei uns gut aufgehoben. Die dhpg unterstützt Sie darin, alle Prozesse im Unternehmen einfach und möglichst digital abzubilden. Wir sorgen dafür, dass alle Beteiligten rundum zufrieden sind.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre Lohnabrechnung ganz oder teilweise auslagern und somit in die Hände eines erfahrenen Partners geben möchten. Ein Partner, der Personalfragen von A bis Z bedient und damit nicht nur auf die Abrechnung von Lohn, Gehalt und Sozialversicherung schaut, sondern Sie darüber hinaus in rechtlichen Fragen rund um Ihr Unternehmen beraten und informieren kann.
Als Full-Service-Partner übernehmen wir gerne die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie HR-Services für Sie. Beratung von steuer-, sozialversicherungs- oder arbeitsrechtlichen Fragen sind für uns selbstverständlich.
Überall, wo es sinnvoll ist und es Ihnen das Leben erleichtert, setzen wir auf digitale Lösungen. Als unsere Mandantin oder unser Mandant haben Sie Zugriff auf Ihr persönliches Portal und Ihre persönliche App. Somit landen Ihre Informationen und Belege sicher und schnell im Postfach Ihres persönlichen Beraters. Denn bei aller Digitalisierung ist uns die persönliche Beratung wichtig.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter:innen für eine gewisse Zeit ins Ausland entsenden? Dann sind Sie mit Ihren steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen bei uns richtig. Denn seit vielen Jahren betreuen wir Unternehmen, deren Mitarbeiter:innen im Ausland tätig sind.
Sie möchten Ihre Lohnabrechnung auslagern oder haben arbeitsrechtliche Fragen und wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Ihre E-Mail und auf Sie.
Natürlich. Denn überall, wo es sinnvoll ist und es Ihnen das Leben erleichtert, setzen wir auf digitale Lösungen für eine papierlose Zusammenarbeit. Sei es in der Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter:innen oder in der allgemeinen Buchhaltung für Ihr Unternehmen. Gemeinsam mit Ihnen überlegen wir, welche Tools für Ihre Aufgaben die besten sind. Das können z.B. hilfreiche DATEV-Programme, wie z.B. die digitale Personalakte, Arbeitnehmer Online und Personalauswertungen Online sein, die Vorteile einer gemeinsamen Plattform und Datenbasis mit sicherem Datenaustausch über das DATEV-Rechenzentrum mit sich bringen. Oder der Einsatz eines umfassenden HR-Systems in der Cloud, in dem sämtliche HR-Prozesse in einer Plattform abgebildet und Ihre internen HR-Prozesse verschlankt werden. Sie können versichert sein: Ihr persönlicher Berater sorgt jederzeit für eine effiziente und qualitativ hochwertige Lohnabrechnung. Denn bei aller Digitalisierung ist und bleibt die persönliche Beratung für uns das Wichtigste.
Für den Datenaustausch mit unserem Programm zur Lohnabrechnung bieten wir eine Vielzahl von Schnittstellenlösungen an – von der modernen REST-API über das DATEV-Rechenzentrum bis hin zum altbewährten Dateiformat. Welche Daten Sie importieren oder exportieren möchten und welche Bedingungen hierbei gelten, unterscheidet sich je nach Programm. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Schnittstelle als Datendrehscheibe für Ihre Stamm- und Bewegungsdaten einzurichten, um die Prozesse in unserer Zusammenarbeit so effizient wie möglich zu gestalten.
Von Zeit zu Zeit kann es vorkommen, dass in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung ansteht, bei der auch die Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung geprüft werden. Eine Lohnsteuerprüfung kann durchaus berechtigte Gründe haben. In vielen Fällen findet sie aber auch routinemäßig seitens der Finanzbehörden statt, wenn das Unternehmen längere Zeit nicht geprüft wurde.
Der Prüfende sieht sich im Rahmen der Lohnsteuerprüfung alle Kosten und jede Abrechnung genau an, u.a. Bruttolöhne, Sachbezüge, Reisekostenerstattungen und Jubiläumszuwendungen. Hierfür ist es notwendig, der Prüferin oder dem Prüfer die Sach-, Lohn- und Gehaltskonten aus der Buchhaltung zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Aufbereitung dieser Daten im Rahmen der an uns ausgelagerten Buchführung gerne behilflich.
Der sicherste Weg, um Auffälligkeiten in einer Lohn-Betriebsprüfung zu vermeiden, ist der Einsatz eines Tax Compliance Management Systems. Mithilfe dieses Internen Kontrollsystems (IKP) gehen Sie immer auf Nummer sicher, den Anforderungen der Finanzverwaltung – auch in der von Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung – gerecht zu werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Suche nach neuen Mitarbeitern nimmt in der Personalverwaltung einen großen Raum ein und bindet viel Zeit sowie Kosten. Das Outsourcing von Teilbereichen kann für Ihr Team eine Entlastung sein: vom Onboarding der Mitarbeiter:innen über das digitale Vertragsmanagement, die digitale Erfassung von Reisekosten, Abwesenheiten und Zeiten bis hin zur Vergütungsoptimierung mit attraktiven Benefits, um die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern. Wir stellen Ihre HR-Prozesse auf digitale Füße und übernehmen die Teilbereiche, die Sie auslagern möchten. Dazu zählen auch die laufende arbeitsrechtliche Beratung in vielen Alltagsfragen sowie die Erstellung von standardisierten Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weltweit eingesetzt? Da ist es klar, dass sie auch für die Zeit im Ausland auf ihren gewohnten Versicherungsschutz nicht verzichten möchten. Die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gehören zur Sozialversicherung in Deutschland. Grundsätzlich kann deutsches Sozialversicherungsrecht nur in Deutschland gelten. Unter gewissen Voraussetzungen können Ihre Mitarbeiter:innen dieses Recht aber quasi „in den Koffer packen“ und mit ins Ausland nehmen. Hierzu sind rechtzeitig die entsprechenden Anträge zu stellen.
Bitte klären Sie als Arbeitgeber dazu folgende Punkte ab:
Innerhalb der EU und in einigen anderen Staaten hat Deutschland entsprechende Abkommen abgeschlossen. Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Entsendung, prüfen für Sie die Voraussetzungen und klären mit den einzelnen Behörden, sodass die Mitarbeiter:innen beruhigt „den Koffer“ mit allem Notwendigen für die Entsendung packen können. So können Sie und Ihr Team sicher sein, dass alles reibungslos läuft.
Lohnbuchhaltung, Gehaltsbuchhaltung und Sozialversicherung – diese Themen sind besonders herausfordernd, weil diese Bereiche sehr gern Bestandteil einer Betriebsprüfung sind und die exakte und rechtzeitige Bezahlung der Arbeitnehmer:innen einfach funktionieren muss. Die dhpg bietet alles aus einer Hand – kompetent und immer fristgerecht. Zudem bieten wir unseren Mandant:innen mit Informationen zu angrenzenden Themen, wie z.B. zum Beschäftigtendatenschutz, eine Rundum-Betreuung. Unser Ziel? Sie zu entlasten und Ihnen Arbeit, Zeit und Kosten zu sparen, wo immer es uns möglich ist. Sprechen Sie uns gerne an.