Eine ganze Reihe an steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen stellen sich für Unternehmen und Mitarbeiter:innen, wenn ein Auslandseinsatz ansteht. Es bedarf der Anpassung des Arbeitsvertrags, der Klärung, in welchem Land das Einkommen in Zukunft zu versteuern ist, und nicht zuletzt der sozialversicherungsseitigen Absicherung des Mitarbeiters. Mit der dhpg haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der alle relevanten Fragen kennt und aus einer Hand beantwortet. Unsere Steuerberater:innen sind auf Mitarbeiterentsendungen spezialisiert und verfügen über globale Kontakte. Als Mitglied von CLA Global sind wir mit 14.000 Fachkollegen in über 200 Büros weltweit vertreten und für alle Fragen bestens aufgestellt.
Der Verbund CROSS GLOBE unterstützt Unternehmen, die Entsendung von Mitarbeiter:innen ins Ausland rechtlich und wirtschaftlich optimal zu gestalten. Leistungen, die wir im Rahmen der Mitarbeiterentsendung gemeinsam mit unseren Partnern von CROSS GLOBE erbringen:
Gleichgültig, in welchem Land und in welcher Konstellation Ihre Mitarbeiter:innen dort arbeiten (z.B. Montage, Entsendung, Versetzung, Homeoffice, mobiles Arbeiten): Mit der dhpg sind Sie perfekt aufgestellt. Die dhpg ist nicht nur Mitglied von CLA Global, sondern auch des Verbunds CROSS GLOBE. Neben dem Leistungsangebot der dhpg berät Sie das CROSS-GLOBE-Netzwerk bei Sicherheitsfragen, Versicherungen, Visa-Fragen, interkultureller Vorbereitung, Sprachkursen, Umzug sowie Schulfragen.
Unser Mandantenstamm umfasst große und mittelständische Unternehmen ebenso wie die im Ausland tätigen Arbeitnehmer:innen. Wir von der dhpg kümmern uns um alle Fragen im Vorfeld der Auslandstätigkeit, während des Aufenthalts und auch danach.
Als Partner von CLA Global haben wir über 14.000 Berater:innen in 200 Büros weltweit. Ein Anruf genügt und Ihre steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Themen sind geklärt.
Neben den steuerlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen unterstützen wir Sie mit unseren CROSS-GLOBE-Partnern in Visa- und Sicherheitsfragen, Versicherungen, einer interkulturellen Vorbereitung, Sprachkursen sowie bei Umzug und Schulfragen.
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
Mitarbeitereinsätze im Ausland
Von einer sozialversicherungsrechtlichen Entsendung ins Ausland spricht man, wenn ein Arbeitnehmer seiner Arbeit auf Weisung eines Unternehmens vorübergehend im Ausland nachgeht. Die zeitliche Befristung ergibt sich in der Regel aus der Art der Beschäftigung. So kann die Abwicklung eines Projekts in einem anderen Land ein gutes Beispiel dafür sein. Eine zeitliche Begrenzung für die Entsendung, ob es nun nur ein Jahr oder länger ist, gibt es im deutschen Recht grundsätzlich nicht, jedoch nach der EU-Verordnung für Entsendungen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie in den bilateralen Sozialversicherungsabkommen.
Daneben kann das deutsche Unternehmen die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer in die ausländische Niederlassung „versetzen“. Dies wird oftmals auch als „Entsendung“ im weiteren Sinne bezeichnet, ist jedoch sozialversicherungsrechtlich keine Entsendung mehr. Für Unternehmen und Mitarbeiter:innen ist es sinnvoll, sich vor Antritt des Auslandsaufenthalts steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlich beraten zu lassen, um Doppelbelastungen zu vermeiden, sozialversicherungsrechtliche Ansprüche zu behalten und die notwendigen Anträge zu stellen (z.B. A1-Antrag).
Steuerrechtlich ist danach zu unterscheiden, ob die Entsendung zu einer ausländischen Konzern-Gesellschaft oder Betriebsstätte erfolgt (= ausländische Steuerpflicht im Zweifel ab dem ersten Tag) oder aber – wenn dies nicht der Fall ist – ob sich der Mitarbeiter länger als 183 Tage im Gastland aufhält. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen bezieht sich die 183-Tage-Grenze auf das Steuerjahr des Gastlands, das Kalenderjahr oder einen kalenderjahrübergreifenden Zwölf-Monats-Zeitraum.
Vor Antritt des Aufenthalts sollte ein Vertrag über die Entsendung geschlossen werden. Dieser Vertrag enthält in der Regel folgende Angaben:
Mit dem Ziel, entsendete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, wurde 2020 ein neues Entsendegesetz erlassen. Es soll gewährleisten, dass entsendete Mitarbeiter:innen die gleichen gesetzlichen und tariflichen Arbeitsbedingungen erhalten wie das inländische Team. Dazu gehören:
Die dhpg ist Mitglied des interdisziplinär besetzten Netzwerks CROSS GLOBE. Mit dessen Hilfe können Mitarbeiter:innen im Krisenfall zurückgeholt werden. Das Netzwerk bietet noch weitere wichtige Dienstleistungen rund um den Auslandsaufenthalt an, wie die kompetente Begleitung in nachfolgenden Bereichen:
Unternehmerische und politische Fragen
Personelles und Persönliches
Lohn, Steuern und Versicherung
Gesetze und Bestimmungen
Für EU/EWR-Staatsbürger:innen ist dies innerhalb der EU/des EWR grundsätzlich zulässig. Allerdings sind im jeweiligen Einzelfall die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Auswirkungen bzw. gegebenenfalls die notwendigen Anträge zu prüfen und vorzunehmen, um nicht von Sozialversicherungslücken oder doppelten Zahlungs-/Steuerpflichten überrascht zu werden. Insbesondere bei nicht nur vorübergehenden, zeitlich eng begrenzten Zeiträumen sind auch arbeitsrechtliche Auswirkungen zu prüfen.
Bei mobilem Arbeiten/Homeoffice im Nicht-EU-Ausland kommen noch Visa und aufenthaltsrechtliche Aspekte hinzu, die vor Aufnahme der Auslandstätigkeit abgeklärt werden sollen, um eine illegale Einreise oder „Schwarzarbeit“ zu vermeiden.
Die befristete Entsendung eines Mitarbeiters, Arbeitnehmerentsendung genannt, ins Ausland sollte immer arbeitsrechtlich, steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich von einem Fachmann begleitet werden. Sprechen Sie die dhpg an – sei es als Unternehmen oder als Arbeitnehmer:innen. Wir haben bereits viele Mandantinnen und Mandanten erfolgreich beim Einsatz ihrer Mitarbeiter:innen im Ausland unterstützt. Das international agierende Netzwerk unabhängiger Berater:innen CLA Global bietet Ihnen den Zugriff auf Steuer- und Rechtsexperten in mehr als 100 Ländern. In Fragen von Visum und Aufenthalt über Immobilien- und Wohnungssuche sowie Versicherung bis hin zum Rücktransport im Krisenfall sind wir mit unseren Partnern von CROSS GLOBE bestens aufgestellt.