Die neue EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Behörden, zuverlässige und sichere Meldemöglichkeiten für ihre Stakeholder einzurichten, um Regelverstöße anonym melden zu können. Hinweisgebersysteme sind ein wesentlicher Bestandteil eines effektiven Compliance Management Systems. Voraussetzung ist allerdings, dass für den erweiterten Mitarbeiterkreis die Möglichkeit der anonymen Meldung besteht; hierauf zielt die EU-Hinweisgeberrichtlinie.
Nach der Richtlinie müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und Kommunen seit dem 17. Dezember 2021 ein Hinweisgebersystem implementieren. 2023 wird die Pflicht dann auf jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ausgeweitet.
Wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und ein für beide Seiten einfaches und doch regelkonformes Hinweisgebersystem eingeführt werden kann, erfahren Sie in diesem Online-Seminar. Zudem stellen wir Ihnen ein Compliance Management System (CMS) für den Mittelstand vor, in dem ein Hinweisgebersystem einen wichtigen Baustein darstellt.
Wir freuen uns ganz besonders, wenn Sie dabei sind.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie
Ein Compliance-Management-System (CMS) für den Mittelstand
Dr. Christian Lenz ist Rechtsanwalt bei der dhpg. Als Fachanwalt für Steuerrecht berät er mittelständische Unternehmen im Wirtschaftsrecht. Der Fokus seiner Tätigkeit liegt in der IT- und datenschutzrechtlichen Beratung mittelständischer Unternehmen.