Ab dem 1.1.2025 gilt die neue Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Hiervon sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmer:innen betroffen, die Rechnungen an andere inländische Unternehmen ausstellen oder von diesen empfangen. Zwar gibt es Übergangsregelungen für den Versand von Rechnungen. So bleiben Papierrechnungen und – mit Zustimmung des Rechnungsempfängers – Rechnungen im PDF Format noch bis Ende 2026 zulässig. Allerdings müssen alle Unternehmen sicherstellen, dass sie bereits zum 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können.
Wie sollten Unternehmen bei dieser Umstellung vorgehen? Und welche Dateiformate gelten überhaupt als E-Rechnungen? Diesen Fragen widmen sich Oliver Lohmar und Fabrice Voigt in unserem Online-Seminar. Zudem erläutern sie, was es bei der Speicherung und Weiterverarbeitung der E-Rechnung aus GoBD-Sicht zu beachten gibt.
Gerne beantworten sie auch Ihre Fragen zum Thema.
Wir freuen uns ganz besonders, wenn Sie dabei sind.
Oliver Lohmar ist Steuerberater bei der dhpg. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt bei Fragen des Unternehmens- und Umsatzsteuerrechts und hier insbesondere bei allen Fragen der Steuergestaltung und des Steuerverfahrensrechts. Seine Mandanten begleitet er auch bei der Durchsetzung ihrer Interessen vor den Finanzbehörden und -gerichten.
Fabrice Voigt ist IT-Prüfer und Berater (CISA) innerhalb des Bereichs IT-Services der dhpg. Im Schwerpunkt führt er Zertifizierungsprüfungen nach IDW PS 880, IDW PS 951 und ISAE 3402 sowie Prüfungen nach ISA 315 (revised 2019) und GoBD, aber auch Schnittstellen- und Fraud-Prüfungen durch.