IDW veröffentlicht Entwurf zur Ausgestaltung von Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG (IDW ES 16)

 

Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat am 3.2.2025 den Entwurf IDW ES 16 „Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG“ verabschiedet. Es handelt sich hierbei um einen Entwurf und damit um eine Berufsauffassung.

In der Regelung des § 1 des seit 2021 geltenden Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) ist rechtsformübergreifend für alle Geschäftsführungsorgane, den Geschäftsleitern (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstand), eine sogenannte Krisenfrüherkennungspflicht geregelt.

Mit dem IDW ES 16 gibt das IDW der Praxis einen Leitfaden an die Hand, wie diese Früherkennungspflicht unter Berücksichtigung des derzeitigen Stands der Rechtsprechung in den haftungsbeschränkten Unternehmen umgesetzt werden kann.

Die Kernaussage des IDW ES 16 ist, dass eine Unternehmensplanung für die frühzeitige Erkennung fortbestandsgefährdender Risiken unverzichtbar ist. Zu beachten ist, dass der IDW ES 16 hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Unternehmensplanung keine Einschränkung hinsichtlich der Rechtsform und der Größe des Unternehmens vornimmt. Allerdings ist bei der Ausgestaltung und des der Unternehmensplanung die Größe und die Komplexität des Geschäftsmodells eines Unternehmens zu berücksichtigen.

Den IDW ES 16 finden Sie auf der Website des IDW

Wir werden Sie über die konkreten Inhalte und den Fortgang des bisherigen Entwurfs bis zur Verabschiedung eines Standards informieren. 

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Christian Senger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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