
ESG-Regulatorik ist im andauernden Wandel - die Nichteinhaltung dieser umfassenden Regulatorik stellt ein in weiten Teilen unterschätztes Unternehmensrisiko dar. Marktzugänge können beschränkt, Vertriebsverbote und Sanktionen verhängt werden und es können zusätzliche Kosten anfallen. Neben diesen regulatorischen Risiken gibt es auch physische und lieferkettenbezogene ESG-Risiken wie Extremwetter, Ressourcenverknappung und Betriebsausfälle, die Wertschöpfung, Reputation und Finanzierungskosten spürbar beeinflussen.
Wir sind in Sachen ESG-Regulatorik auf dem neuesten Stand und unterstützen Sie auf dem Weg zur Konformität, einschließlich Themen wie PPWR, CBAM, EUDR, LkSG und EmpCo. Gemeinsam analysieren wir Ihre bestehenden Systeme und Tätigkeiten auf Compliance und physischen Risiken und prüfen Dokumentation und Nachweise, sodass Sie nachbessern oder auch ein komplettes ESG-Risikomanagement aufbauen können. So verstehen Sie Ihre Compliance-Anforderungen und einhergehende ESG-Risiken, können diese bewerten und steuern - und nutzen dabei Synergien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und innovativen Geschäftsentwicklung.
Unser Vorgehen für Ihre ESG-Compliance und ESG-Risikomanagement ist modular oder end-to-end. Wir holen Sie dort ab, wo Sie stehen, damit Sie ESG-compliant und resilient werden:
So können Sie sich sicher sein, dass Sie rechtskonform und resilient handeln.
Ob Compliance-Readiness-Check, Bewältigung einzelner ESG-Anforderungen, dem Aufbau eines ESG-Risikomanagements oder der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Ihr bestehendes Risikomanagement: Wir gestalten das Vorgehen so, dass es zu Ihrer Organisation, Branche und Datenlage passt.
Mit erprobten Workshop-Formaten, Vorlagen und einem pragmatischen Projektplan meistern wir gemeinsam Ihre ESG-Herausforderungen.
Wir sind Ihr Sparringspartner für ESG-Themen, denken mit, hinterfragen kritisch und entwickeln mit Ihnen Lösungen, die im Alltag funktionieren und sich nachhaltig verankern lassen.
Gerne besprechen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Ausgangslage (erste Einschätzung Ihres Bedarfs) und die nächsten sinnvollen Schritte, damit Sie ESG-compliant und -resilient werden.

Nachhaltigkeit ist für uns nicht nur ein Reporting-Thema - sie ist ein zukunftsentscheidender Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Als interdisziplinäre Beratungsgesellschaft unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischen und sozialen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Dabei legen wir besonderen Wert auf praktikable Maßnahmen, mit denen sich ESG-Themen nahtlos in bestehende Geschäftsprozesse integrieren lassen und dabei helfen, Compliance-Anforderungen. So können die Risiken von Morgen strategisch bewältigt werden. ESG-Compliance und ESG-Risikomanagement bietet die Chance, regulatorische, physische und lieferkettenbezogene Risiken zu steuern und in ihnen Chancen zu identifizieren - und damit langfristig den Unternehmenserfolg zu sichern.
Welche ESG-Vorgaben ein Unternehmen befolgen muss, kann von der Größe des Unternehmens (Mitarbeitendenzahl und Umsatz), seinen Produkten und der Position in der Lieferkette abhängen. So ist beispielsweise die EmpCo-Richtlinie relevant für alle Unternehmen, die ihre Produkte an Verbraucher:innen verkaufen; die PPWR-Verordnung betrifft alle Unternehmen, die mit verpackten Waren handeln oder Verpackungen herstellen; EUDR- und CBAM-Verordnungen sind vor allem für Importeure und Rohstoffproduzenten bestimmter Produkte relevant; die EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR) schließt alle produzierenden und handelnden Unternehmen ein; und die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD betrifft große Unternehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bestandsaufnahme, welche aktuellen ESG-Vorgaben Ihr Unternehmen betreffen und welche Pflichten damit einhergehen.
Die Konformitätspflichten nach PPWR-Verordnung müssen von allen Unternehmen eingehalten werden, die verpackte Waren in Verkehr bringen. Die Unternehmen können, müssen aber nicht selber die Verpackungen herstellen, um die erweiterte Herstellerpflicht erfüllen zu müssen - es reicht, dass sie die Verpackung in Auftrag gegeben haben und/oder ihr (Marken-)Name darauf verwendet wird. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Betroffenheit und ergebende Pflichten zu klären.
PPWR-Konformität betrifft mehrere Eigenschaften der Verpackungen, unter anderem: Materialeigenschaften in Bezug auf schädliche Stoffe, Rezyklatanteile und Recyclingfähigkeit; Design zur Minimierung der Verpackungen und für eine bessere Recyclingfähigkeit; Kennzeichnung der Verpackungen. Die Konformität wird mittels Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation nachgewiesen und in einer Konformitätserklärung je Verpackungsart festgehalten. Wir beraten Sie gerne, damit Sie die entsprechenden Prozesse einrichten, Nachweise einholen und Dokumentation erstellen können - mit oder ohne PPWR-Software.
Betroffen von der EmpCo-Richtlinie sind Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher:innen verkaufen und in ihrer Werbung nachhaltigkeitsbezogene Aussagen verwenden. Aussagen können in Text-, Siegel- oder sonstiger werbewirksamen Darstellung (Farben, Symbole) getätigt werden und dürfen nach EmpCo-Richtlinie nicht mehr ohne belastbare Nachweise getätigt werden. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Betroffenheit von der EmpCo-Richtlinie und entsprechendem deutschen Umsetzungsgesetz und wie Sie damit umgehen.
Um EmpCo-konform zu werden, müssen jegliche werbewirksamen Umwelt- und Produktaussagen überprüft und durch Nachweise dokumentiert gerechtfertigt werden - das betrifft bestehende und zukünftige Aussagen, für die entsprechende interne, fachbereichsübergreifende Freigabestrukturen aufgesetzt werden müssen. Themen sind Relevanz und Genauigkeit der Aussagen, Kompensationsmaßnahmen, Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und Reparierbarkeit sowie Software-Updates. Nachweise können geprüfte Treibhausgasbilanzen, Lebenszyklusanalysen und weitere Nachhaltigkeitsinformationen und ESG-Daten wie Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit und Ressourcenverbräuche sein. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, damit Sie EmpCo-konform werden.
Betroffen von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sind Unternehmen, die eines oder mehrere der sieben EUDR-Rohstoffe und bestimmte Erzeugnisse daraus importieren oder selbst herstellen: Rinder, Holz, Palmöl, Soja, Kakao, Naturkautschuk und Kaffee. Die betroffenen Erzeugnisse aus diesen Rohstoffe sind vielfältig, z. B. Rindfleisch, Möbel, Kakaobutter, Reifen und Schläuche aus Kautschuk sowie Kaffeepulver. Auch betroffen sind die ersten nachgelagerten Marktteilnehmer (Erstabnehmer). Wir beraten Sie gerne, um Ihre Betroffenheit und eventuelle Pflichten zu verstehen.
Die durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) anfallenden Sorgfaltspflichten umfassen für jedes einzelne Produkt 1. die Sammlung von Informationen, Daten und Unterlagen zur Entwaldungsfreiheit und rechtmäßigen Erzeugung der Produkte, 2. eine Risikobewertung zur Sicherstellung der Richtigkeit der gesammelten Informationen und 3. Maßnahmen zur Minderung ggfs. festgestellter Risiken. Die Pflichterfüllung wird in einer online abzugebenden Sorgfaltserklärung unter Angabe der Geolokalisierung, wo der Rohstoff ursprünglich erzeugt wurde, bestätigt. Für die Bewältigung dieser Sorgfaltspflichten ist eine Zusammenarbeit mit Zulieferern, oft auch aus Nicht-EU-Ländern, notwendig. Kleinstproduzenten und nachgelagerte Marktteilnehmer profitieren von stark vereinfachten Sorgfaltspflichten. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Betroffenheit und anfallenden Sorgfaltspflichten.
Die EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR) gilt für importierende, produzierende und handelnde Unternehmen unabhängig von Größe, Sitz und Branche - alle auf den EU-Markt gebrachten Produkte sind betroffen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Pflichten in Bezug auf die Zwangsarbeitsverordnung.
ESG-Risiken betreffen Unternehmen in vielerlei Hinsicht - von physischen Schäden über Betriebsstörungen und -unterbrechungen und lieferkettenbezogene Unregelmäßigkeiten bis hin zu regulatorischen und Transitionsrisiken. Beispiele für ESG-Unternehmensrisiken sind:
Die Entwicklung eines ESG-Risikomanagement oder Integration von ESG-Risiken in ein bestehendes Risikomanagementsystem empfiehlt sich für alle Unternehmen, die resilient, zukunfts- und enkelsfähig bleiben wollen - ESG-Risiken sind Unternehmensrisiken, deren Steueurng bereits von vielen Konzernen und Investoren als notwendig erachtet wird. Die erfolgreiche Steuerung von ESG-Risiken in einem Managementsystem ermöglicht es Unternehmen, Resilienz gegenüber Risiken aufzubauen, statt unvorbereitet getroffen und reaktiv handeln zu müssen.
Mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse erhalten Unternehmen Klarheit über die ESG-Themen, die für das Geschäftsmodell und ihren Geschäftskontext relevant sind: Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Gesellschaft sowie Chancen und Risiken dieser für den Unternehmenserfolg. Mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD werden die Berichtsinhalte des Nachhaltigkeitsberichts festgesetzt, allerdings können die Analyseergebnisse auch für weitreichende strategische Entscheidungen, z. B. im Rahmen des Risikomanagements oder zur Weiterentwicklung von Geschäftsfeldern, genutzt werden.