Nachhaltigkeitsberichte erstellen unter Anwendung des IDW ES 107
Nachhaltigkeitsbericht erstellen: Wie der IDW ES 107 Unternehmen unterstützt
Wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchte, braucht mehr als einen guten Text. Entscheidend ist, dass Berichtsgrundlage, Zuständigkeiten und methodisches Vorgehen frühzeitig geklärt werden. Genau hier liefert der IDW ES 107 eine hilfreiche Orientierung. Der Standard ermöglicht Wirtschaftsprüfern die Unterstützung von Unternehmen bei der Berichterstellung und zeigt auf, welche Voraussetzungen für einen geordneten Erstellungsprozess vorliegen sollten.
Besonders relevant, die zur Aufstellung notwendigen Erstellungsarbeiten können auf einen Wirtschaftsprüfer übertragen werden. Für Unternehmen bedeutet das: Externe Unterstützung bei der Erstellung ist möglich, die inhaltliche Verantwortung verbleibt im Unternehmen. Der Wirtschaftsprüfer informiert und unterstützt bei Entscheidungen des Managements zur Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen.
Die erste Entscheidung ist die Wahl des Berichtsstandards. Dieser ist nicht pauschal vorgegeben, sondern hängt von Ausgangslage, Zielsetzung und Reifegrad des Unternehmens ab. Je nach Kontext kann beispielsweise ein Bericht auf Grundlage der ESRS, des VSME, von GRI oder anderer Rahmenwerke sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass die gewählte Grundlage klar beschrieben und konsistent angewandt wird.
Für Unternehmen ist außerdem wichtig, dass ein Nachhaltigkeitsbericht nicht nur aus bereits vorhandenen Informationen zusammengesetzt werden kann. Vielmehr muss vorab festgelegt werden, welche Nachhaltigkeitsinformationen berichtet werden sollen, wie diese hergeleitet werden und auf welcher Basis Kennzahlen und Aussagen entstehen. Gerade diese methodische Vorarbeit wird in der Praxis häufig unterschätzt. Fehlt sie, entstehen schnell Lücken, Widersprüche oder unklare Aussagen. Auf Basis der bereitgestellten Inhalte und Kennzahlen können Wirtschaftsprüfer dann abschließend einen kohärenten und angemessenen Bericht erstellen.
Was die Anwendung des IDW ES 107 (nicht) leistet
Wichtig ist die Abgrenzung zur Prüfung. Da es sich bei einer Erstellung nicht um einen Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit handelt, wird lediglich ein „Vermerk über die Erstellung“ ausgestellt. Der Wirtschaftsprüfer gibt ausdrücklich keine Prüfungsurteile mit hinreichender oder begrenzter Prüfungssicherheit ab. Es geht also um die strukturierte Entwicklung und Aufbereitung von Nachhaltigkeitsinformationen, nicht um eine Prüfung. Der Mehrwert für Unternehmen liegt somit in der vorgelagerten Strukturarbeit, die für die Ausformulierung des Berichts unabdingbar ist. Unternehmen müssen klären, welche Themen relevant sind, welcher Berichtsstandard geeignet ist, welche Informationen vorliegen und wie Zuständigkeiten intern organisiert werden. Der Wirtschaftsprüfer kann hierbei neben der Erstellung weitergehend unterstützend tätig werden.
Fazit
Der Entwurf des IDW ES 107 zeigt, worauf Unternehmen bei der strukturierten Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts achten sollten:
- Die zur Aufstellung notwendigen Erstellungsarbeiten können auf einen externen Wirtschaftsprüfer übertragen werden
- Der Berichtsstandard ist frei wählbar und sollte zur Ausgangslage und Zielsetzung des Unternehmens passen
- Der Wirtschaftsprüfer unterstützt das Management bei wesentlichen Entscheidungen zur Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen
- Es wird ein „Vermerk über die Erstellung “ ausgestellt (kein Prüfungsurteil)
- Der Vermerk schafft Transparenz, grenzt Verantwortlichkeiten ab und stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern
- Die Anwendung des Standards ermöglicht ein strukturiertes Vorgehen: von der Identifizierung relevanter Nachhaltigkeitsinformationen bis zur Entwicklung eines nachvollziehbaren und ggf. prüfbaren Nachhaltigkeitsberichts
Die Experten der dhpg unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Weg zum Nachhaltigkeitsbericht strukturiert und effizient aufzusetzen!