Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen und -berichten

Vertrauen durch geprüfte Nachhaltigkeitsinformationen schaffen
Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen und -berichten

Die Nachhaltigkeitsexpert:innen der dhpg prüfen Ihre Nachhaltigkeitsinformationen

Die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation schafft Glaubwürdigkeit - sei es die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, alleinstehenden Treibhausgasbilanzen, weiteren ESG-Angaben (z. B. nach EU-Taxonomie oder SFDR) oder Nachweisen zur Erfüllung von ESG-Sorgfaltspflichten. Mit Inkrafttreten der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) müssen viele große Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards) mitsamt Angaben nach EU-Taxonomie-Verordnung prüfen lassen. Sinnvoll ist aber auch die Prüfung von freilligen Nachhaltigkeitsberichten nach VS-Standard (ehemals VSME) für mittelständische Unternehmen: So können sie sich gegenüber weiterreichenden Datenanforderungen durch CSRD-pflichtige Unternehmen absichern und ihnen standardisiert begegnen. Die Prüfung einzelner Nachhaltigkeitsinformationen ermöglicht außerdem EmpCo-konforme Nachhaltigkeitsaussagen sowie PPWR-Konformität und erhöht das Vertrauen von Kunden, Banken, Investoren und Mitarbeitenden.

Je nach Zielsetzung bieten wir Ihnen unterschiedliche Prüfungsformate für Nachhaltigkeitsinformationen an - vom Readiness Assessment über die projektbegleitende Prüfung bis hin zur formellen Prüfung mit Prüfvermerk. So erhalten Sie genau die ESG-Validierung, die Ihr Unternehmen benötigt. Unsere Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer mit ESG-Schwerpunkt prüfen Ihre Nachhaltigkeitsinformationen nach anerkannten Standards. Dabei geht es nicht nur um formale Anforderungen, sondern um die Qualität Ihrer ESG-Daten (selber erhobene, aber auch andere wie Emissionsfaktoren für die THG-Bilanz) und die Nachvollziehbarkeit Ihrer Prozesse.

Diese Prüfungsleistungen bieten wir im Bereich ESG an

Vertiefende ESG-Einblicke mit Praxisbezug finden Sie in unseren Blogbeiträgen

Warum ESG mit der dhpg?

Glaubwürdigkeit ihrer Nachhaltigkeitsinformationen durch eine externe Prüfung stärken – dabei stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.

Unsere Expertise vereint fundiertes ESG-Fachwissen mit langjähriger Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung. Wir kennen die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen und Nachhaltigkeitsberichte und unterstützen Sie durch die Prüfung in Ihrer Glaubwürdigkeit.

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Prüfungskompetenz trifft ESG-Verständnis

Unsere Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer mit ESG-Schwerpunkt sind sowohl in den Nachhaltigkeitsthemen als auch in der Prüfung zu Hause. Dies versetzt uns in die Lage, zielgerichtete ESG-Prüfungen durchzuführen und Ihnen nebenbei Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsinformationen und Nachweisführung an die Hand zu geben.
 

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Skalierte Prüfformate entsprechend Ihrer individuellen ESG-Anforderungen

Ob CSRD-Readiness Assessment, Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, der THG-Bilanz oder einzelner Nachhaltigkeitsinformationen und Nachweise: Wir bieten modulare Leistungen, die zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Reporting-Ziel passen.
 

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Partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe - zur gemeinsamen Bewältigung komplexer ESG-Anforderungen

Wir denken mit, hinterfragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ESG-Lösungen, die nicht nur prüfbar, sondern auch wirksam sind – für mehr Vertrauen und strategische Wirkung Ihrer Nachhaltigkeitsinformationen.

Ihre Anprechpartner für Themen rund um Nachhaltigkeit

Sie möchten Ihren Nachhaltigkeitsbericht, Ihre Treibhausgasbilanz, Angaben nach EU-Taxonomie-Verordnung sowie Offenlegungsverordnung oder Nachweise für EmpCo- und PPWR-Konformität prüfen lassen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
 

Zu den Ansprechpartnern

Was bedeutet Nachhaltigkeit für uns

Nachhaltigkeit ist für uns nicht nur ein Reporting-Thema, sondern vielmehr ein zukunftsentscheidender Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Als interdisziplinäre Prüfungs- und Beratungsgesellschaft unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischen und sozialen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Dabei legen wir besonderen Wert auf praktikable Lösungen, die sich nahtlos in bestehende Geschäftsprozesse integrieren lassen und dabei helfen, gesetzliche Vorgaben mit strategischem Weitblick zu erfüllen. Die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen macht diese glaubwürdig, sichert ab und schafft Wettbewerbsvorteile.

FAQ – Häufige Fragen zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen

Welche Nachhaltigkeitsinformationen und -berichte müssen geprüft werden?

Prüfpflichtig sind Nachhaltigkeitsberichte nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS) inklusive Angaben nach EU-Taxonomie-Verordnung von Unternehmen aus dem CSRD-Anwenderkreis: Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind das nun Unternehmen mit durchschnittlich über 1.000 Mitarbeitenden und Umsatzerlösen von über 450 Mio. €. Nicht verpflichtend, aber sinnvoll ist auch die Prüfung von freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten nach VS-Standard (ehemals VSME) bei mittelständischen Unternehmen, um sich gegenüber weiterreichenden Datenanfragen durch CSRD-pflichtige Unternehmen abzusichern. Die Prüfung einzelner Nachhaltigkeitsinformationen wie einer Treibhausgasbilanzierung ermöglicht außerdem Konformität mit den Anforderungen von regulatorischen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie oder PPWR-Verordnung. Des weiteren müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater ihre Angaben nach Offenlegungsverordnung prüfen lassen. Melden Sie sich gerne bei uns, falls Sie zu den Prüfungen und Prüfungsformaten Fragen haben.
 

Warum sollte ein Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen extern prüfen lassen?

Eine Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen durch den Wirtschaftsprüfer ist entweder Pflicht oder kann gegen Risiken schützen. Im Falle von CSRD-pflichtigen Unternehmen muss der Nachhaltigkeitsbericht inklusive Treibhausgasbilanzierung und Angaben nach EU-Taxonomie-Verordnung geprüft werden. Bei freiwilligen Prüfungen besteht der Mehrwert darin, sich abzusichern: Gegen ausufernde Datenabfragen von Kunden durch Vorlage des geprüften VS-Berichts oder gegen ESG-Compliance-Risiken bei der Erfüllung von PPWR- und EmpCo-Konformität. Wir beraten Sie gerne dazu, ob eine Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtend oder sinnvoll ist.
 

Wie läuft eine projektbegleitende Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts ab?

In der projektbegleitenden Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichts unterstützen wir Sie nach Bedarf von einer generellen Bestandsaufnahme bis zum fertigen Bericht. Zunächst legen wir im Kick-off-Gespräch den zeitlichen Rahmen, Verantwortlichkeiten und Meilensteine wie gewisse ESG-Kennzahlen oder Kapitel Ihres Nachhaltigkeitsberichts fest. Im weiteren Verlauf können Sie uns Ihre Zwischenergebnisse (Prozesse, Daten, Berichtskapitel) zur Überprüfung zukommen lassen, zu denen wir Ihnen Handlungsempfehlungen geben. Bestandteil der Projektbegleitung können auch Schulungen zu einzelnen Berichtsinhalten sein, durch die die verantwortlichen Mitarbeitenden Hintergründe für die Etablierung von ESG-Datenerhebungsprozessen lernen. Während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen für inhaltliche Fragen als fachlicher Sparringspartner zur Verfügung. Startpunkt der projektbegleitenden Prüfung kann auch ein anfängliches Readiness-Assessment zur Einschätzung der Lücken und Ableitung von Handlungsempfehlungen sein.
 

Was beinhaltet das CSRD-Readiness-Assessment?

Bei dem CSRD-Readiness-Assessment überprüfen wir den aktuellen Stand Ihrer Prozesse, Daten und ggfs. vorliegendem Nachhaltigkeitsbericht. Mittels Sichtung von Unterlagen und Gesprächen mit Zuständigen erlangen wir ein grundlegendes Verständnis über die Vollständigkeit, Datenehebungsprozesse und Datenqualität. Wir geben Ihnen ausführlich Rückmeldung über Lücken und sprechen Handlungsempfehlungen aus, damit Ihr Nachhaltigkeitsbericht CSRD-konform wird. Das Assessment eignet sich gut als Einstieg in eine projektbegleitende Prüfung.
 

Warum kann mein Unternehmen durch die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen PPWR- und EmpCo-konform werden?

PPWR- und EmpCo-Konformität erfordern Nachweise im Rahmen der (technischen) Dokumentation für Konformitätsbewertung und -erklärung bzw. Nachhaltigkeitsaussagen. Die fachkundige Prüfung dieser Nachweise gibt Sicherheit über die Konformität mit den jeweiligen Anforderungen.
 

Was erwarten Stakeholder in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen?

Stakeholder, die Nachhaltigkeitsinformationen anfordern, erhoffen sich verlässliche Daten - wenn die Informationen geprüft sind, erhöht sich die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen und ESG-Daten. Die Bereitstellung geprüfter Nachhaltigkeitsinformationen verbessert Kundenbeziehungen und eröffnet neue Finanzierungsmöglichkeiten, da Banken und Investoren Wert auf belastbare Daten legen. 

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