Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen und -berichten

Von Treibhausgasbilanz und Klimastrategie über EU-Taxonomie und Offenlegungsverordnung bis hin zum vollständigen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD/ESRS oder dem freiwilligen VS-Standard

Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen und -berichten

Die Nachhaltigkeitsexpert:innen der dhpg unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Nachhaltigkeitsinformationen

Egal, ob Sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, den Anfragen Ihrer Kunden und Banken zu Nachhaltigkeitsthemen professionell begegnen möchten oder aus strategischen Gründen Nachhaltigkeitsinformationen erheben wollen - Sie können auf die erfahrenen Nachhaltigkeitsexpert:innen der dhpg zählen. Wir beraten Sie zu einzelnen Themen wie Treibhausgasbilanzen, EU-Taxonomie oder Angaben nach Offenlegungsverordnung, begleiten Sie ganzheitlich bei der Erstellung von CSRD-konformen oder freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten oder erstellen ebendiese Berichte für Sie nach IDW-Standard (IDW ES 107). Dabei verbinden wir regulatorische Anforderungen mit praktischem Nutzen der Nachhaltigkeitsinformationen für Ihr Unternehmen: Mit uns erlangen Sie Verständnis über komplexe Vorgaben und erhalten belastbare ESG-Daten für eine effiziente und glaubwürdige Stakeholder-Kommunikation, für ESG-Compliance, für die Steuerung von ESG-Risiken und Ableitung strategischer Entscheidungen für ein zukunftsfähiges Unternehmen.

Wie unterstützt die dhpg Sie bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen?

Vertiefende ESG-Einblicke mit Praxisbezug finden Sie in unseren Blogbeiträgen

Warum dhpg?

Komplexe ESG-Nachhaltigkeitsinformationen...

erheben, rechtssicher dokumentieren und strategisch nutzen - dafür steht die dhpg.

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Fachliche Expertise an der Schnittstelle von ESG, Finance & Recht

Wir bringen ESG-Know-how, Projekterfahrung und Bilanzierungswissen zusammen – für ganzheitliche Lösungen und nachvollziehbare Nachweisführung.
 

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Individuelle Begleitung und Beratung - bei einzelnen ESG-Teilbereichen oder dem ganzen Nachhaltigkeitsbericht

Unser Team von Expert:innen mit vielfältigem Hintergrund steht Ihnen mit einer breiten Palette von Dienstleistungen aus den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung zur Seite - sei es bei der Erstumsetzung oder Review bestehender Prozesse.
 

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Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ESG-Weitblick

Wir denken mit, hinterfragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die auch wirksam sind – damit Sie Nachhaltigkeitsinformationen nicht nur berichten, sondern auch strategisch nutzen können.

Ihre Anprechpartner für Themen rund um Nachhaltigkeit

Sie möchten zu Ihrem Nachhaltigkeitsbericht, Ihrer Treibhausgasbilanz und/oder Angaben nach EU-Taxonomie-Verordnung sowie Offenlegungsverordnung beraten werden? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
 

Zu den Ansprechpartnern

Was bedeutet Nachhaltigkeit für uns

Nachhaltigkeit ist für uns nicht nur ein Reporting-Thema, sondern vielmehr ein zukunftsentscheidender Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Als interdisziplinäre Prüfungs- und Beratungsgesellschaft unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischen und sozialen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Dabei legen wir besonderen Wert auf praktikable Lösungen, die sich nahtlos in bestehende Geschäftsprozesse integrieren lassen und dabei helfen, gesetzliche Vorgaben mit strategischem Weitblick zu erfüllen. Die standardisierte Erhebung von Nachhaltigkeitsinformationen bietet eine Chance, Nachhaltigkeit messbar, steuerbar und prüfungssicher zu gestalten und damit langfristig zum Unternehmenserfolg beizutragen.

FAQ – Häufige Fragen zu Nachhaltigkeitsberichten

Wer berichtet nach Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und European Sustainability Reporting Standards (ESRS), wer berichtet freiwillig nach dem VS (Voluntary Standard)?

Während große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettojahresumsatz von 450 Mio. Euro ab 2027 nach CSRD und ESRS berichten müssen, können mittelständische und kleine Unternehmen Datenanfragen mit dem freiwilligen VS-Standard begegnen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte nach beiden Standards.

Wie gehe ich als mittelständisches Unternehmen mit Kundenanfragen zu ESG- und Nachhaltigkeitsdaten um?

Zur effizienten Wahrung guter Geschäftsbeziehungen ist es sinnvoll, strategisch mit Anfragen zu Nachhaltigkeitsdaten umzugehen - z. B. durch Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts. Dieser enthält bereits zentrale, üblicherweise angefragte Nachhaltigkeitsinformationen und kann bei Anfragen unkompliziert und schnell vorgelegt werden. In Einzelfällen werden auch weitergehende Informationen und ESG-Daten angefordert. Wir beraten Sie gerne, damit Sie effizient und standardisiert auf Kundenanfragen zu Nachhaltigkeitsdaten reagieren können.
 

Wofür ist eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nützlich?

Mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse erhalten Unternehmen Klarheit über die ESG-Themen, die für das Geschäftsmodell und ihren Geschäftskontext relevant sind: Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Gesellschaft sowie Chancen und Risiken dieser für den Unternehmenserfolg. Mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD werden die Berichtsinhalte des Nachhaltigkeitsberichts festgesetzt, allerdings können die Analyseergebnisse auch für weitreichende strategische Entscheidungen, z. B. im Rahmen des (ESG-)Risikomanagements oder zur Weiterentwicklung von Geschäftsfeldern, genutzt werden.
 

Wie wird ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt?

Kern des Nachhaltigkeitsberichts sind die darin enthaltenen Informationen zu Umwelt-, Sozialen und Governance-Aspekten. Während manche Daten bereits vorliegen (z. B. Mitarbeitendenkennzahlen) müssen für andere Kennzahlen zunächst Prozesse zur Datenerhebung eingerichtet werden. Dabei müssen die methodischen Vorgaben aus den Standards eingehalten werden. Wir unterstützen Sie bei der standardisierten Erstellung der Nachhaltigkeitsinformationen nach IDW ES 107 unter Berücksichtigung der inhaltlichen Anforderungen von ESRS und VS.
 

Wie wirkt der Value Chain Cap auf mittelständische Unternehmen?

Der Value Chain Cap ist ein Konzept, das CSRD-pflichtige Unternehmen darin begrenzt, wie viele Daten sie in ihrer Lieferkette, also von Zulieferern für ihren Nachhaltigkeitsbericht einfordern dürfen. Seit 2026 sind die Datenanfragen großer Unternehmen auf die nach dem "Voluntary Standard" (VS) als verpflichtend zu berichtenden Angaben limitiert. KMU können den Anfragen ihrer Kunden also mit einem VS-konformen Bericht standardisiert begegnen, statt individuelle Datenanfragen jedesmal aufwendig erheben zu müssen. Wir beraten Sie gerne auf Ihrem Weg zu einem VS-konformen Bericht.
 

Wofür kann ich ESG-Kennzahlen außer für die Nachhaltigkeitsbericherstattung noch nutzen?

Die Analyse von ESG-Daten ermöglicht das Verständnis, wo Produkte, Produktionsprozesse und Systeme kostensparend angepasst werden können, z. B. Wasser- und Energieverbrauch, instabile Lieferketten, Materialzusammensetzung. Außerdem können auch Konformitätsanforderungen aus weiteren ESG-Vorgaben wie EmpCo, PPWR und Entgelttransparenz-Gesetz einfach bewältigt werden, bei denen ESG-Kennzahlen wie Treibhausgasemissionen, Lebenszyklusanalysen, Mitarbeitenden-Gehälter, Rezyklatanteile und Recyclingfähigkeit benötigt werden - und auch daraus können sich bei strategischer Analyse kosteneinsparende Möglichkeiten ergeben.
 

Wofür benötigen mittelständische Unternehmen eine Treibhausgasbilanz, Klimaziele oder einen Übergangsplan für den Klimaschutz?

Insbesondere klimabezogene Nachhaltigkeitsinformationen haben vielfachen Nutzen für Unternehmen: 

  • Bereitstellung für wichtige Kunden und andere Stakeholder wie Investoren und Banken
  • damit verbundene Wettbewerbsvorteile und gestärkte Marktposition
  • besseres Standing für Finanzierungsmöglichkeiten
  • belastbare, EmpCo-konforme Nachhaltigkeitsaussagen für Produkt- und Unternehmenswerbung.

Was für einen Mehrwert haben die nach EU-Taxonomie-Verordnung gemeldeten KPIs?

Die nach EU-Taxonomie-Verordnung zu berichtenden Kennzahlen geben die Anteile der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben an, die Taxonomie-konform und somit "nachhaltig" sind. Unternehmen können diese Daten dazu nutzen, ihre Wirtschaftstätigkeit stategisch nachhaltiger zu gestalten: z. B. 

  • durch Vermeidung von negativer Auswirkungen auf andere Umweltziele,
  • durch die Einhaltung von technischen Schwellenwerten, mit denen Produkte und Dienstleistungen als nachhaltig eingestuft werden können und 
  • durch strategische Entscheidungen, wie investiert wird, damit etwa zukünftig genutzte Anlagen und Gebäude nachhaltig sind. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse Ihrer Daten, damit ihr Nutzen über den Reporting-Zweck hinausgeht.

Wie funktioniert das Wesentlichkeitskonzept der EU-Taxonomie-Verordnung - muss ich über alle meine Wirtschaftstätigkeiten berichten?

Damit Unternehmen tiefergehende Analysen von nicht-wesentlichen Wirtschaftstätigkeiten vermeiden können, gibt es ein klar definiertes Wesentlichkeitskonzept. Unternehmen können dabei für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten ihrer Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben argumentieren, warum diese nicht weiter betrachtet werden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, damit Sie Ihre Ressourcen und Prozesse auf aussagekräftige KPIs konzentrieren können.
 

Was sind gängige Herausforderungen bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung?

Die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung sind komplex, Herausforderungen gibt es in allen Schritten. Für die Berechnung der zu meldenden KPIs sind die Fähigkeits- und Konformitätsanalyse notwendig, bei der sämtlicher Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben - die genau definiert sind - betrachtet werden. Herausforderungen ergeben sich bei der systematischen und dokumentierten Zuordnung zu Wirtschaftstätigkeiten, bei der Nachweisführung in Bezug auf den wesentlichen Beitrag dieser Wirtschaftstätigkeiten zu Umweltzielen und in Bezug auf "Do no significant harm"-Kriterien, sowie bei der Etablierung von Prozessen für die jährlich wiederkehrende Erhebung. Wir begleiten Sie gerne beim Aufbau Ihres Wissens und Strukturen, damit Sie die KPIs prüfsicher erheben können.
 

Wen betrifft die Offenlegungsverordnung?

Die Offenlegungsverordnung sowie die Artikel 5 bis 7 der EU-Taxonomie-Verordnung richten sich an Finanzmarktteilnehmer (FMT) und Finanzberater (FB). Zu den Finanzmarktteilnehmern zählen beispielsweise Versicherungsunternehmen, die Versicherungsanlageprodukte vertreiben, Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltungsleistungen anbieten, sowie Anbieter von Altersvorsorgeprodukten. Als Finanzberater gelten gemäß der Verordnung insbesondere Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die Anlageberatungsleistungen erbringen, sowie Versicherungsunternehmen, die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten anbieten.
 

Was sind nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (Principle Adverse Impact, PAI) nach Offenlegungsverordnung?

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeit nach Offenlegungsverordnung bezeichnen die negativen Effekte von Investitionsentscheidungen auf ökologische, soziale und governancebezogene Nachhaltigkeitsfaktoren.
 

Was ist nachhaltig im Sinne der Offenlegungsverordnung und Taxonomieverordnung?

Die EU-Taxonomieverordnung und Offenlegungsverordnung bezeichnen wirtschaftliche Tätigkeiten bzw. Investition in Tätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen leisten, als nachhaltig. Voraussetzung ist, dass die betreffende Tätigkeiten oder Investition keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigt (Do No Significant Harm-Prinzip) und dass die betroffenen Unternehmen die Vorgaben des sozialen Mindestschutzes erfüllen.

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