Klare Regeln für umweltbezogene Werbung und Produktinformationen (EmpCo-Richtlinie)
Mit der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo, Richtlinie (EU) 2024/825) aktualisiert die EU ihre Richtlinie zu Verbraucherrechten und schafft ab 2026 einen verbindlichen Rechtsrahmen für Werbeaussagen rund um Nachhaltigkeit. Ziel ist es, Verbraucher vor Greenwashing und irreführenden Umweltaussagen zu schützen. Die Umsetzung in deutsches Recht wurde am 19.12.2025 durch die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch den Bundestag beschlossen. Die neuen Vorschriften gelten ab dem 27.9.2026 sektorenübergreifend für alle Unternehmen, die an Endverbraucher:innen verkaufen. Unternehmen drohen bei Verstößen Abmahnungen, Vertriebsverbote und Geldbußen von bis zu 2 Mio. €. In der jüngsten Rechtsprechung wurden bereits einzelne durch Unternehmen getätigte Werbeaussagen mit Umweltbezug als irreführend eingestuft und untersagt.
Was zu überprüfen und anzupassen ist
Betroffen sind alle Unternehmen, die für einzelne Produkte oder ihr gesamtes Unternehmen mit Umweltaussagen, Klimaneutralität, CO₂-Bilanzen (THG-Angaben), Nachhaltigkeitssiegeln oder Angaben zur Haltbarkeit ihrer Produkte werben.
Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an folgende Bereiche:
- Werbung mit Nachhaltigkeits- und Treibhausgas-Angaben: Aussagen wie z.B. „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ müssen ab 2026 nachweisbar, aktuell und für Verbraucher:innen verständlich sein. Pauschale oder nicht belegbare Aussagen sind künftig verboten. Umweltaussagen dürfen nicht auf ganze Produkte oder Produktgruppen übertragen werden, wie auch produktfremde Kompensationsmaßnahmen nicht als Begründung für verringerte Emissionen genutzt werden dürfen. Vorsicht ist auch bei der Verwendung von Farben, Symbolen und Produktnamen geboten.
- Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln: Es dürfen nur noch Siegel, die auf einer Zertifizierung nach anerkannten Standards basieren, verwendet werden. Eigene, nicht unabhängige Siegel sind nicht mehr zulässig.
- Reparierbarkeit und Software-Updates: Unternehmen müssen offenlegen, ob und wie lange Ersatzteile und Reparaturdienste verfügbar sind und wie lange Software-Updates bereitgestellt werden. Unklare oder irreführende Angaben zur Produktlebensdauer oder Update-Versorgung sind künftig untersagt.
Für die rechtliche Bewertung und Zulässigkeit von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln dienen einschlägige unionsrechtliche Vorgaben und Normen (etwa Vorgaben für Umweltleistung nach (EG) 66/2010, Umweltkennzeichnungen nach DIN EN ISO 14024, Energieklassen nach (EU) 2017/1369) als maßgebliche Prüfgrundlage. Unternehmen müssen ihre Werbung, Produktkennzeichnungen und von ihnen verwendete Siegel auf Konformität mit den neuen Vorgaben überprüfen und bei Bedarf anpassen (Nachhaltigkeitsberichte und interne bzw. B2B-Kommunikation sind nicht betroffen). Die Frist ist knapp: Bis zum 27.9.2026 muss die Außenkommunikation rechtskonform sein.
Akuter Handlungsbedarf aufgrund knapper Frist
Obwohl die Richtlinie schon 2024 veröffentlicht wurde, trat sie angesichts anderer drängender Nachhaltigkeitsregulierungen und deren Anpassungen – wie etwa des Omnibus-Pakets – zunächst in den Hintergrund. Mit der bevorstehenden Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht werden nun viele Unternehmen daran erinnert, dass nur noch wenig Zeit bleibt, um Werbeaussagen und Produktkennzeichnungen rechtssicher auszugestalten. Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern und Vertriebsverboten führen.
Um ab September 2026 EmpCo-konform zu kommunizieren, müssen Sie so früh wie möglich folgende Maßnahmen ergreifen:
- Lassen Sie Ihre bestehenden und künftigen Nachhaltigkeitsaussagen, Werbematerialien und Siegel überprüfen,
- setzen Sie Strukturen zur Dokumentation und Nachweisführung auf und
- richten Sie interne fachbereichsübergreifende Freigabeprozesse ein.
Wir unterstützen Sie dabei mit individueller Beratung und pragmatischer Umsetzung, damit Ihr Unternehmen auch künftig rechtssicher und glaubwürdig kommuniziert. Sprechen Sie uns gerne an.