Entwürfe der „Simplified ESRS“ und des freiwilligen Standards „VS“ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht

 

Am 6. Mai 2026 hat die EU-Kommission aktuelle Entwürfe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS, die sogenannten „Simplified ESRS“, sowie für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VS („Voluntary Standard“, ehemals VSME) vorgelegt. Die Entwürfe sehen weitreichende Vereinfachungen der ESRS sowie leichte Anpassungen des VSME vor und wurden im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zur Stellungnahme gestellt.

Wesentliche Änderungen durch die „Simplified ESRS“

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) gelten für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Standards) fallen, d.h. für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz. Die Änderungen führen im Vergleich zu den bestehenden ESRS zu einer Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um rund 60%, was die Kosten für Unternehmen um schätzungsweise 30% senken soll. Unternehmen, die erstmals über das Geschäftsjahr 2027 berichten werden (sog. „Welle 2“-Unternehmen), profitieren von Übergangsregelungen in Bezug auf die Angabepflichten der Standards „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „Betroffene Gemeinschaften“ und „Verbraucher und Endnutzer“, sowie einige quantitative Angaben in Bezug auf finanzielle Effekte zum Thema Klimawandel, besorgniserregende Stoffe und eigene Belegschaft in Nicht-EWR-Ländern. Eine weitere Erleichterung stellen die Vorschläge für Anpassungen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) dar – die mögliche Top-Down-Betrachtung auf Themenebene soll den Aufwand der DWA erheblich reduzieren. Dazu gehört, dass einzelne Auswirkungen, Chancen und Risiken nur bei Unsicherheiten bewertet werden müssen.

Wesentliche Änderungen durch den VS

Im Entwurf für den freiwilligen Standard VS wird der gängige VSME-Standard der EFRAG nur geringfügig angepasst. Da der freiwillige Standard für Unternehmen unter 250 Mitarbeitenden vorgesehen war und nun von Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeitenden genutzt werden soll, wurden nur wenige Angaben gestrichen. Weggefallen sind die Kennzahl zur Intensität der Treibhausgasemissionen, verschiedene Angaben zum Thema Biodiversität und zu Ausnahmen von EU-Referenzwerten. Verpflichtend berichtet werden müssen nun bestätigte Menschenrechtsvorfälle in der gesamten Wertschöpfungskette. 
Der Entwurf teilt die einzelnen Datenpunkte in die Kategorien „erforderlich“, „erforderlich, falls zutreffend“, „freiwillig“ und „sektorspezifisch zu berücksichtigen“ ein, sodass mehr Klarheit besteht, welche Angaben in welchem Fall zu berichten sind. Für Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitenden sind weitere zusätzliche Angaben nur „freiwillig“ anzugeben. Die Kategorisierung ist besonders wichtig, da auf diese Weise Unternehmen in der Lieferkette CSRD-pflichtiger Unternehmen vor ausufernden Datenabfragen geschützt werden: Damit definiert der ausformulierte Value Chain Cap nunmehr, welche Daten Unternehmen für ihre Berichterstattung von ihren Zulieferern einfordern dürfen. Die Begrenzung dieser indirekten Berichtspflicht auf die Daten nach dem VS-Standard trägt zur Klarheit bei und entlastet mittelständische Unternehmen deutlich.

Wie geht es mit den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards weiter?

Mit den Neuerungen will die EU-Kommission den administrativen Aufwand und damit auch die Kosten für Unternehmen verringern. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation bestand die Möglichkeit, letzte Anpassungen vorzuschlagen, bevor die Standards voraussichtlich bis Ende Juli angepasst und verabschiedet werden. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite, z. B. bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts auf Grundlage des im Februar 2026 veröffentlichten Entwurfs des IDW zur Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen (IDW ES 107). Sprechen Sie uns gerne an.

Thomas Bernhardt

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Dr. Carolina Kiesel

ESG Consultant

Jens Janßen

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Director

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