Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und regelt erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Zunächst sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten vom LkSG betroffen. Ab 2024 gilt es bereits für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Aber auch für kleinere Unternehmen kann es mittelbar relevant werden, sofern sie als direkte Lieferanten mit den oben genannten Unternehmen zusammenarbeiten.
Die dhpg zeigt Ihnen, welche Anforderungen das LkSG an Zulieferer und Hersteller stellt und wie diese das Gesetz umsetzen. Dabei sind die Anforderungen nicht nur für die Compliance relevant, sondern bieten vielmehr die Chance, Unternehmen nachhaltig und damit zukunftsfähig aufzustellen.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.
Thomas Bernhardt ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der dhpg. Er hilft börsennotierten und mittelständischen Mandanten insbesondere die komplexen Auswirkungen der EU-Taxonomie- und Offenlegungsverordnung auf deren Berichtspflichten zu verstehen und zu implementieren bzw. unterstützt bei der Umsetzung der neuen Anforderungen der EU an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting).
Annika Brüning ist Steuer- und Prüfungsassistentin bei der dhpg. Aktuell unterstützt sie börsennotierte und mittelständische Mandanten bei der Umsetzung der neuen Anforderungen der Europäischen Union (EU) an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting) und berät diese zu den Themen CSRD, EU-Taxonomie, Offenlegungsverordnung und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.