Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt viele Unternehmen in Deutschland vor die Herausforderung einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die konkreten Anforderungen an die umfassenden Berichtsinhalte werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifiziert. Die ESRS legen die Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, insbesondere das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, fest.
Diese beschreibt den Prozess zur Identifizierung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte eines Unternehmens. Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit werden sowohl die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die finanzielle Lage des Unternehmens betrachtet. In unserem einstündigen Online-Seminar stellen wir Ihnen die wichtigsten Anforderungen an eine Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS vor und geben Ihnen Antworten auf die relevantesten Fragen.
Thomas Bernhardt ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der dhpg. Schwerpunktmäßig betreut er die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach nationalen wie internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Daneben gehören die prüfungsnahe, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung ebenfalls zu seinem Aufgabenfeld. Aktuell hilft er börsennotierten und mittelständischen Mandanten insbesondere die komplexen Auswirkungen der EU-Taxonomie- und Offenlegungsverordnung auf deren Berichtspflichten zu verstehen und zu implementieren bzw. unterstützt bei der Umsetzung der neuen Anforderungen der EU an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting).
Annika Brüning ist Steuerberaterin bei der dhpg. Sie unterstützt mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in steuerlichen Fragen und in der Abschlussprüfung. Daneben hat sie eine besondere Expertise im Umsatzsteuerrecht und in der Beratung gemeinnütziger Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen. Aktuell unterstützt sie zudem börsennotierte und mittelständische Mandanten bei der Umsetzung der neuen Anforderungen der Europäischen Union (EU) an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting) und berät diese zu den Themen CSRD, EU-Taxonomie, Offenlegungsverordnung und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.