Schulungspflicht nach KI-Verordnung

 

Die KI-Verordnung der Europäischen Union sieht eine Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeiter:innen im Umgang mit KI-Systemen vor. Unternehmen, die bereits KI-Systeme verwenden oder planen zu verwenden, sollten sich dieser Schulungspflicht bewusst sein und entsprechende Maßnahmen sowie Ressourcen einplanen.

Wer ist betroffen?

Nach der KI-Verordnung werden verschiedenen Akteuren unterschiedliche Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit KI-Systemen auferlegt. Ein KI-System ist definiert als ein maschinengestütztes System, das autonom und anpassungsfähig operieren kann und aus Eingaben Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Die beiden wohl relevantesten Akteure sind die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System oder -Modell entwickeln bzw. entwickeln lassen und es unter eigenem Namen in Verkehr oder in Betrieb nehmen. Betreiber hingegen sind Unternehmen, die ein KI-System betrieblich unter ihrer Aufsicht einsetzen. Hierunter fallen also alle Unternehmen, die KI-Systeme wie ChatGPT, den Microsoft Copilot oder sonstige KI-gestützte Anwendungen verwenden.

Auch wenn sich die Verpflichtungen der Akteure im Detail unterscheiden, gilt die Schulungspflicht für sämtliche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, die KI-Systeme im betrieblichen Kontext nutzen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt, insbesondere jene Mitarbeiter:innen, die direkt mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.

Die Schulungspflicht verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Kompetenzaufbau: Mitarbeiter:innen sollen ein fundiertes technisches Wissen über KI-Systeme erwerben, um diese effektiv und sicher nutzen zu können.
  • Bewusstsein für Chancen und Risiken: Schulungen sollen ein Bewusstsein für die Chancen und Risiken von KI schaffen, einschließlich der ethischen und rechtlichen Aspekte.
  • Vermeidung von Schäden: Durch die Schulung soll das Risiko von Schäden durch unsachgemäße Nutzung von KI-Systemen minimiert werden.

Um den Anforderungen der KI-Verordnung gerecht zu werden, ist es unerlässlich, dass Unternehmen geeignete Schulungsprogramme implementieren. dhpg bietet eine Schulung zur Förderung der KI-Kompetenz an, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten werden kann. Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu, um mehr über die Schulungsangebote zu erfahren und gemeinsam die KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen zu stärken.

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Joshua Kniesburges

Rechtsanwalt

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