Kassensysteme: Neue Mitteilungspflicht ab 1.1.2025

Alle Infos auf einen Blick

Ab dem 1.1.2025 tritt eine neue Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen) in Kraft. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.  

Welche Kassensysteme sind betroffen? 

Die Mitteilungspflicht betrifft alle elektronischen Aufzeichnungssysteme gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), einschließlich EU-Taxameter und Wegstreckenzähler. 

Was genau muss nun gemeldet werden?

Alle Betreiber von elektronischen Aufzeichnungssystemen (Kassensystemen) müssen die folgenden Daten gemäß § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) ihrer jeweiligen Betriebsstätten in einer einheitlichen Mitteilung an das zuständige Finanzamt melden:

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

Welche Fristen gibt es?

  • Schonfrist: Für vor dem 1.7.2025 angeschaffte Systeme gibt es eine Übergangsfrist: Die elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen vom Unternehmen bis spätestens 31.7.2025 gemeldet werden.
  • Fristen: Nach dem 1.7.2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung angemeldet werden. 
  • Außerbetriebnahme: Systeme, die nach dem 1.7.2025 außer Betrieb genommen werden, müssen ebenfalls innerhalb eines Monats abgemeldet werden.
  • Übermittlungsverfahren: Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit der Meldung steht den Unternehmen ab dem 1.1.2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und über die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung.

Abschaffung der Belegausgabepflicht? 

Im Zuge der Verpflichtung der Unternehmen, alle ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme ab 2025 der Finanzverwaltung zu melden, hat das Bundesland Bayern eine Initiative zur Abschaffung der Belegausgabepflicht gestartet. Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kund:innen bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Dies möchte Bayern nun ändern, um unnötige Bürokratie abzubauen und die Unternehmen zu entlasten.

BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024

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Klaus Zimmermann

Steuerberater

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