Fünf Fragen rund um Elternzeit und Erholungsurlaub

 

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn man in Elternzeit geht?

Arbeitnehmer erwerben in Deutschland auch dann einen Urlaubsanspruch, wenn sie sich in Elternzeit befinden. Allerdings können Arbeitgeber den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies muss der Arbeitgeber jedoch gegenüber dem Mitarbeiter ausdrücklich erklären.

Gibt es beim Urlaubsanspruch einen Unterschied zum Mutterschutz?

Im Mutterschutz gelten besondere Rechte. So darf laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) der Anspruch auf Jahresurlaub im Mutterschutz nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. Während der Schwangerschaft und direkt nach der Entbindung soll die körperliche Verfassung der Frau geschützt und eine besondere Beziehung zwischen Mutter und Kind ermöglicht werden. Deshalb, so der EuGH, sei diese Situation nicht mit der eines Arbeitnehmers im Elternurlaub vergleichbar.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten hat, als ihm nachträglich (aufgrund der Kürzung für die Elternzeit) in diesem Kalenderjahr zusteht?

Hat der Arbeitnehmer vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm in diesem Kalenderjahr aufgrund der Kürzung für die Elternzeit zusteht, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dies mit dem neuen Urlaubsanspruch nach dem Ende der Elternzeit zu verrechnen.

Was ist mit dem Urlaub, wenn man die Elternzeit verlängert?

Wenn der Urlaub nach dem Ende der ersten Elternzeit auf Grund einer weiteren Elternzeit nicht genommen wird, kann der Resturlaub weiter übertragen werden.

Was ist mit dem Urlaub, wenn man in der Elternzeit kündigt?

Scheidet der Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit aus, kann die vom Arbeitgeber ausgesprochen Kürzung des Urlaubs nur insoweit realisiert werden, als noch ein abzugeltender Teilurlaubsanspruch besteht. Dies gilt zudem auch nur für den Urlaubsanspruch, nicht für den Urlaubsabgeltungsanspruch.

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