BMF veröffentlicht Entwurf zu Anti-Hybrid-Regelung
Hintergrund
Die so genannte Anti-Hybrid-Regelung (§ 4k EStG) wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 eingeführt, um Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren. Mit dem lange erwarteten und am 13. Juli 2023 vorgelegten Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nimmt die Finanzverwaltung nun Stellung zu einigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der neu eingeführten gesetzlichen Regelung ergeben. In 128 Randziffern und 18 Beispielen werden auf 52 Seiten die zentralen Konzepte der einzelnen Teile der Vorschrift erläutert. Die Verbände sollen bis zum 10. August 2023 zu dem Entwurf Stellung nehmen.
Inhalt der gesetzlichen Regelung (§ 4k EStG)
§ 4k EStG ist die deutsche Umsetzung der in der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (ATAD) vorgesehenen Anti-Hybrid-Regelungen. Diese gelten grundsätzlich für alle Aufwendungen, die nach dem 31.Dezember 2019 anfallen. Die Norm zielt auf eine mögliche vollständige oder teilweise Versagung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in Deutschland ab, soweit die hieraus resultierenden Erträge aufgrund einer internationalen Besteuerungsinkongruenz nicht oder – im Falle von Finanzierungstransaktionen – niedrig besteuert werden (Deduction / Non-Inclusion) oder Abzüge doppelt vorgenommen werden (Double-Deduction).
Inhalt des BMF-Entwurfs
Die Regelungen des Erlasses sollen auf alle offenen Fälle anzuwenden sein, also grundsätzlich den Anwendungsbereich des § 4k EStG seit dessen erstmaliger Anwendung regeln. Trotz des Umfangs und der zahlreichen Beispiele ist der Erlassentwurf eher deskriptiv und deckt eher grundlegende Strukturen und Fragen ab, während speziellere Fragestellungen (z. B. im Verhältnis zum US-Steuerrecht) nicht adressiert werden. Von großer praktischer Relevanz ist ein Beispiel zu einem deutschen Vertriebsunternehmen, das klarstellt, dass Aufwendungen aus dem Wareneinsatz (COGS) nicht als Aufwendungen im Sinne des § 4k EStG anzusehen sind und daher der Abzug nicht verweigert werden kann.
Ausblick
Mehr als 50 Seiten Erlass zu einer gesetzlichen Regelung, die bereits sieben Absätze umfasst – und trotzdem bleiben zahlreiche Fragen offen. Es zeigt sich, dass der Umgang mit dieser hochkomplexen Vorschrift die Anwender und die Finanzverwaltung auch in Zukunft vor Herausforderungen stellen wird. Es bleibt zu hoffen, dass in der endgültigen Fassung noch das eine oder andere für die Praxis hilfreiche Beispiel ergänzt wird – und dass im Zuge der Umsetzung einer Globalen Mindeststeuer einseitige nationale Regelungen zur Sicherung des Steueraufkommens gegen unerwünschte Gestaltungen zukünftig nicht mehr erforderlich sind.
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG), Entwurfsschreiben vom 13.07.2023