Bundestag hat Änderung des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen
Nach mehr als zwei Jahren Reformprozess hat der Bundestag am 16. Februar 2017 punktuelle Änderungen am Recht zur Insolvenzanfechtung verabschiedet. Im Fokus standen insbesondere die Anfechtungen von Zahlungen auf Ratenvereinbarungen.