Die EU verfolgt mit der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) das Ziel, verantwortungsvolles Handeln zu fördern und die globale Entwaldung zu verringern. Ab 2026 verpflichtet die EUDR Unternehmen, die bestimmte Produkte und Rohstoffe in der EU importieren, herstellen, exportieren oder handeln, jeweils nachzuweisen, dass es bei der Erzeugung nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung gekommen ist. Betroffene Produkte sind Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz und deren Erzeugnisse, wie beispielsweise Textilien, Reifen, Papier und Möbel.
Für Unternehmen besteht akuter Handlungsbedarf: Sie müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, die Sorgfaltspflichten (Informationssammlung, Risikobewertung und -dokumentation) der EUDR ab 2026 zu erfüllen und eine entsprechende Erklärung abzugeben. Kommt ein Unternehmen diesen Sorgfaltspflichten nicht nach, greift ein Handelsverbot für die entsprechenden Waren und es drohen Geldbußen.
Wie Sie dem vorbeugen können, welche Sorgfaltspflichten die EUDR konkret vorsieht und wie Sie jetzt am besten starten, erfahren Sie in unserem kostenfreien Online-Seminar.
Wir freuen uns ganz besonders, wenn Sie dabei sind.
Derk Eilers ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei der dhpg. Auf Basis seiner langjährigen Erfahrung berät er mittelständische Unternehmen in den Bereichen Umsatzsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern (insbesondere Energie- und Stromsteuer) sowie der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR).
Carolina Kiesel ist Consultant bei der dhpg. In ihrer Promotion in Wirtschaftsgeographie spezialisierte sie sich auf Nachhaltigkeit und globale Wertschöpfungsketten. Ihre Schwerpunkte liegen bei umweltbezogenen und sozialen Aspekten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD sowie der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR).
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