Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Referentenentwurf
Hintergrund
Nachdem das Bundesministerium der Finanzen vor Kurzem einen Diskussionsentwurf erarbeitet hatte, ist nun erstmals der Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen (FuE-Maßnahmen) veröffentlicht worden. Der Referentenentwurf sieht genaue Parameter und Voraussetzungen der geplanten Förderung vor. Viele Industriestaaten wie die USA, China oder Japan setzen bereits seit einigen Jahren gezielte steuerliche Anreize zur Förderung von FuE-Maßnahmen. Auch benachbarte Länder wie Luxemburg, Belgien oder die Niederlande bieten durch begünstigte Steuersätze oder Senkungen der steuerlichen Bemessungsgrundlagen für Erträge aus immateriellen Wirtschaftsgütern ausgiebige steuerliche Impulse zur Förderung von FuE-Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund soll das geplante Gesetz international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen und insbesondere die Standortattraktivität Deutschlands für Neuansiedlungen und Investitionsentscheidungen verbessern.
Inhalt des Referentenentwurfs
Der Referentenentwurf sieht die Zahlung einer staatlichen Forschungszulage an sämtliche Unternehmen vor, die innerhalb der Kategorien der Grundlagen- oder industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung tätig sind. Die Forschungszulage soll nach derzeitigem Stand 25 % der Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern, die in entsprechenden FuE-Vorhaben beschäftigt sind, betragen. Neu vorgesehen im Referentenentwurf ist dabei die Multiplikation dieser förderfähigen Aufwendungen mit einem Faktor von 1,2, sodass die Forschungszulage effektiv 30 % der förderfähigen Aufwendungen beträgt. Nach derzeitigem Stand sollen Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften grundsätzlich ebenso förderfähigen Aufwand darstellen und je nachgewiesener Arbeitsstunde mit 30 € angesetzt werden. Die Forschungszulage soll größenunabhängig gewährt werden, jedoch auf 500.000 € pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr begrenzt sein. Für mehrjährige FuE-Vorhaben soll die staatliche Förderung auf insgesamt 15 Millionen € gedeckelt sein. Auf Ebene der Bundesregierung geht man hinsichtlich der Kosten für die geplante Gesetzesimplementierung derzeit von insgesamt fünf Milliarden Euro aus.
Ausblick
Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen stellt nach der Erarbeitung des vorherigen Diskussionsentwurfs den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren zur steuerlichen Förderung von FuE-Maßnahmen dar. Die genaue Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Förderung von FuE-Maßnahmen ist insofern jedoch noch nicht final. Ihre Berater der dhpg werden den Gesetzgebungsprozess selbstverständlich weiter begleiten und Sie hierzu stets über neue Entwicklungen informieren.