Kippt die Sollbesteuerung?
Hintergrund/Rechtslage
Das UStG unterscheidet zwischen der Sollbesteuerung – der die meisten Unternehmer unterliegen – und der Istbesteuerung. Im Rahmen der Sollversteuerung ist die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung anzumelden, bei der Istbesteuerung hingegen mit deren Bezahlung. Die Sollbesteuerung hat daher gegenüber der Istbesteuerung den Nachteil, dass die Umsatzsteuer vorfinanziert werden muss.Grundsätzlich kennt die Sollbesteuerung keine Ausnahme. Der Bundesfinanzhof hatte aber in der Vergangenheit schon klargestellt, dass er in der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für mehrere Jahre einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht. „Gelöst“ wurde das Problem in solchen Fällen, z.B. bei Sicherungseinbehalten, dadurch, dass der Bundesfinanzhof eine Berichtigung der entsprechenden Forderung zuließ.